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30. November 2010

Dumpinglöhne sind strafbar!

Gericht wertet Ein-Euro-Stundenlohn als Straftat!
Das Landgericht Magdeburg hat ein Zeichen gesetzt! Wer den Mindestlohn nicht beachtet macht sich strafbar!
Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat, muß ein Reinigungsunternehmer 1.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Die Summe ist zwar wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg: Es bewertet das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohnes als Straftat, und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu - nach allem was man wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt.>>Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen<<, sagte der Staatsanwalt.

Egal wie man es betrachtet, solche Dumpinglöhne sind sittenwidrig, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann gilt der Unternehmer als vorbestraft.

Als sittenwidrig gilt nach herrschender Meinung Lohn, der 30% unter dem als ortsüblich geltenden Lohn gezahlt wird.

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