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1. Dezember 2010

Kompromisse verboten!

Normalerweise gilt für Betriebsräte:
Jeder Kompromiss, jedes Zugeständnis, jeder "Deal" ist erlaubt und nützlich wenn es den Interessen der Belegschaft dient.
Für diese goldene Regel gibt es jedoch auch eine wichtige Ausnahme: Immer wenn es  um die Arbeitssicherheit oder den Arbeitsschutz geht, gibt es keine Kompromisse! Auch kein Entgegenkommen, nicht das kleinste Stück!
Hier geht es um die Gesundheit der Kollegen. Es stehen unter Umständen Leib und Leben auf dem Spiel!

Keine Kompromisse beim Arbeitsschutz oder der Arbeitssicherheit!

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