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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
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31. Januar 2011

Betriebsjubiläum - Danke das Ihr uns treu geblieben seid ....

  
Frage:      Was gibt es für ein 25 jähriges Betriebsjubiläum bei OBI?
Antwort:  Eine Urkunde!

Ein Blatt bedrucktes Papier gibt es für die 10/15/20/25/30/35 jährige oder noch längere Treue zum Unternehmen.
Alles andere ist "zu teuer"!






Alt und verbraucht?
=Investition unrentabel.

Für 25 Jahre Anwesenheit gibt es
nun mal keinen extra Bonus!






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Auszug aus: OBI - TOP ARBEITGEBER DEUTSCHLAND 2010

.....Absolventen erhalten 13,2 Monatsgehälter inklusive Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Die Zielvereinbarung wirkt sich zunächst nicht monetär aus. Nach zwei bis drei Jahren im Unternehmen ist eine Bonusvereinbarung üblich, nach der rund 10 Prozent der Gesamtvergütung erfolgsabhängig gezahlt werden. 
An Zusatzleistungen kommen Sachprämien, etwa für besonderes Engagement, betriebliche Altersvorsorge und 15 Prozent Rabatt auf OBI-Einkäufe hinzu......

.....Sachprämien, etwa für besonderes Engagement,...?

Wie war das doch gleich noch mal mit den Sachprämien anläßlich eines Betriebsjubiläums für "normale" Mitarbeiter?
    

27. Januar 2011

Berufsausbildung beim Top Arbeitgeber?

  

Auch OBI gehört zu den "Top Arbeitgebern 2010"!

Eine Ausbildungsstelle bei OBI ist mit Sicherheit nicht das Schlechteste was einem jungen Menschen passieren kann.
Normalerweise!
Und wenn man einen Markt findet, der nicht gerade unter permanentem Personalmangel leidet und in dem Auszubildende nicht nur billige Vollzeit-Aushilfskräfte sind.
Der Ausbildungsstandard bei OBI ist nämlich eigentlich sehr gut, und das nicht zuletzt dank der hochqualifizierten und engagierten Mitarbeiter in den Betrieben. Diese kümmern sich trotz des täglichen Stresses und neben der zu bewältigenden täglichen Arbeit gut um ihre Azubis, schließlich weiß man ganz genau das der Azubi innerhalb kürzester Zeit "fit" sein muß! Sei es weil der Azubi die Abteilung teilweise allein schmeißen muß, oder weil der Azubi ständig die "Aushilfskraft" an der Kasse geben muß. Den Platz einer Fach- oder Aushilfskraft ausfüllen statt Ausbildung? Auch das ist ein Instrument zur Personalkostensenkung, und das oft auf Kosten der Ausbildungsqualität.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, so hieß es früher.
Lehrjahre sollten aber auch zur Ausbildung der Azubi genutzt werden, dazu sind sie gedacht, und nicht zur Nutzung der Azubi als billige Arbeitskraft! Auszubildende sind eben nicht vorrangig zum ausgleichen von personellen Engpässen und reduzieren der Personalkosten da!
OBI bildet zum größten Teil für den Arbeitsmarkt und nicht für sich selbst aus. Übernahmen gibt es seit Jahren nur sehr wenige oder gar keine.   
 
Ausbildungsvergütung:
Mittlerweile erhalten die meisten OBI-Azubi inzwischen annähernd Ausbildungsvergütung auf Tarifniveau, im 2. Ausbildungsjahr sind das ca. 700,- €.
Ganz schlimm sieht es jedoch bei den sogenannten "überbetrieblichen" Azubi aus die von externen Bildungsträgern kommen und in OBI Märkten ausgebildet werden. Unter 300 € Ausbildungsvergütung im Monat!
Das sind 1,70 € p. Stunde!
Wenn der Azubi nicht mehr bei den Eltern wohnt, muß Miete bezahlt werden, zur Arbeit fahren, gleich ob mit eigenem Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln, auch das kostet. Da bleibt nichts zum Leben übrig, den Rest muß der Staat zahlen.

Trotz alldem ist wie schon oben erwähnt eine Ausbildung bei OBI nicht das Schlechteste was einem Azubi passieren kann. Für einen TOP Arbeitgeber ist das unserer Meinung nach aber nicht gut genug!

Bei allen zum Top Arbeitgeber ausgezeichneten kann man sich hier übrigens anzeigen lassen wie bewertet wurde.
Mit einer Ausnahme.

Ergänzung:
Hier ein funktionierender Link zum Dokument, der uns freundlicherweise von Anonym zur Verfügung gestellt wurde.

Gewertet wurde so:
Entwicklungsmöglichkeiten:               4,5  von  5 Pkt.
Jobsicherheit:                                      5,0  von  5 Pkt.
Marktposition & Image:                      4,0  von  5 Pkt.
Unternehmenskultur:                          4,5  von  5 Pkt.
Vergütung:                                          5,0  von  5 Pkt.
Work-Life-Balance:                             4,0  von  5 Pkt.
      
 

23. Januar 2011

Wo treiben sich Männer nach Feierabend rum?



Quelle: YouTube

Eine schöne Woche wünscht Euch die OBI Ver.di Blog Redaktion
 

22. Januar 2011

IHR KRIEGT MICH NICHT KLEIN!

Ein Buch das Mut macht!


Ihr kriegt mich nicht klein!
ist ein eindrucksvolles Werk der Verkäuferin Ulrike Schramm-de Robertis. 
Ihr Buch will nicht anklagen, sondern aufzeigen welche Zustände im Einzelhandel herrschten und mancherorts noch immer herrschen.

Manch OBI-Beschäftigter wird ein Aha-Erlebnis haben, ein Déjà vu, wenn er dieses Buch liest, denn Lidl hat schlechte Arbeitsbedingungen nicht gepachtet! Vielmehr trifft man im Einzelhandel überall ein Stück Lidl wenn es um die Behandlung von Mitarbeitern geht.

Trotzdem man hier mit Ulrike durch niederschmetternde Situationen eines Arbeitslebens geht, macht sie mit ihrem Buch letztlich Mut.
Mut dafür, obwohl es oft der einfachere Weg wäre einfach zu gehen, doch zu bleiben und für seine Interessen und sein Recht zu kämpfen

Ulrike Schramm-de Robertis arbeitet schon immer im Einzelhandel. Bei KiK, Plus und Lidl erlebte sie schlechte Arbeitsbedingungen, Leistungsdruck und autoritäre Vorgesetzte. Doch alles wollte sich die Mutter von fünf Kindern nicht gefallen lassen. 
Sie hat sich gewehrt – mit Erfolg. 

Unbezahlte Überstunden, ungeheurer Arbeitsdruck und Willkür von Vorgesetzten gehören zum Alltag. Setzen sich Beschäftigte dagegen zur Wehr – zum Beispiel durch die Gründung von Betriebsräten –, ist systematische Einschüchterung bis hin zu Psychoterror die Reaktion. Dies musste auch Ulrike Schramm-de Robertis erleben, als sie in einer süddeutschen Lidl-Filiale die Wahl einer Beschäftigtenvertretung initiierte. Doch sie blieb standhaft.

Dieses Buch soll Mut machen! Als Beispiel für andere!
Es zeigt, dass eine einfache Angestellte gegen einen scheinbar allmächtigen Großkonzern bestehen kann. Dabei will sie nichts anderes als ihr Recht – das Recht auf faire Arbeitsbedingungen, freie Meinungsäußerung und die Wahl eines Betriebsrats. In ihrem Buch schildert sie ihre Erlebnisse als Beschäftigte eines Konzerns, der in der Öffentlichkeit wie kaum ein zweiter mit Skandalen und Ausbeutung assoziiert wird.

Es ist ein Plädoyer, nicht alles widerstandslos hinzunehmen.
Quelle: Kiwi-Verlag

„Ulrike Schramm-de Robertis` Erfahrungsbericht aus dem Alltag der Verkäuferinnen und Kassiererinnen in den Billigläden der Republik liest sich so spannend wie ein Abenteuerroman und ist gleichzeitig ein Lehrbuch und Praxisleitfaden für Betroffene in ähnlichen Situationen.
Eine sympathische Frau, ein sympathisches Buch“
Günter Wallraff


Ihr kriegt mich nicht klein!
Fragt nach dem Buch in eurer ver.di Geschäftsstelle nach.
Eine Leseprobe findet Ihr hier

21. Januar 2011

Die OBI Geschichte

  
Gegründet wurde Obi 1970 von Emil Lux (1918–2005) und Manfred Maus mit der Eröffnung des ersten Obi-Marktes im Einkaufszentrum Alstertal in Hamburg-Poppenbüttel. Die Idee des Firmennamens Obi geht auf die französische Aussprache des Wortes Hobby zurück, da im Französischen ein H nicht gesprochen wird. Manfred Maus kaufte den Namen Obi (für 3000 Franc) von Geschäftsleuten, die in Frankreich einen Baumarkt mit diesem Namen betrieben. Aufgrund des Kaufvertrages dürfen in Frankreich keine weiteren Obi-Märkte eröffnet werden. Die in Frankreich bestehenden „obi“-Märkte gehören zur französischen Leroy-Merlin-Baumarktgruppe.
1985 übernahm die Unternehmensgruppe Tengelmann eine 74%ige Beteiligung an Obi. 26 Prozent der Obi Anteile sind im Besitz der Lueg-Gruppe.
Ende der 1990er Jahre kaufte Obi in Österreich die Kette IMO-Baumarkt mit 6 Märkten und benannte sie dann in Obi um. Weiterhin betreiben 8 Franchisepartner insgesamt 32 Märkte. Unter diesen Partner ist der seit 1894 bestehende Baustoffhändler A. Sochor, das selbst etwa einen Umsatz von 100 Millionen Euro (2006) erreicht.
Die zehn Schweizer Märkte werden seit der Kooperation mit der Migros als Franchisepartner betrieben.
Obi gehört zu den größten Baumarktunternehmen Deutschlands mit 530 Standorten in 13 Ländern (davon 330 in Deutschland). Weltweit ist das Unternehmen derzeit der viertgrößte Baumarktbetreiber. Im Geschäftsjahr 2009 erzielten die Obi-Märkte einen Umsatz von 5,9 Mrd. Euro.

Weiterlesen... 

Quelle: Wikipedia
  


19. Januar 2011

Betriebsratswahlen in Würzburg

 
Wir hatten vor einiger Zeit darüber berichtet, daß in Würzburg-Heuchelhof trotz heftigen Widerstandes der "Führungskräfte" demnächst Betriebsratswahlen stattfinden werden.

Am 02. Februar ist es nun soweit, nach mehreren Anläufen wird es dann auch im letzten der drei Würzburger OBI Märkte einen Betriebsrat geben.

Aufgegeben haben die "Führungskräfte" den Widerstand aber noch lange nicht!

Es soll eine Listenwahl geben. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die diese Wahl initiiert haben, auf der anderen Seite wie schon so oft die, die sie eigentlich verhindern wollten.

Immer wieder das gleiche Szenario von Arbeitgeberseite.

Wir wünschen den Kollegen in Würzburg ein glückliches Händchen, und geben Ihnen eins mit auf den Weg:
Jeder bekommt den Betriebsrat den er sich wählt, denn Betriebsräte sind die Interessenvertreter der Arbeitnehmerseite - nicht der Arbeitgeberseite!
 
   

17. Januar 2011

Alles bei Eisen-Karl?

Oder lieber gleich zu OBI?




Eine erfolgreiche Woche!

Quelle: YouTube
 

14. Januar 2011

Und wieder einer mehr!

 
Dresden Weißig hat einen Betriebsrat!
 
Heute haben sich die Mitarbeiter im Markt Dresden Weißig erstmals einen Betriebsrat gewählt!

Herzlichen Glückwunsch!

Der erste wichtige Schritt in Richtung Mitbestimmung durch eine kompetente Arbeitnehmervertretung ist getan.
Jetzt sollten sich die neu gewählten Betriebsräte schnellstmöglich das nötige Grundwissen aneignen, um ihre Kolleginnen und Kollegen wirkungsvoll vertreten, und die Rechte der Beschäftigten sowie die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzgesetze durchsetzen zu können.

Viel Erfolg für die zukünftige Betriebsratsarbeit wünscht die OBI Ver.di Blog Redaktion.
 

13. Januar 2011

Hände weg vom Stift!

Was tun, wenn der/die Vorgesetzte sagt:
„Kommen Sie doch bitte mal zu mir ins Büro!“ oder „Ich müsste gleich mal mit Ihnen reden!“
Wie verhalte ich mich? Was sollte ich tun?

1. Fragt vorher nach dem Anlass des Gespräches!
2. Zieht zu jedem Gespräch ein Betriebsratsmitglied  hinzu. Gibt es keinen Betriebsrat, dann eine Vertrauensperson. Vereinbart ggf. einen neuen Termin!
3. Hört Euch in Ruhe an, was Euer Gegenüber zu sagen hat. Fragt nach, wenn Ihr etwas nicht verstanden habt.
4. Macht Euch Notizen über die wichtigsten Gesprächsinhalte!
5. Lasst Euch etwaige Angebote schriftlich geben! Angebote die nur  mündlich abgegeben werden sind grundsätzlich mit Vorsicht zu behandeln!
6. Macht während des Gespräches keine Zusagen! Bittet Euch Bedenkzeit von 3 bis 7 Tagen aus.
7. Nichts unterschreiben, ohne es in Ruhe überdacht zu haben (siehe 6.)!
8. Habt Ihr Zweifel oder braucht Ihr Unterstützung und Beratung?

Dann wendet Euch an Eure Gewerkschaft ver.di!


Und nochmal: Ganz wichtig! Hände weg vom Stift!

11. Januar 2011

Da ist sie wieder, die Jahres-Inventur!

  
In diesen Tagen gehen sie wieder los bzw. sind schon in vollem Gange, die Inventurvorbereitungen.
In vielen Märkten werden die Inventuren von Fremdfirmen durchgeführt, in vielen anderen aber auch noch von den Mitarbeitern selbst.
Dort wo Dienstleister zum Einsatz kommen, ist es relativ einfach. Die Mitarbeiter machen die Vorbereitungen, der Dienstleister die Inventur, und das meist über Nacht.
In Märkten, in denen die Mitarbeiter die Inventur selber machen bestehen die gleichen Probleme wie jedes Jahr:
  • es müssen Überstunden geleistet werden (max. Arbeitszeit §3 ArbZG)
  • die Inventuren finden über Nacht und an Wochenenden statt (Ausgleich für Sonntagsarbeit §11 ArbZG)
  • freie Tage werden nicht gewährt
  • Ruhezeiten werden nicht eingehalten (§5 ArbZG)
In Märkten ohne Betriebsrat sieht es nach bisherigen Erfahrungen besonders schlimm um die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze aus.

Wie läuft das denn bei Euch so ab?

10. Januar 2011

Überstunden - Heute noch da, morgen schon weg?

  
Das in einigen OBI Märkten teilweise so hohe Überstundenstände existieren das dies eigentlich niemand mehr mit gutem Gewissen verantworten kann, ist ständige Realität und auch ein offenes Geheimnis!
Zur Betriebsrätekonferenz im September wurde die Geschäftsleitung von den anwesenden Betriebsräten mit dem Thema Überstunden konfrontiert. Kurz darauf wurde in den Märkten sofort begonnen rigoros Überstunden abzubauen. Soweit, so gut.
Aber durch Urlaub, Krankheit und vor allem auch durch den teilweise viel zu geringen Personalbestand kam es zu einer zusätzlichen Belastung von Mitarbeitern, und kurioserweise auch zum Aufbau neuer Überstunden.

Denn:
Mitarbeiter mit hohen Überstundenkonten mußten zwangsweise Überstunden wegnehmen und zu Hause bleiben, dafür mußten dann die im Markt verbliebenen Mitarbeiter länger arbeiten damit die Abteilungen besetzt waren oder anfallende Arbeiten erledigt werden konnten.

Ist das nicht widersinnig?

Und vor allem geht dieses Spielchen zu Saisonbeginn wieder von vorn los!
Zu wenig Stammpersonal auf der Fläche im Verkauf und keine Aushilfskräfte.  Und damit wenigstens die Kassen notdürftig besetzt werden können, werden zu allem Übel dann auch noch die Auszubildenden auf Teufel komm raus aus den Abteilungen abgezogen, und schon ist das Chaos perfekt.
Und wieder fallen Überstunden an, die Abteilung muß ja besetzt sein, die Arbeit muß ja getan werden. Und so schließt sich der Kreis, es gibt wieder viel zu hohe Überstundenstände.

Nach Berichten aus verschiedenen Märkten verfallen die ML neuerdings, obwohl so neu ist diese Masche gar nicht, auf einen neuen fiesen Trick um die Zahl der Überstunden zumindest auf dem Papier niedrig zu halten:
Aufgelaufene Stunden werden einfach komplett gestrichen! Von heute auf morgen auf Null gesetzt!
Mitarbeiter mit hohen Kontenständen werden zu Gesprächen gebeten, es wird ihnen klargemacht was OBI von ihnen erwartet, und schwups haben sie keine Überstunden mehr! Selbstverständlich ohne jegliche Vergütung oder Ausgleich!

Und schon kann das Spielchen von vorn los gehen!

Sollten die Betriebsräte hier nicht zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen umgehend regulierend eingreifen? Es geht nicht an, daß einerseits Immer weniger Personal auf der Fläche anzutreffen ist, und andererseits die Zahl der geleisteten Überstunden astronomische Ausmaße annimmt.
All das geht zu Lasten unserer Gesundheit, und wir sollten uns alle dessen bewußt sein das uns dies über kurz oder lang wieder einholen wird.

9. Januar 2011

Freut Ihr Euch auch schon auf den Urlaub 2011? Na dann freut Euch mal nicht zu früh!



Nach Auffassung mittelständischer Unternehmerverbände haben wir deutschen Arbeitnehmer nämlich mindestens zwei Wochen Urlaub zu viel!

Ist maßlose Gier nicht was Schönes?

Es muß halt immer wieder ein paar Leute geben die den Hals nicht voll genug kriegen.
Die armen Manager!
Wollen wir nicht den Hut herum gehen lassen, damit sie sich noch den einen oder anderen Porsche zulegen können?
 

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  
Schwerbehinderte Mitarbeiter haben nach §125 SGB IX einen gesetzlichen Anspruch auf Zusatzurlaub.
Ist die Schwerbehinderung für das ganze Kalenderjahr anerkannt, und arbeiten sie an 5 Tagen in der Woche, so erhalten diese Mitarbeiter 5 Tage Zusatzurlaub. Ansonsten gilt die Regelung: für jeden vollen Monat gibt es ein Zwölftel des Zusatzurlaubes.
Diese kommen zum ohnehin bestehenden Jahresurlaubsanspruch dazu, und unterliegt den gleichen Bestimmungen.
Dieser Zusatzurlaub nach §125 SGB IX ist ein Mindesturlaub, und kann durch tarifliche Regelung oder Betriebsvereinbarung länger sein.
Gleichgestellte haben diesen Anspruch auf Zusatzurlaub übrigens nicht.

Für weitere Fragen, bzw. Probleme im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung, Langzeitkrankungen, behindertengerechte Arbeitsplätze, Wiedereingliederung o.ä., wendet Euch bitte an die OBI Gesamt-Schwerbehindertenvertretung unter:
02196-762282 oder 0151-15055708 oder p. Mail  

Informationen rund um die Schwerbehindertenvertretung findet Ihr auch im OBI-Intranet unter: http://www.obi.info/9005705, alternativ gebt Ihr im Intranet den Code: 9005705 in die Suche ein.
Oder im Intranet unter: Human Resources/Mitarbeitervertretungen/Schwerbehindertenvertretung.

5. Januar 2011

Der Betriebsrat (3) - Alles streng geheim?

Arbeitgeber neigen dazu, ihre Informationen an den Betriebsrat mit dem Siegel "Betriebsgeheimnis" zu versehen, um die betriebliche Interessenvertretung zum Stillschweigen zu verpflichten.
Sie berufen sich dabei auf § 79, Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Dort heißt es: "Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrates sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten."

„Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Belegschaft! Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht so weitgehend auszulegen, dass die Interessenvertretung dahinter zurückzutreten hätte." 
(Bundesarbeitsgericht 1952 – bis heute gültig).
Weiterlesen ....


4. Januar 2011

Stempelkarte oder Vertrauensarbeitszeit?

  
In §16, Arbeitszeitgesetz steht:
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen".......
Diese Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Aber wie funktioniert das eigentlich mit der Erfassung der Arbeitszeit bei OBI?
Gibt es überall ein Zeiterfassungssystem?
Wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter überhaupt erfaßt?
Und vor allem, werden Überstunden so wie vom Gesetzgeber verlangt korrekt erfaßt?
Oder läuft es bei Euch auch nach dem Motto:

"Zeiterfassung? So etwas brauchen "WIR" doch nicht! Wir vertrauen Euch doch!"

Dieser Vertrauensvorschuß des Arbeitgebers nutzt aber immer nur einer Seite!  Und die Mitarbeiter sind das nicht!So werden Überstunden nämlich so gut wie gar nicht oder nur unzureichend bzw. teilweise erfaßt, und der Spruch "Das gleicht sich übers Jahr schon aus" ist genau so falsch wie unsinnig!
Es entsteht zwar der Eindruck, daß den Mitarbeitern durch die vermeintliche Zeitsouveränität Vorteile entstehen, in der Regel ist das Gegenteil aber der Fall.

Vertrauensarbeitszeit kann auch zur Selbstausbeutung der Arbeitnehmer führen. Diese agieren plötzlich wie Selbstständige, die meinen alle bisher vom Arbeitgeber getragenen Risiken, wie Krankheit von Kollegen, technische Defekte etc. selbst ausgleichen zu müssen. Arbeitnehmer müssen statt einer Zeitvorgabe nun eine Zielvorgabe erfüllen – und arbeiten deshalb länger: nicht weil der Vorgesetzte es fordert, sondern weil sie fürchten, es sonst nicht zu schaffen. Urlaub wird verschoben, Freizeitausgleich für Überstunden nicht genommen, die 38-Stunden-Woche wird zur Farce. Die Verlagerung der Dokumentationspflicht der tatsächlich geleisteten Arbeit vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer, gepaart mit mangelhafter Aufzeichnung, kann zum Verlust von Ansprüchen aus geleisteten Überstunden führen, weil keine Nachweisdokumentation mehr existiert. Arbeitnehmer, die sich ständig überarbeiten um die Ziele zu erreichen, setzen Teamkollegen die das nicht genau so tun herab, stempeln sie als Versager und Verweigerer ab.
Auf Dauer Fatale Folgen, nicht nur für die Arbeitnehmer und ihre Teams, sondern auch für das Unternehmen, in dem ein solches Arbeitsklima herrscht. mehr...


Auch wenn sich Vertrauensarbeitszeit zunächst nach Vertrauen und Anerkennung anfühlt, nach Gleichstellung mit „denen da oben“, nach mehr Freiheit, Freizeit, Gestaltbarkeit der Arbeits- und Lebenszeit – meist ist sie doch mehr Schein als Sein. Und aus Sicht des Betriebsrates gilt deshalb:
Wenn Vertrauensarbeitszeit, dann nur zusammen mit elektronischer Zeiterfassung! mehr...


Und hier für all diejenigen, die der Meinung sind "Die paar Minuten am Tag! Nun habt euch mal nicht so":
An jedem Arbeitstag nur 10 Minuten mehr arbeiten ohne das es gewertet wird, bedeutet innerhalb eines Jahres auf eine ganze Woche Freizeit zu verzichten!

Fazit:
Eine korrekte Zeiterfassung hat für uns Mitarbeiter also ganz klare Vorteile, nämlich: klare Abrechnung, keine Mißverständnisse, keine Benachteiligung, keine Selbstausbeutung!

Teilt uns Eure Erfahrungen mit! Einfach (anonymen) Kommentar hinterlassen.

Quellen: AiB-Verlag, Wikipedia

3. Januar 2011

Umkleidezeit = Arbeitszeit?

  
Mitarbeiter in den Märkten sind per Geschäftsanweisung verpflichtet Dienstkleidung tragen.
Das reicht vom Hemd über Bluse, Weste, Jacke, Parka, Hose bis hin zu den Arbeitsschutzschuhen.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Zeit die Mitarbeiter zum Umziehen benötigen zur Arbeitszeit gezählt wird, oder ob das Umkleiden reines "Privatvergnügen" ist?

In seinem Urteil vom 10.11.2009 hat das Bundesarbeitsgericht jetzt dazu eine Grundsatzentscheidung getroffen:
  1. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit......

  2. Umkleidezeiten gehören zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wenn das Umkleiden einem fremden Bedürfnis dient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt. Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist nicht lediglich fremdnützig und damit nicht Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45, 51) .

  3. Mit ihrer Anweisung, die Firmenkleidung vor Beginn bzw. nach dem Ende der durch die Zeiterfassungsanlage erfassten Arbeitszeit an- und auszuziehen, hat die Arbeitgeberin die Lage der Arbeitszeit einseitig geändert. Die Arbeitnehmer werden hierdurch angehalten, Arbeit außerhalb des durch die Betriebsvereinbarungen „Arbeitszeit“ und „Arbeitszeiterfassungsanlage“ festgelegten Zeitraums des Beginns und Endes der Arbeitszeit zu erbringen.

  4. Das An- und Ablegen der .... Firmenkleidung ist lediglich fremdnützig und damit Arbeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1972.
Fazit:
Da nicht nur das Tragen der vom Arbeitgeber gestellten Firmenkleidung, sondern auch deren An- und Ablegen fremdnützig ist, zählt auch die Zeit des Umkleidevorgangs im Betrieb zur Arbeitszeit ..........
und unterliegt deshalb ...... der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Auch bei OBI!