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9. Januar 2011

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  
Schwerbehinderte Mitarbeiter haben nach §125 SGB IX einen gesetzlichen Anspruch auf Zusatzurlaub.
Ist die Schwerbehinderung für das ganze Kalenderjahr anerkannt, und arbeiten sie an 5 Tagen in der Woche, so erhalten diese Mitarbeiter 5 Tage Zusatzurlaub. Ansonsten gilt die Regelung: für jeden vollen Monat gibt es ein Zwölftel des Zusatzurlaubes.
Diese kommen zum ohnehin bestehenden Jahresurlaubsanspruch dazu, und unterliegt den gleichen Bestimmungen.
Dieser Zusatzurlaub nach §125 SGB IX ist ein Mindesturlaub, und kann durch tarifliche Regelung oder Betriebsvereinbarung länger sein.
Gleichgestellte haben diesen Anspruch auf Zusatzurlaub übrigens nicht.

Für weitere Fragen, bzw. Probleme im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung, Langzeitkrankungen, behindertengerechte Arbeitsplätze, Wiedereingliederung o.ä., wendet Euch bitte an die OBI Gesamt-Schwerbehindertenvertretung unter:
02196-762282 oder 0151-15055708 oder p. Mail  

Informationen rund um die Schwerbehindertenvertretung findet Ihr auch im OBI-Intranet unter: http://www.obi.info/9005705, alternativ gebt Ihr im Intranet den Code: 9005705 in die Suche ein.
Oder im Intranet unter: Human Resources/Mitarbeitervertretungen/Schwerbehindertenvertretung.

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