__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

31. Dezember 2010

Ein Frohes Neues Jahr



Die Blog Redaktion wünscht allen ein frohes,gesundes und erfolgreiches Neues Jahr!

und

30. Dezember 2010

Neues von "OBI-Betriebsraete.de"

  
Ihr kennt es alle, das Forum des Gesamtbetriebsrates der "Hannover-Gruppe".
Von vielen geliebt, von einigen gehaßt war diese Seite urplötzlich nicht mehr erreichbar.
Abgeschaltet, einfach down.
Niemand wußte warum oder weshalb, es gab nur Vermutungen und Gerüchte.
Die Geschäftsleitung OBI hat auf Nachfragen immer wieder beteuert "Nein,wir haben nichts damit zu tun,nein wir wissen nicht warum".

Es gibt ein Sprichwort in welchem behauptet wird das Lügen kurze Beine haben!
Mit einer einfachen Abfrage bei der DENIC war das Geheimnis um den Verbleib der Seite gelüftet!

Von wegen "Wir haben damit nichts zu tun,wir wissen nichts"!

DomainInhaber von OBI-Betriebsraete.de:
  • GfD ...........................
Wer oder was die GfD bei OBI ist sollte ja allgemein bekannt sein.

Jetzt könnt Ihr Euch selbst eine Meinung dazu bilden!

Wer es nicht glauben will:
Whois-Domain-Abfrage bei der DENIC
  

29. Dezember 2010

Am 14.01.2011 wird gewählt!

  
Am 14. Januar ist im Markt Dresden-Weissig ShowTime!
Nachdem vom Gesamtbetriebsrat am 09.11.2010 der Wahlvorstand für den Markt Dresden-Weissig eingesetzt wurde, und nun mit Unterstützung von ver.di die Wahl vorbereitet wird, findet am 14. Januar die Betriebsratswahl statt.

Wir drücken alle die Daumen das Dresden sich einen guten und starken Betriebsrat wählt, und wünschen allen Beteiligten gutes Gelingen.
  

27. Dezember 2010

OBI von 2000 - 2010 = 10 Jahre Tarifflucht

Vor etwa zehn Jahren hat Manfred Maus, Gründer der Baumarktkette OBI, den Vorstandsvorsitz abgegeben.
Vor etwa zehn Jahren begann man bei OBI sich nach und nach aus der Tarifbindung zu stehlen.
Vor etwa zehn Jahren war es mit der vom Manager-Magazin 1992 testierten "Mitarbeiterfreundlichen Kultur bei OBI" vorbei!

Tarifverträge wurden gekündigt, aus Arbeitgeberverbänden ausgetreten oder die Mitgliedschaft in eine OT-Mitgliedschaft (OT = ohne Tarifbindung) umgewandelt.

Die Folgen:
  • Tarifliche Lohnerhöhungen blieben aus
  • Zuschläge  für Spätöffnung/Nachtarbeit/Sonntagsarbeit/Überstunden usw. wurden nicht mehr gewährt
  • Weihnachts-, und/oder Urlaubsgeld wurde nicht mehr gezahlt
  • Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Std., ohne Lohnausgleich
  • Neueinstellungen zu teilweise sittenwidrigen Löhnen, 1200 € Brutto für 174 Std. Monat
  • Geringfügig Beschäftigte/Aushilfskräfte erhielten teils unter 5 € Brutto/Std.
  • Auszubildende erhielten teilweise nur die Hälfte der monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütung
Als Ergebnis dessen lagen 2008 die Löhne bei OBI vereinzelt mehr als 20% unter Tarifniveau.
Doch "Tarif" bedeutet weit mehr als nur Bezahlung nach Tarif! Denn der Tariflohn ist nur ein Bestandteil des Tarifs, zwar der wesentlichste, aber dennoch gehört noch viel mehr dazu:
  • Arbeitszeit:  ohne Tarifvertrag bis zu 60 Std./Woche, mit Tarif je nach Bundesland 37,5 - 38 Std./Woche
  • Jahresurlaub: ohne Tarifvertrag 24 Werktage, mit Tarif 36 Werktage = 6 Wochen
  • Sonderurlaub:  ohne Tarifvertrag Nichts(außer BGB §616), mit Tarif ist der Anspruch genau geregelt
  • Zuschläge für Spätöffnung:  ohne Tarifvertrag Nichts, mit Tarif je nach Bundesland ca. 20%
  • Zuschläge für Samstagsöffnung:  ohne Tarifvertrag Nichts, mit Tarif je nach Bundesland ca. 20%
  • Zuschläge für Nachtarbeit:  ohne Tarifvertrag Nichts(außer ArbZG §6), mit Tarif je nach Bundesland ca. 50%
  • Zuschläge für Sonntagsarbeit:  ohne Tarifvertrag Nichts(außer ArbZG §11), mit Tarif je nach Bundesland ca. 120%
  • Zuschläge für Feiertagsarbeit:  ohne Tarifvertrag Nichts, mit Tarif je nach Bundesland ca. 150%
  • Zuschläge für Überstunden:  ohne Tarifvertrag Nichts, mit Tarif je nach Bundesland ca. 25 - 40%
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld:  ohne Tarifvertrag Nichts, mit Tarif je nach Bundesland zusammen ein Monatsgehalt
  • vermögenswirksame Leistungen: ohne Tarifvertrag Nichts, mit Tarif ca. 13,29 € mtl.
Längst nicht alle Vorteile eines Tarifvertrages sind hier genannt.
Anzumerken sei hier noch, daß nur eine starke Gewerkschaft gute Tarifverträge aushandeln kann!
Und nur so nebenbei: Nur Mitglieder der Gewerkschaft haben auch einen gesetzlichen Anspruch auf die tarifliche Leistungen!

Mittlerweile hat sich, durch den Druck der Betriebsräte, durch Streiks, und nicht zuletzt durch den Einfluß von ver.di die Situation gebessert.
Zufrieden können wir aber noch längst nicht sein, zu viele Baustellen sind noch offen.
Und die Haupt-Baustelle für uns ist und bleibt:
Die Rückkehr von OBI in die Tarifbindung!

21. Dezember 2010

Einkaufs- und Beratungstests (EUB)

Nach bisher vorliegenden Informationen, plant OBI die allseits ungeliebten sogenannten "EUB Tests", mit denen die Verkäufer in den Märkten in der Vergangenheit auf ihre Verkäuferqualitäten und die Einhaltung der OBI Verkaufsstandards getestet wurden, abzuschaffen!

An Stelle der EUB Tests sollen dann zukünftig interne Schulungen in den Märkten durchgeführt werden, genaueres dazu ist bislang leider noch nicht bekannt.

Vielleicht lüftet OBI das Geheimnis ja noch vor der Einführung dieser Schulungsmaßnahmen?
Das diese Maßnahme der Mitbestimmung nach §97 und §98 BetrVG unterliegt sollte schließlich bekannt sein.

20. Dezember 2010

Der Betriebsrat (2) - ... "wo käme man denn hin, wenn die Belegschaft ihre Mitbestimmungsrechte - durch ihren Betriebsrat - im Unternehmen tatsächlich wahrnimmt?!"

Die Arbeitgeber sind sich sehr bewußt darüber, welche Lern- und Solidarisierungsprozesse durch Betriebsversammlungen, aktive Öffentlichkeitsarbeit, etc. entstehen können. Um dies einzuschränken oder gar zu verhindern, entwickeln Arbeitgeber Strategien, um Betriebsräte zu ihren Erfüllungsgehilfen zu machen - "vor ihren Karren zu spannen" - damit sie ihnen nicht in die Quere kommen.
Insbesondere bei erstmaligen Betriebsratswahlen ist eine bekannte Arbeitgeberstrategie, die Flucht nach vorn anzutreten - wenn schon ein Betriebsrat nicht zu verhindern ist, dann wenigstens einen, der dem Arbeitgeber genehm ist.
Weiterlesen ......

Frohe Weinachten!




Die Redaktion des OBI - ver.di Infoblog wünscht allen Mitarbeitern des Unternehmens OBI, allen Freunden und Gleichgesinnten, ein friedliches, besinnliches und vor allem streßfreies Weihnachtsfest sowie ein paar erholsame Tage im Kreis der Familien!

18. Dezember 2010

4. Advent

Die Blog Redaktion wünscht allen OBI Mitarbeitern, und allen die diesen Blog lesen einen ruhigen, besinnlichen und hoffentlich arbeitsfreien

Arbeitsüberlastung - Was ist zu tun?

In vielen Branchen wird die "Wirtschaftlichkeit" von Unternehmen u.a. mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Der Alltag des Personals ist von wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck geprägt. Aufgrund massiver Überlastung kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Eine Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die u.U. personengefährdende Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.
Weiterlesen ....

17. Dezember 2010

Der Betriebsrat (1)

Bestimmte Rechte kann weder der einzelne Arbeitnehmer, noch ein Arbeitsgericht, noch die Gewerkschaft durchsetzen.
Allein ein Betriebsrat kann z.B. bei der Ausgestaltung sozialer Einrichtungen mitbestimmen, bei Kündigung einen sofortigen Weiterbeschäftigungsanspruch auslösen oder Sozialpläne verhandeln.
Weiterlesen ....

15. Dezember 2010

GBR u. GSBV Newsletter August 2010

Seite1



Seite2
Seite3
Seite4
Seite5


Anmerkung der Redaktion:
Die in diesem News-Letter veröffentlichte Aussage zu den langjährigen Mitarbeitern im Zusammenhang mit den Jubiläen, wurde nicht vom Geschäftsführer OBI Deutschland getätigt.

14. Dezember 2010

Burn out

Arbeit darf nicht krank machen!
„Nur jemand, der einmal entflammt war, kann auch ausbrennen!“
Burn out ist keine Krankheit mit eindeutigen diagnostischen Kriterien, sondern eine körperliche, emotionale und geistige Erschöpfung aufgrund beruflicher Überlastung und wird meist durch Streß ausgelöst, der nicht bewältigt werden kann. Burnout wurde zunächst bei helfenden Berufen beobachtet, ist jedoch auch in zahlreichen anderen Berufsgruppen festzustellen. Dazu gehören Sportler, Politiker, Forschungsmitarbeiter, Langzeitpflegende kranker Angehöriger bis hin zum Verkäufer.

Auffallende Merkmale der Anfangsphase können sein:
  • vermehrtes Engagement
  • man arbeitet nahezu pausenlos und verzichtet auf Erholungsphasen
    • der Beruf wird zum hauptsächlichen Lebensinhalt
    • Nichtbeachten eigener Bedürfnisse
    • Verdrängen von Misserfolgen
    • Beschränkung sozialer Kontakte
    • Erschöpfung und chronische Müdigkeit
    • Suche von Ablenkung und Trost in Alkohol und Tabak
    • Konzentrationsschwäche, Angstzustände, Depressionen
    Faktoren, die den Burn out begünstigen:
    1. zu hohe Arbeitsbelastung
    2. mangelnde Ressourcen (personell, finanziell, ideell)
    3. kein oder wenig positives Feedback
    4. ständige Konfrontation mit Problemen
    5. keine klare Abgrenzung zwischen Privatleben und Beruf
    6. zu starke Involvierung in die Problemlage der Einrichtung/des Unternehmens
    7. hohe oder unklare Erwartungen und Zielvorgaben (wann ist genug?)
    8. problematische Strukturen und Rahmenbedingungen
    9. schlechte Teamarbeit, Kompetenzgerangel
    10. Fehlen sozialer Unterstützung
    11. Überforderung durch zu komplexe Aufgaben
    12. geringer Verdienst (Botschaft: deine Arbeit ist nicht viel wert)
    13. ständiges Einstellen auf neue Situationen und damit verbunden Unsicherheit
    14. drohender Arbeitsplatzverlust
    Die massive Zunahme psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist Besorgnis erregend!
    Der steigende Streß macht immer mehr Arbeitnehmer krank und psychische Probleme werden dennoch in den meisten Betrieben immer wieder einfach tot geschwiegen. Hier sind Betriebsräte gefragt, denn Betriebsräte können dieses Thema ansprechen, und für die KollegenInnen tätig werden.

      13. Dezember 2010

      News-Letter des GBR OBI Deutschland

      Wie schon angekündigt werden wir hier ab sofort die News-Letter des GBR der OBI GmbH & Co Deutschland KG veröffentlichen.
      Diese News-Letter sollten eigentlich in allen Märkten bekannt sein. Eigentlich!
      Der Redaktion liegen jedoch Informationen vor, daß der Aushang dieser News-Letter verhindert wurde.

      Heute beginnen wir mit dem News-Letter Februar 2010.
      Anzumerken wäre eventuell noch, daß dieser Newsletter von OBI einer Zensur unterzogen wurde. Der Versand per Mail an die Märkte wurde blockiert. Was so "Gefährliches" darin steht erschließt sich uns bis heute noch nicht.

      Seite1
      Seite2

      10. Dezember 2010

      Blog nimmt langsam Fahrt auf

      Am 24.November wurde in diesem Blog der erste Beitrag veröffentlicht.
      Seit dem sind gerade einmal 14 Tage vergangen, und schon über 2300 Besucher!

      Wir finden das ist ein sehr guter Anfang, und bestärkt uns darin genau so weiter zu machen.

      Die Blog Redaktion wünscht allen OBI Mitarbeitern, und allen die diesen Blog lesen einen

      9. Dezember 2010

      Stellenausschreibungen - was ist zu beachten!

      Grundsätzlich sollte jeder Betriebsrat verlangen, daß neu zu besetzende Stellen zuerst innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden (§93 BetrVG).
      Der Arbeitgeber muß diesem Verlangen des Betriebsrates dann nachkommen und dabei bestimmte Regeln beachten:

      Die Ausschreibung muß an geeigneter Stelle erfolgen. Je nach betrieblichen Gegebenheiten kann die interne Stellenausschreibung auf verschiedene Art und Weise geschehen, dies wären z.B.:
      1. Aushang am schwarzen Brett
      2. Einstellen ins unternehmenseigene Intranet
      3. Per Rundschreiben oder Rundmail an alle Mitarbeiter
      4. Durch eine Anzeige in der Betriebszeitung

      Wichtig ist jedenfalls, daß alle Mitarbeiter des Betriebes die Gelegenheit haben von der Ausschreibung Kenntnis zu erlangen.

      Die Ausschreibung muß mindestens enthalten:
      1. Eine detaillierte und verbindliche Stellenbeschreibung
      2. Eine Arbeitsplatzbeschreibung
      3. Das Anforderungsprofil
      4. Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme
      5. Die vorgesehene Vergütung
      6. Umfang der angeforderten Bewerbungsunterlagen
      7. Ende der Ausschreibungsfrist 
      Teilzeitbeschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch (§9 TzBfG) auf Verlängerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Sie sind auf ihren Wunsch hin bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung  bevorzugt zu berücksichtigen. Zu beachten ist auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ein Verstoß kann für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben.

      In jedem Fall besteht für den Betriebsrat aber ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber Auswahlrichtlinien aufstellen, bzw. diese anwenden will.
      Siehe §95 BetrVG.

        8. Dezember 2010

        Streik Kalender

        Streik? Bei OBI kein Thema?
        Obwohl sicherlich beim Großteil der OBI Mitarbeiter nicht weiter bekannt, gab es in der jüngeren Vergangenheit auch bei OBI immer mal wieder den einen oder anderen Streik.
        Auslöser waren die von 2000 bis 2009 immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen, die zunehmenden Belastungen und vor allem das sich OBI ab 2000 so nach und nach, bis auf wenige Märkte, aus der Tarifbindung verabschiedet hat.
        Der größte Teil dieser Streiks fand zwar im Osten statt, aber auch Kollegen aus dem alten Teil der Republik äußerten so Ihren Unmut über die immer schlechter werdenden Zustände.
        Wir werden versuchen, hier eine Cronologie der Ereignisse zu erstellen.

        Damit nicht der Eindruck entsteht, daß in letzter Zeit bezüglich der Löhne übergaupt nichts bei OBI passiert ist: : Es gab in 2010 zwei "Lohnanpassungen", was mit Sicherheit auch den nachfolgend aufgezählten Streikaktionen zu verdanken ist. Aktueller Stand: ca. 90% vom Tarifniveau, bedeutet 90% vom Mindestlohn.
        Bis zum Tariflohn ist es also noch ein gutes Stück des Weges.

        Bericht des MDR, April 2007


        2007
        - Schwarzer Samstag - März 2007 Erfurt - Weimar-Sömmerda
        - Mai.2007 Streik im OBI Augsburg
        - Juli.2007 Streik im OBI Weiblingen, Stuttgart-Wangen, Augsburg
        - Oktober 2007 Streik im OBI Bietigheim
        - Dezember 2007 Streik im OBI Erfurt Süd und Erfurt Nord, Sömmerda, Augsburg
        2008
        - Januar 2008 Streik im OBI Naumburg, Wittenberg, Bitterfeld, Genthin
        - Februar 2008 Streik im OBI Erfurt Süd, Erfurt Nord, Sömmerda
        - März 2008 Streik im OBI Wittenberg, Bitterfeld, Genthin
        - 05.03.2008 Streik OBI Wittenberg, Naumburg, Bitterfeld, Genthin vor der 
          Zentrale in Wermelskirchen
        2009
        - September 2009 Streik im OBI Erfurt Süd, Erfurt Nord, Sömmerda
        - September 2009 Streik im OBI Wittenberg, Naumburg, Bitterfeld
        - September 2009 Streik im OBI Wittenberg, Naumburg,
        - 30.09.2009 Streik im OBI Wittenberg, Naumburg, Erfurt Süd, Erfurd Nord vor
          der Zentrale in Wermelskirchen. Der Gesamtbetriebsrat erklärt sich mit den
          Streikenden solidarisch, unterbricht seine Sitzung und fährt fast vollständig mit den Streikenden mit zur Zentrale. Selbstverständlich ohne die damalige Vorsitzende des GBR, die die Sinnhaftigkeit solcher Aktionen ja bekanntlich immer wieder anzweifelt).   RGA-online

        Wir haben hier sicher nicht alle Aktionen aufgelistet. Wenn Ihr uns Informationen zu weiteren geben wollt, hier klicken! Wir listen diese dann hier auf.

        7. Dezember 2010

        In Würzburg wird gewählt!

        Gestern Abend um 20 Uhr fand für den OBI Markt Würzburg-Heuchelhof die Wahlversammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes für die Wahl eines Betriebsrates statt.
        Hier hat es nach den uns bisher vorliegenden Informationen schon im Vorfeld sehr viel Hektik, Anfeindungen unter den Kollegen, Androhungen von Nachteilen und Einflußnahme der sog. Führungskräfte auf die Belegschaft und die potentiellen Kandidaten gegeben. Das hat auch in diesem Markt, wie schon vorher in so manchem anderem OBI Markt, zur Verbreitung von Angst und Unsicherheit geführt.
        Auch hier waren wieder "Führungskräfte" maßgeblich beteiligt. Nur durch das besonnene Auftreten des zuständigen ver.di Sekretärs, und von Betriebsräten/GBR Mitgliedern aus den benachbarten Würzburger Märkten konnte diese Veranstaltung erfolgreich durchgeführt, und der Wahlvorstand gewählt werden.

        Während der Wahlversammlung soll es zum Teil zu tumultartigen Szenen gekommen sein, bis hin zu Androhungen von Gewalt den Veranstaltern gegenüber, wie zum Beispiel:  "schmeist Ihn doch aus dem Fenster"!
        Der Belegschaft des Marktes wurde von den Gegnern eines Betriebsrates ein Bild des Chaos und des Unterganges vor Augen geführt, wenn man nur zuließe das ein Betriebsrat gewählt wird. Diese Vorgehensweise ist typisch für die immer wieder propagierte "vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen", und das die Installation einer Interessenvertretung in Gestalt eines Betriebsrates für die Mitarbeiter ausschließlich Vorteile bringt wird tunlichst verschwiegen. Nachteile durch Betriebsräte haben nur diejenigen, die von der Nichtexistenz eines Betriebsrates profitieren und Angst davor haben das ein Betriebsrat auf die Einhaltung der geltenden Gesetze achtet und diese einfordert!

        Leider ist es immer noch so, daß die Unternehmensleitung zwar zusagt Betriebsratswahlen nicht zu behindern, aber dies in der Realität noch nicht bis zu den Vertriebs- bzw. Marktleitern durchgedrungen ist. Allem Anschein nach funktioniert im Bezug auf diese Art der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" die Informationskette bei OBI nicht.
        Oder sollte es etwa doch so sein das hier jeder Marktleiter sein eigenes "Süppchen" kocht/kochen darf?.

        Wir werden den weiteren Verlauf dieser Betriebsratswahl verfolgen, und hier zu gegebener Zeit wieder berichten.

        Verkaufsoffene Sonntage - einmal geht

        Im Streit um die verkaufsoffenen Sonntage hat es zwischen ver.di und dem Einzelhandelsverband Sachsen eine vorläufige Einigung gegeben.
        Jeweils ein Sonntag im Advent darf geöffnet werden, außer in Dresden, dort bleiben die Geschäfte an den Adventssonntagen zu.

        Artikel des MDR Sachsen

        Im unteren Teil des Artikels könnt Ihr auch an einer Abstimmung zum Thema Sonntagsöffnung teilnehmen!

        6. Dezember 2010

        Wenn der Job zur Qual wird! Teil 1

        Mobbing am Arbeitsplatz, was ist das?
        Mobbing gehört mit zum Schlimmsten, was einem am Arbeitsplatz passieren kann!
        Der Begriff "Mobbing" steht für Psychoterror am Arbeitsplatz.
        Allgemein wird unter Mobbing am Arbeitsplatz das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte bzw. Arbeitgeber verstanden. Es sind Verhaltensweisen, die in ihrer Gesamtheit die Persönlichkeit und die Würde der Betroffenen verletzen und damit die Gesundheit. Mobbing ist gekennzeichnet durch schikanöses, tyrannisierendes oder ausgrenzendes Verhalten am Arbeitsplatz mit dem Ziel diese Person loszuwerden. Es handelt um fortgesetzte, aufbauende, über einen längeren Zeitraum andauernde Verhaltensweisen, auch wenn sie nicht nach einem vorgefassten Plan erfolgen.
        Vereinzelt auftretende, alltägliche Konfliktsituationen zwischen einem Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber und/oder Kollegen sind noch nicht als Mobbing anzusehen.

        Die zermürbenden Waffen der Mobber

        Das Handwerkszeug von "Mobbern" reicht von Kontakt- und Informationsverweigerung, über Angriffe auf das An- und Aussehen und die Leistungsfähigkeit bis hin zu Androhung körperlicher Gewalt.

        Kontakt und Informationsverweigerung
        Das Opfer wird wie Luft behandelt. Es wird nicht mehr gegrüßt, man geht ihm aus dem Weg, gibt ihm deutlich zu verstehen, dass es unerwünscht ist.
        Angriffe auf das Ansehen und die Leistungsfähigkeit

        Es werden Gerüchte über das Opfer verbreitet, es wird vor anderen lächerlich gemacht und respektlos behandelt. Über persönliche und körperliche Schwächen machen sich die Mobber lustig, indem sie z.B. über einen besonderen Akzent oder eine krumme Nase in Gegenwart des Opfers Witze machen. Mobber stellen die Leistungsfähigkeit infrage, stellen extrem hohe Anforderungen, bei denen das Opfer versagen muss, oder setzen es unter einen enormen psychischen Druck, indem sie seine Arbeit ständig kritisieren. Man droht mit sexuellen oder körperlichen Handgreiflichkeiten, rempelt das Opfer an, kündigt "Denkzettel" an oder zersticht Autoreifen.
        http://www.tresselt.de/

        Erste Alarmsignale für ein drohendes Mobbing

        • Gespräche verstummen plötzlich, wenn Sie dazukommen. 
        • Sie werden nicht mehr gegrüßt bzw. Ihr Gruß wird nicht mehr erwidert
        • Es werden unsachliche Andeutungen gemacht und gezielt Gerüchte in Umlauf
          gebracht
        • Man lässt Sie links liegen, geht Ihnen bewusst aus dem Weg.
        • Sie werden nicht mehr über betriebliche Belange informiert, sodass Sie
          immer häufiger aufgrund von Unwissenheit "dumm" dastehen.
        • Ihre Aussagen werden verfälscht wiedergegeben
        • Die Zusammenarbeit mit Ihnen wird boykottiert
        • Kleine Versäumnisse werden aufgebauscht.
        • Hinter Ihrem Rücken oder auch offen wird über Sie getratscht.
        • Sie merken, wie gegen Sie eine Art unsichtbare Mauer errichtet wird; es kommt zu Front- und Parteienbildungen.
        • Kleine Fehler und Versäumnisse werden aufgebauscht.
        Die Organisation der Arbeit
        In Zeiten der Wirtschaftskrise werden Arbeitsplätze abgebaut und die Konkurrenz unter den Mitarbeitern steigt. Viele Betriebe nehmen es in Kauf, dass die "Sozialauswahl" bei den Mitarbeitern durch Mobbing erledigt wird. Das ist aus Sicht der Unternehmen vermeintlich billiger als ein Sozialplan.
        Das Führungsverhalten der Vorgesetzten

        Führungskräfte vertreten den Arbeitgeber bis hinunter in die einzelnen Abteilungen. Sie haben daher auch eine Fürsorgepflicht für die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Falle von Mobbing sind sie verpflichtet, so frühzeitig wie möglich einzugreifen und dies zu unterbinden. Denn ein Vorgesetzter ist gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weisungsbefugt. Je früher ein Vorgesetzter eingreift, um so besser sind die Chancen, den Mobbingprozess schon im Ansatz zu stoppen.


        Ein Mobbingtagebuch...
        sollte jede/jeder Betroffene führen. Dort werden alle Vorkommnisse regelmäßig detailliiert (Namen und Daten) aufgezeichnet, damit mit diesem Buch die Mobbing-Vorkommnisse dokumentiert werden können. Es dient außerdem der Beweissicherung in Auseinandersetzungen.Betriebs-/Personalräte und Vorgesetzte sowie Gewerkschaftssekretäre, Rechtsanwälte, Richter und Ärzte können nachlesen, was sich genau wann und wie zugetragen hat. Und es hilft bei der persönlichen Bewältigung der Ereignisse.
        Ist Mobbing strafbar?

        Wenn Prävention allein nicht hilft und auch die betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein sollten, können sich Mobbingopfer auch juristisch wehren. Schwere Mobbinghandlungen können strafbar sein.

        Es kann sich hierbei um
        • Körperverletzung (§223 StGB) (Sie liegt vor, wenn durch Mobbing jemand erkrankt und ein Arzt dies attestiert.)
        • Beleidigung (§185 StGB)
        • Verleumdung (§187 StGB) oder
        • Nötigung (§240 StGB)
        handeln.

        Als Anti - Mobbingstrategien haben sich bewährt: 
        Fakten sammeln, Situation analysieren. Bilde ich mir alles nur ein oder sind es Fakten? Was könnte ich ändern? Falls tatsächlich gemobbt wird:
        • Alles genau beschreiben und festhalten. (Mobbing - Tagebuch führen) Wer,was, wie, wann? Gab es Auslöser?
        • Verbündete suchen. Mit ihnen zusammen und den gesammelten Fakten die Lage beurteilen.
        • Eventuell externe Vertrauensperson hinziehen.
        • Problem konkret angehen mit offenen Gesprächen - mit entsprechenden Vorgesetzten.
        • Eventuell Beizug einer externer Beratungsstelle 
        Das Wichtigste: Konflikte ansprechen und nicht unter den Tisch kehren oder übersehen. Jeder normale Streit muss nach mindestens drei Wochen erledigt sein. Die betreffende Person so rasch als möglich ruhig und anständig unter vier Augen ansprechen. Ein Frühwarnsystern entwickeln.  

        Wichtig: Tabuisierung (Nicht darüber reden) fördert Mobbing. 

        Bei 50% aller Mobbingfälle sind Vorgesetzte am Mobbinggeschehen beteiligt!

        Schätzungen zu Folge ist jeder 4. Selbstmord auf berufliche Konflikte zurück zu führen!
         

        4. Dezember 2010

        Politische Polemik oder was?

        Nicht die neueste Nachricht, aber immer noch top aktuell!

        Spiegel Online hat in seinem Artikel vom 13.07.2009 berichtet, daß Wahlen von Betriebsräten bei OBI systematisch ver(be)hindert würden.
        Die Vorsitzende des Gemeinschaftsbetriebsrats OBI Zentrale hat dazu im IfB-Blog ein sehr aufschlußreiches Interview gegeben.

        Die in diesem Interview getätigten Aussagen waren damals, und sind auch heute, nicht die Meinung des Gesamtbetriebsrates der OBI GmbH & Co Deutschland KG!

        3. Dezember 2010

        Der Gesamtbetriebsrat der OBI GmbH & Co. Deutschland KG (GBR)

         -> Mitarbeiter wählen ihre Vertreter in den örtlichen Betriebsrat
         -> Betriebsräte wählen ihre Vertreter in den Gesamtbetriebsrat
        Das garantiert eine durchgängige Arbeitnehmervertretung!


        Der Gesamtbetriebsrat vertritt alle Mitarbeiter bei den Interessen, die das ganze Unternehmen betreffen:
        > Der GBR stellt einheitliche und unternehmensweite Regelungen her wo es sinnvoll ist.
        > Der GBR verknüpft die Interessen der Betriebsräte in den Betrieben und verhandelt mit der Unternehmensleitung!
        > Der GBR kann den Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen in Deinem Markt bestellen!
        > Der GBR arbeitet eng mit Organisationen und unserer Gewerkschaft ver.di zusammen!

        Der Gesamtbetriebsrat hat sich am 22.10.2008 konstituiert, und besteht zur Zeit aus den Betriebsräten der Märkte:

        Altenburg, Augsburg, Bielefeld Nord, Berlin-Steglitz, Düsseldorf, Emmerich, Erfurt Süd, Erfurt Nord, Giessen West, Giessen Süd, Haiger, Halle/Saale, Hamm, Idstein, Idar-Oberstein, Lohr, Ludwigshafen, Miltenberg, Naumburg, Neu-Ulm, Neunkirchen, Ottendorf-Okrilla, Radebeul, Schwelm, Schweinfurt II, Schmelz, Schwandorf, Siegen-Weidenau, Stadtbergen, St. Ingbert, Sömmerda, Weilburg, Weimar, Wetzlar, Wittenberg, Wiesbaden, Würzburg I, Würzburg II, Zehdenik, Zwickau, 
        und dem Betriebsrat unserer Kollegin aus der Zentrale.

        .... und wo ist Deine Filiale vertreten?
        (Einen BR hat auch der Markt Gummersbach, hat aber noch nicht in den GBR entsendet.)

        OBI Deutschland hat einen starken Gesamtbetriebsrat, aber einen Betriebsrat vor Ort in Deinem Markt kann er nicht ersetzen! Hier heißt es, selber einen zu wählen um dann im GBR gemeinsam zu arbeiten.

        1. Sucht drei Mitarbeiter für den Wahlvorstand!
        2. Meldet diese Namen an das GBR Büro!
        3. Der GBR bestellt diese Mitarbeiter dann für den Wahlvorstand!
        4. Der Wahlvorstand leitet die Betriebsratswahl ein!
        5. Unterstützt werden sie dabei durch GBR Mitglieder und ver.di!
        6. Wählt dann den Betriebsrat in Eurem Markt!
        Das ist doch gar nicht so schwer - also los!

        Schön-Färberei!

        Ein Erläuterung hierzu ist wohl nicht nötig!

        2. Dezember 2010

        Überstunden - wie werden sie vergütet, wie viele muß ich leisten?

        Nach einer offiziellen Statistik werden von den Arbeitnehmern in Deutschland jährlich ca. 1,5 Milliarden Überstunden geleistet! Offiziell!
        Nach Schätzungen ist die Anzahl der nicht registrierten Ü-Stunden mindestens genau so hoch.

        Vergütung 
        Oft taucht die Frage nach der Vergütung erst zuletzt auf. Dabei wäre es klug, diese gleich bei der Anordnung abzuklären. „Heute länger arbeiten? …Was krieg‘ ich dafür?”

        Mehr Arbeit - mehr Geld?
        „Hat der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers länger gearbeitet oder eine andere bzw. eine umfangreichere Arbeitsleistung als nach den dem Arbeitsvertrag vereinbart erbracht, ist diese grundsätzlich zusätzlich zu vergüten”.
        Wenn es keine tarifliche, arbeitsvertragliche oder durch Betriebsvereinbarung getroffene Regelungen gibt, hat der Arbeitgeber bei der Art der Vergütung die Wahl: entweder Ausgleich in Freizeit, oder Bezahlung.
        Zu „Überstunden” oder „Mehrarbeit” für umsonst ist niemand verpflichtet. Solchen Anordnungen fehlt fast immer jede Rechtsgrundlage. Wir können sie verweigern.

        Merke
        Vollzeitkraft: Ohne Zuschlag kein Handschlag!
        Teilzeitkraft: Ohne Moos nix los!


        Arbeitnehmer haben nur dann über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt!
        Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist keine ausreichende Rechtsgrundlage!
        Fehlt eine Regelung zur Ableistung von Überstunden, kann der Arbeitnehmer auf Grund einer vertraglichen Rücksichtnahmepflicht nach §241 II BGB ausnahmsweise zur Abwendung einer Notlage zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet sein.

        Gibt es einen Betriebsrat, so muß dieser vor Anordnung und Ableistung von Überstunden gehört werden und diesen zustimmen!

        Mein Frei gehört mir!

        Die knappe Personaldecke in den Märkten führt immer wieder zu Engpässen. Der übliche Ausweg: Schichten müssen getauscht werden, und Mitarbeitern wird der freie Tag gestrichen oder verschoben.
        Wie kann ich mich dagegen wehren?
        Welche gesetzlichen Pflichten haben die Mitarbeiter wirklich?

        Die Arbeitszeit wird im Dienstplan festgelegt. Ein Dienstplan ist verbindlich sobald er unterschrieben ist, oder dem Mitarbeiter ausgehändigt wurde.
        Änderungen am Dienstplan brauchen die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters.
        Einseitige Änderungen sind nicht rechtens. Außerdem muß der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte der Interessen- vertretungen (Betriebsrat) beachten. Der Arbeitgeber ist nur während der geplanten Dienstzeit weisungsberechtigt. In Eurer Freizeit bestimmt Ihr allein was Ihr tut oder was nicht. Trotzdem erhalten Mitarbeiter immer wieder Anrufe, in denen sie aufgefordert werden trotz Freizeit in den Betrieb zu kommen.

        Frei von Pflichten
        • Ihr müßt am freien Tag nicht erreichbar sein!
        • Ihr müßt in Eurer Freizeit keine Dienstgespräche mit Vorgesetzten führen!
        • Ihr müßt in Eurer Freizeit nicht dienst- oder fahrtüchtig sein!
        Frei zu handeln
        • Ihr dürft Schichten die nicht im Dienstplan stehen verweigern!
        • Ihr dürft sagen, daß es eine Dienstverpflichtung nicht gibt!
        • Ihr dürft den Hörer einfach auflegen!

        Notfall oder nicht?
        Sobald es eng wird, argumentieren Vorgesetzte und Arbeitgeber mit dem Notfall. Das ist aber nicht richtig. Richtig ist: Der Arbeitgeber will Personal sparen. Er hat so viel Personal eingespart, daß ein Ausfall unweigerlich ins Chaos führt.

        Was tun bei Krankheitsausfällen?
        Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Wege offen:
        • Es wird so viel Personal eingestellt, daß auch bei Krankheitsausfällen oder in der Urlaubszeit die Arbeit gesichert ist.
        • Es wird ein ausreichend großer Springerpool eingerichtet.
        • Der Arbeitgeber schließt eine Betriebsvereinbarung ab: Mitarbeiter erklären sich für einen bestimmten Zeitraum bereit sich aus dem Frei holen, oder Ihren Dienstplan in diesem Zeitraum ändern zu lassen. Wenn sie dann zum Dienst müssen, bekommen sie die Stunden zum Beispiel mit zusätzlichen 35% angerechnet.
        Alles unbezahlbar?
        Nichts im Leben ist umsonst!
        Auf dem Rücken der Mitarbeiter zu sparen, ist unverantwortlich. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, und Arbeit darf nicht krank machen. Für die Personalbesetzung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die sogenannten "Notfälle" sind hausgemacht, durch die knappe Besetzung.

        Durchsetzung
        Solange wir uns ohne Widerstand die Freizeit oder gar unsere Gesundheit kaputt machen lassen, ändert sich nichts. Kein Marktleiter hat das Recht, den geltenden Dienstplan ohne unser Einverständnis zu ändern. Wir haben ein Recht auf geregelte Freizeit. Der Arbeitgeber wird erst etwas ändern, wenn alle Mitarbeiter auf ihrem guten Recht bestehen.

        Quelle: ver.di

        1. Dezember 2010

        Wo liegt der Unterschied? Überstunden oder Mehrarbeit?

        Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden häufig nicht korrekt verwendet, sondern meistens gleichgestellt.
        Es handelt sich dabei aber um völlig unterschiedliche Dinge.

        Mehrarbeitszeit ist die Zeit, die über die gesetzlich festgelegte Arbeitszeitgrenzen hinaus geht. Dies sind in der Regel acht Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis maximal zehn Stunden täglich.
        Unter Überstunden versteht man hingegen die Arbeitszeit, die über die individuell im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht.Wird ein Arbeitnehmer über die gesetzliche zulässige Höchstarbeitszeit (8 Stunden) hinaus beschäftigt, so handelt es sich hierbei um Mehrarbeit.
        Wird ein Arbeitnehmer hingegen über seine vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt, so handelt es sich um Überstunden.

        Seit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes 1994, sieht das Gesetz übrigens keine gesetzlich geregelten Mehrarbeitszuschläge mehr vor. Auch für geleistete Überstunden gibt es keine gesetzlichen Vergütungsregeln.
        Lediglich wenn ein Tarifvertrag gilt, vom Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung verhandelt wurde, oder es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde besteht ein Anspruch auf Zuschläge für Überstunden.

        Überstundenzuschläge sind in der Regel in Tarifverträgen wie folgt gestaffelt:
        • 25% Zuschlag für jede Überstunde
        • ab der 20ten Überstunde erhöht sich der Zuschlag um weitere 15% auf 40%
        Sonstige weitere Zuschläge sind in Tarifverträgen wie folgt geregelt:
        • 20% Zuschlag für Spätöffnun
        • 50% Zuschlag für Nachtarbeit
        • 120% - 150% Zuschlag für Sonntagsarbeit
        • 150% - 175% Zuschlag für Feiertagsarbeit

        Kompromisse verboten!

        Normalerweise gilt für Betriebsräte:
        Jeder Kompromiss, jedes Zugeständnis, jeder "Deal" ist erlaubt und nützlich wenn es den Interessen der Belegschaft dient.
        Für diese goldene Regel gibt es jedoch auch eine wichtige Ausnahme: Immer wenn es  um die Arbeitssicherheit oder den Arbeitsschutz geht, gibt es keine Kompromisse! Auch kein Entgegenkommen, nicht das kleinste Stück!
        Hier geht es um die Gesundheit der Kollegen. Es stehen unter Umständen Leib und Leben auf dem Spiel!

        Keine Kompromisse beim Arbeitsschutz oder der Arbeitssicherheit!

        30. November 2010

        Sonntagsöffnung im Einzelhandel

        v e r. d i - I n f o r m a t i o n e n
        Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
        Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Dezember 2009 geurteilt:
        Die Berliner Regelung zur Ladenöffnung an den vier Advents­sonntagen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Deshalb muss nun auch der Berliner Gesetzgeber für das Jahr 2010 verfassungskonforme Regelungen erlassen. Das Urteil hat auch für alle anderen Bundesländer sehr große Bedeutung.
        Auch in Sachsen hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Regelungen zur Sonntagsöffnung in Dresden jetzt vorläufig außer Kraft gesetzt.

        • Die Arbeitsruhe am Sonntag ist als hohes Gut durch das Grundgesetz geschützt.
        • Das shoppen und Arbeiten am Sonntag muss wieder die Aus­nahme werden
          und ist nur unter hohen Auflagen zu genehmigen.
        • Diese Ausnahmen dürfen nur in der Zeit von 13 bis 18 Uhr erlaubt werden.
        • Kommerzielle Interessen von Unternehmen und Shoppinginte­ressen von Kunden sind dem Sonntagsschutz unterzuordnen.

        Gerade auch für die im Handel Beschäftigten wird so der freie Sonntag für gemeinsame Unternehmungen in gemeinsamer freier Zeit höchstrichterlich geschützt.
        Das sieht auch die Mehrheit der Bundesbürger und Bundesbürgerinnen so. 65 Prozent haben sich in einer Abstimmung gegen Ladenöffnungszeiten am Sonntag ausgesprochen.
        Der Sonntag gehört der Familie.

        Dumpinglöhne sind strafbar!

        Gericht wertet Ein-Euro-Stundenlohn als Straftat!
        Das Landgericht Magdeburg hat ein Zeichen gesetzt! Wer den Mindestlohn nicht beachtet macht sich strafbar!
        Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat, muß ein Reinigungsunternehmer 1.000 Euro Geldstrafe zahlen.
        Die Summe ist zwar wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg: Es bewertet das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohnes als Straftat, und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu - nach allem was man wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt.>>Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen<<, sagte der Staatsanwalt.

        Egal wie man es betrachtet, solche Dumpinglöhne sind sittenwidrig, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann gilt der Unternehmer als vorbestraft.

        Als sittenwidrig gilt nach herrschender Meinung Lohn, der 30% unter dem als ortsüblich geltenden Lohn gezahlt wird.

        Alle Jahre wieder - Regeln zum Weihnachtsgeld.

        Weihnachtsgeld - diese Regeln gelten!
        Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld zukommen zu lassen. In vielen Fällen bestehen jedoch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge, die den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Weihnachtsgeld zusichern.

        Wichtiger Hinweis!
        Das tarifvertraglich festgeschriebene Weihnachtsgeld darf der Arbeitgeber nicht streichen oder kürzen! Zahlt er jedoch mehr, als lt. Tarifvertrag vorgeschrieben ist, ist eine Kürzung möglich, wenn der übertarifliche Teil mit dem Vorbehalt des Widerrufs oder als freiwillige Leistung gezahlt wurde.

        Besteht im Betrieb keine geltende Rechtsgrundlage für Weihnachtsgeld (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben), so kann der Arbeitgeber dennoch verpflichtet sein die Sonderzahlung zu leisten.
        Dies ist immer dann der Fall, wenn über einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren regelmäßig und vorbehaltlos entsprechende Zahlungen geleistet wurden. Dies ist eine so genannte "betriebliche Übung".

        Diese betriebliche Übung wird dann zum Bestandteil des Arbeitsvertrages, und Arbeitsverträge dürfen nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden.
        Viele Arbeitgeber versuchen jedoch, sich nach jahrelangen freiwilligen Zahlungen von der betrieblichen Übung zu lösen. Nach einem neueren Urteil des Bundesarbeitsgerichtes dürfte das jedoch nicht mehr so einfach sein.

        Urteil:
        Beruft sich der Arbeitgeber auf eine Vorbehaltsklausel, muß er davon ausgehen das die Arbeitnehmer diese stillschweigend ablehnen. Hier gilt: eine Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrages muß er sich schriftlich bestätigen lassen.

        Wenn der Arbeitgeber also die bisherige vorbehaltlose Gewährung des Weihnachtsgeldes künftig nur noch auf freiwilliger Basis zahlen will, solltet ihr das genau prüfen und dem gegebenenfalls umgehend widersprechen.

        28. November 2010

        7 gute Gründe um einen Betriebsrat zu wählen!

        Oder, was kann ein Betriebsrat, was Du nicht auch selber tun könntest?

        Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit?
        Der Marktleiter entscheidet, daß Du erst gehen kannst wenn alles aufgeräumt und aufgefüllt ist, und bis alle Kassen abgerechnet sind, aber ....
        .... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
        Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht und entscheidet mit über Beginn und Ende der Arbeitszeit.

        Personaleinsatzplanung?
        Der Marktleiter entscheidet, wer, wann und wie oft arbeitet. Entscheidet über Änderungen im Einsatzplan ohne den Mitarbeiter zu fragen. Kann Aushilfen bei Krankheit wieder streichen, aber ...
        ... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
        Der Betriebsrat bestimmt mit bei der Einsatzplanung. Er hat auf die Einhaltung Deiner einzelvertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zu achten. Ändern oder streichen im Einsatzplan geht nur mit der Zustimmung des Betriebsrates.

        Mehrarbeit, Überstunden, Inventur?
        Der Marktleiter entscheidet, wann und zu welcher Zeit eine Inventur durchgeführt wird. Er kann jederzeit Überstunden anordnen und Sonderöffnungen (z.B. Sonntagsöffnungen) planen und anordnen, aber ...
        ... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
        Mehrarbeit muß unter Angabe von Gründen beim Betriebsrat angemeldet werden. Dein Einsatz bei Sonderöffnungen kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgen.

        Taschen- und Spindkontrollen?
        Der Marktleiter entscheidet, ob, wer, wann, wie und wie oft kontrolliert wird. Er entscheidet, wie weitreichend Kontrollen durchgeführt werden, aber ...
        ... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
        Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Ordnung des Betriebes und über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Er Entscheidet mit, wer kontrolliert wird und wann und in welcher Form Kontrollen durchgeführt werden.

        Urlaub der Mitarbeiter?
        Der Marktleiter entscheidet, ob Dein eingereichter Urlaub genehmigt wird oder nicht. Es gibt keine Vermittlung bei Unstimmigkeiten. Er setzt Urlaubssperren, obwohl es arbeitsrechtlich nach dem Gesetz eigentlich gar nicht möglich ist,
        aber ...
        ... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
        Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei den allgemeinen Urlaubsrichtlinien und beim Urlaubsplan, wenn es keine Verständigung mit dem Arbeitgeber gibt.

        Einzelgespräch mit dem Marktleiter?
        Der Marktleiter entscheidet, wie der Verlauf des Gespräches ist. Er holt sich oftmals Unterstützung hinzu und Du als Mitarbeiter stehst dem alleine gegenüber, aber ...
        ... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
        Zu jedem Gespräch kannst Du ein Betriebsratsmitglied Deines Vertrauens hinzuziehen. Er achtet auf Deine Rechte und unterstützt Dich. Er hat das Recht, auf Deinen Wunsch, teilzunehmen.

        Versetzung in einen anderen Markt?
        Der Marktleiter entscheidet, in welche Filiale Du versetzt wirst, zu welchem Zeitpunkt und für wie lange, aber ...
        ... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
        Der Betriebsrat hat ein gesetzlich geregeltes Mitbestimmungsrecht. Es geht also nur mit seiner Zustimmung.

        Ihr seht also, ein Betriebsrat hat viele Vorteile:
        > Er vertritt auch Deine Meinung im Markt!
        > Er stellt mit dem Marktleiter gemeinsam Regeln auf (Betriebsvereinbarungen)!
        > Er handelt in Deinem Interesse bei allen Entscheidungen!

        Also worauf wartet Ihr noch?

        26. November 2010

        Was haben uns Betriebsräte und Gewerkschaften eigentlich je gegeben?

        Oder wozu Betriebsräte und Gewerkschaften gut sind.


        Wahlvorstand in Dresden bestellt

        Mit der Bestellung des Wahlvorstandes hat der Gesamtbetriebsrat der OBI GmbH & Co. Deutschland KG in seiner letzten Sitzung  die Betriebsratswahlen für den Markt Dresden-Weissig eingeleitet.
        Vor Ort werden die Kollegen zusätzlich auch von ver.di unterstützt.

        Wir wünschen viel Erfolg für die Wahl.

        25. November 2010

        Schwerbehindertenvertretung bei OBI

        Am 09.11. fand bei OBI die Wahl zur Schwerbehindertenvertetung 2010 statt.
        Die bisherige Schwerbehindertenvertretung wurde wiedergewählt, was aufgrund der sehr guten Arbeit die in der Vergangenheit geleistet wurde auch nicht anders zu erwarten war.

        Scheinbar war die Arbeit der SBV bzw. GSBV jedoch in den Augen von OBI ein wenig des Guten zu viel! Nach bisher noch unbestätigten Informationen will die Geschäftsleitung OBI jetzt doch tatsächlich die Wahl der SBV anfechten und gerichtlich überprüfen lassen!
        Soviel zum Thema "OBI arbeitet fair und vertrauensvoll mit seinen Mitarbeitervertretungen zusammen".

        Interessant in diesem Zusammenhang wäre auch, ob und vor allem wie der Gemeinschaftsbetriebsrat der Zentrale mit seiner Vorsitzenden sich zu diesem Thema positioniert, da die Mitglieder der SBV auch Mitglieder dieses Betriebsrates sind?

        Neue Umfrage: Wie werden wir bezahlt?

        OBI mauert immer mal wieder wenn es um Informationen geht, so auch bei der Bezahlung seiner Mitarbeiter. Es gibt keine Daten dazu heißt es auf Anfrage durch die Betriebsräte in den GBR Sitzungen immer wieder.
        Eingruppierungsregeln oder Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibungen sind bei OBI scheinbar ein wohlbehütetes Geheimnis.
        Bei all dieser Geheimniskrämerei kann man dann nur vermuten, daß es in den Märkten ohne Betriebsrat gar nicht so gut aussieht.

        Nach Aussage von OBI liegt die Höhe der Gehälter in keinem Markt mehr unter 90% vom aktuellen Tarif des jeweiligen Bundeslandes. Im Durchschnitt aller Märkte sogar bei 100% Tariflohn!
        100% Tariflohn bedeutet: 38 Std. Woche, ca. 2100 - 2140 € Brutto (einfacher Verkäufer Endstufe = länger als 6 bzw. 7 Jahre im Beruf)

        Helft also mit Licht ins Dunkel zu bringen, und beteiligt Euch an der Umfrage zur Entlohnung.

        Betriebsratswahl erfolgreich verhindert!

        Im OBI Markt Rüsselsheim sollte am 27.10.2010 der Wahlvorstand für die Wahl eines Betriebsrates bestellt werden.
        Versuch erfolgreich verhindert!
        Nach Informationen von ver.di sollen die Führungskräfte im Vorfeld Angst und Unsicherheit im Markt verbreitet haben.

        Hier lest Ihr mehr:  Gründung eines Betriebsrats scheitert - »Klima der Angst und Unsicherheit

        OBI Verhaltenskodex - oder wie gehen wir miteinander um?

        Ein Schriftstück das jeder Mitarbeiter kennen sollte? - und viele Fragen aufwirft!

        Mehr: OBI Verhaltenskodex

        24. November 2010

        OBI startet mit E-Commerce

        Seit Anfang der Woche können Kunden auch bei OBI von zu Hause aus bestellen!
        Das Zauberwort heißt "E-Commerce".
        Was bedeutet dieser "Elektronische Handel" für uns als Mitarbeiter?

        Wir bleiben dran!

        Mehr:  
        OBI startet Online Shop
        OBI, ProMarkt und Co. entdecken das Internet, 
        Wir waren zu früh dran. 

        Neues Infoblog der OBI Märkte ist online!

        Gewerkschaftsmitgliederinnen und Mitglieder haben diesen Blog eingerichtet, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von OBI in Zukunft regelmäßig und unabhängig über ihr Unternehmen zu informieren!

        Darüber hinaus besteht die Möglichkeit  seine Meinung dazu zu äußern.