__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

27. Mai 2011

Neue Entgeldstrukturen im Einzelhandel - Teil 1

Neue Entgeld-Strukturen im EH
Die Diskussion geht weiter!




Gehalts- und Lohntarifverträge - Die Geschichte

Unsere Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen sind veraltet heißt es. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, daß die Tarifstrukturen, mit wenigen Änderungen, bereits etwa 70 Jahre alt sind.
In den zurückliegenden 60 Jahren wurden die Tarifverträge jedoch enorm weiterentwickelt:
  • 37,5 Std. Woche
  • 6 Wochen Urlaub
  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)
  • Zuschlagsregelungen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • tarifliche Altersvorsorge
  • höhere Gehälter u. Löhne
Doch alle bisherigen Versuche, auch die Entgeldgruppenstruktur  zu modernisieren haben bisher zu keinem Erfolg geführt.
Darum schleppen wir seit Jahrzehnten auch tarifpolitische Erblasten mit, die sich wie folgt beschreiben lassen:
  • Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten besteht in unseren Gehalts- und Lohntarifverträgen weiter.
  • Die Mehrzahl der heutigen Vertriebsformen des EH findet sich in den Tarifgruppenbeschreibungen nicht wieder bzw. die Beschreibungen sind völlig überaltert.
  • In den Lohngruppen werden Ausbildungsberufe (Textil/Ernährung), die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, schlechter bezahlt als die übrigen Handwerksberufe. Das ist diskriminierend und rechtswidrig.
  • Altersdiskriminierung findet sich mehrfach in unseren Tarifverträgen.
  • Die kaufmännische Ausbildung im EH wird geringer bewertet als eine handwerkliche Ausbildung. Ein/e Kauffrau/mann im EH muß drei Jahre warten, bis die Endstufe der Tarifgruppe erreicht wird (mittelbare Diskriminierung).
  • Kaufmännische Berufsausbildung wird in unseren Tarifverträgen nicht belohnt.
  • Die Tarifvorschrift "Eingruppierung nach der überwiegenden Tätigkeit", hat in Verbindung mit den veralteten Tätigkeitsbeispielen zu massiven Abgruppierungen geführt. Aus Filialleitern wurden Verkaufsstellenverwalter, aus Abteilungsleitern Substituten und Erstkräften Verkäufer/Innen - und zuletzt noch aus Verkäufer/Innen durch eine "Funktionstrennung" gewerbliche Beschäftigte.
    Allein durch eine andere Benennung der Tätigkeit ist es den Arbeitgebern möglich, eine schlechtere tarifliche Eingruppierung durchzusetzen und so geringere Löhne zu zahlen.
  • Die §§ 2 und 3 unseres aktuellen Gehaltstarifvertrages stellen Betriebsräte vor enorme Probleme. Die Formulierungen sind häufig mißverständlich und können deshalb in der Regel nur mit einer entsprechenden Tarifvertragskommentierung sachgerecht gedeutet werden.
Fazit:
Unsere Gehalts- und Lohntarifverträge sind überaltert und nicht mehr sachgerecht, sie sind ungerecht und nicht diskriminierungsfrei, sie bieten wenig Schutz vor Abgruppierung, sie sind für Betriebsräte in ihren Gehaltsregelungen oft mißverständlich.



Fortsetzung folgt

Quelle: ver.di
   

22. Mai 2011

Neue Tarifverhandlungsrunde

Viel Bewegung in den Betrieben
wenig Bewegung bei den Verhandlungen



München, 20.05.2011.
In der 2. Tarifverhandlung für die 335.000 Beschäftigten
des bayerischen Einzelhandels kam es nach Streikaktionen in über 50 Betrieben zu einem neuen Angebot der Arbeitgeber. Dennoch ist der Weg zu einem Abschluss aus der Sicht von ver.di noch weit. „In den Streikaktionen formuliertendie Beschäftigten eine klare Erwartungshaltung, dass sie für ihre ständig steigende Arbeitsleistung endlich mehr Geld bekommen.
Das neue Angebot wird dieser berechtigten Erwartung aber keinesfalls gerecht“, erklärte Hubert Thiermeyer, Verhandlungsführer von ver.di. Das neue Angebot beinhaltet – wie schon bei der letzten Verhandlung - eine Anhebung der Löhne und Gehälter ab dem 1. August nach drei Nullmonaten um 1,5 %, also 1,1 % auf das Tarifjahr gerechnet. Ergänzt wird dieses Angebot nun durch monatliche Einmalzahlungen von 20 € ab dem 1. August,also um insgesamt 180 €, die jedoch erst 2012 ausbezahlt werdenund zu keiner langfristig wirksamen Erhöhung der Entgelte im Einzelhandel führen.
Kein Angebot machten die Unternehmervertreter zur Abschaffung der diskriminierenden Ortsklassenabschläge. Auch die Einschränkung der Leiharbeit im Handel lehnten sie kategorisch ab.
„Das bedeutet weitere Reallohnverluste für die Beschäftigten im Einzelhandel obwohl satte Gewinne gemacht wurden und die Leistung dramatisch verdichtet wurde“,so Thiermeyer weiter.
„Da sich die Unternehmervertreter am Verhandlungstisch zu wenig bewegen, werden jetzt die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben wieder für Bewegung sorgen,“ erklärte der ver.di Verhandlungsführer und kündigte weitere Aktionen in den nächsten Tagen an.
Die nächsten Tarifverhandlungen finden am 8. Juni in München statt und beginnen um 11.30 Uhr.


Frankfurt/M., 18.05.2011.
„Eigentlich hätten die Arbeitgeber erkennen müssen, dass ihre starre Haltung bei den bisherigen Tarifverhandlungen und das Billigangebot von 1,1 Prozent aufs Jahr gerechnet nicht nur auf Unverständnis, sondern in den Betrieben auf reichlich Ärger stieß“, erklärt ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Schiederig. „Als eindrucksvolle und lautstarke Demonstration hatten sich hierzu etwa 400 Streikende aus 15 Betrieben vor dem Verhandlungslokal in Frankfurt versammelt. Sichtlich beeindruckt vom Engagement und der Entschiedenheit des Auftretens der Beschäftigten nahmen Vertreter der Arbeitgeberseite an der Kundgebung teil, doch zeigten sie sich nicht willens, ihre starre Haltung gegenüber den Protestierenden zu erläutern.“ Denn in der anschließenden Tarifverhandlung wiederholten sie bloß ihr Angebot von 1,5 Prozent ab 1. Juli 2011 bei 3 Nullmonaten. Dieses wollten sie lediglich durch eine monatliche Einmalzahlung von 20 € für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 31. März 2012 bei einer Auszahlung am Ende der Laufzeit erweitern. Jede wirklich substantielle Verhandlung über eine spürbare Erhöhung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen lehnten die Arbeitgeber ab. Gleiches geschah mit der Forderung der ver.di, durch Tarifvertrag den Einsatz von Leiharbeitskräften zu begrenzen und diesen eine Bezahlung nach dem Branchentarifvertrag des hessischen Einzelhandels zu garantieren. „Es scheint so, dass den Arbeitgebern die Streiks der letzten beiden Wochen und die heutige Protestkundgebung nicht deutlich genug zeigten, wie ernst es den Beschäftigten mit ihrer Forderung nach einer spürbaren Lohnerhöhung ist“, so Bernhard Schiederig weiter. „Bei ihnen steht aber auch der Leiharbeits-Tarifvertrag hoch im ‚Kurs’. Denn Leiharbeitskräfte werden auch im Einzelhandel nicht nur zur Verringerung der Stammbelegschaften, sondern gegen diese gleichfalls als billige Konkurrenz eingesetzt. Die Arbeitgeber müssen sich diesen Problemen endlich stellen und ihre Unnachgiebigkeit aufgeben, wenn sie den Tarifkonflikt nicht weiter schüren möchten.“
Als nächster Verhandlungstermin wurde der 30. Mai 2011 vereinbart.

Stuttgart, 20.05.2011
An den Streiks im baden-württembergischen Einzelhandel haben sich landesweit rund 1500 Beschäftigte beteiligt. In Stuttgart demonstrierten rund 700 Streikende aus dem Großraum Stuttgart, aus Pforzheim und Bretten durch die Innenstadt. In Mannheim versammelten sich etwa 500 streikende Einzelhandelsbeschäftigte aus dem Rhein-Neckar-Raum, in Esslingen demonstrierten 200 Streikende aus Esslingen, Reutlingen und Göppingen. Aus Heilbronn und Schwäbisch Hall wurden ebenfalls ca. 200 Streikende im Einzelhandel gemeldet. Die Arbeitsniederlegungen werden am morgigen Samstag in fast allen betroffenen Betrieben fortgesetzt.
Mit den heutigen Streiks protestierte ver.di gegen das „bisher völlig unzureichende“ Arbeitgeberangebot von 1,5% bei den Tarifverhandlungen über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für die rund 220.000 Beschäftigten im baden-württembergischen Einzel- und Versandhandel, um den Druck vor der am 25. Mai in Korntal-Münchingen stattfindenden 5. Verhandlungsrunde zu erhöhen.
Von den heutigen Arbeitsniederlegungen waren insbesondere mehrere Kaufhof-Kaufhäuser, SB-Warenhäuser Kaufland, Handelshof, Real und Marktkauf, zahlreiche Filialen von H&M und Schlecker, sowie Filialen von Ikea, Rewe und Netto.
„Die Verkäuferinnen und Verkäufer lassen sich in diesem Jahr nicht mit kümmerlichen Erhöhungen abspeisen, die angesichts der gegenwärtigen Teuerungsraten reale Einkommenssenkungen bedeuten würden“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Franke bei der Kundgebung in Esslingen.
„Die Geduld der Frauen im Einzelhandel ist die Macht der Händler“, so Franke weiter, „aber die Verkäuferinnen sind jetzt eindeutig mit ihrer Geduld am Ende!“ Die Streiks würden so lange fortgesetzt, bis ein anständiger Tarifabschluss erreicht sei.
Die 5. Verhandlungsrunde im baden-württembergischen Einzelhandel soll am 25. Mai, ab ca. 10:30 Uhr, im Abacco-Hotel in Korntal-Münchingen stattfinden.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen findet die erste Verhandlungsrunde am 27.05.2011 statt. 
 

18. Mai 2011

Initiative gegen das Beschäftigtendatenschutzgesetz

Betriebs und Personalräte starten Initiative gegen das Beschäftigtendatenschutzgesetz


Betriebsräte-Initiative

 

Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen wie Porsche, IBM und Deutsche Bahn protestieren heftig gegen das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung. Sie fordern: Schluss mit dem Gesetz. Denn dieses würde den Grundrechtsschutz für die Beschäftigten verschlechtern.


Der Aufruf im Wortlaut

Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben.
Die Politik ist seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, den Schutz der Grundrechte im Arbeitsverhältnis zu verbessern. Was nun auf dem Tisch liegt, bewirkt das Gegenteil: Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.
Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, –speicherung und –verwendung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse eingeräumt:

  • sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,
  • durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,
  • Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,
  • Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu überwachen
  • und alle Beschäftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann Datenscreenings durchführen zu können. Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich.
Darüber hinaus soll der Wunschkatalog der Arbeitgeber noch dadurch erweitert werden, dass durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer weitere Datenerhebungen, –speicherungen und –verwendungen „erlaubt“ werden. Darüber hinaus soll von den gesetzlichen Bestimmungen zuungunsten der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abgewichen werden können. Das schafft nicht mehr Freiheit für die Ausgestaltung der Betriebsparteien, sondern es schafft die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte Druck auszuüben, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann.
Wir meinen: Wer es ernst mit der Geltung von Grundrechten auch im Arbeitsverhältnis meint, kann diesem Gesetz nicht zustimmen.

Deshalb: Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient.


Vordruck Betriebsräteinitiative zum Gesetzgebungsverfahren   als .pdf
Vordruck Betriebsräteinitiative zum Gesetzgebungsverfahren   als .doc


 

17. Mai 2011

Reich durch Handel

Die reichsten Deutschen findet man im Einzelhandel
und die niedrigsten Löhne auch


Privatvermögen in Mrd. Euro

Quelle: Manager-Magazin  

Fam. Haub (Tengelmann, OBI, Kik) 3,7 Mrd. € Privatvermögen 


 

15. Mai 2011

"Ich will streiken"- Aus aktuellem Anlaß





Aus aktuellem Anlaß hier noch einmal zu Eurer Information
Was ist bei einem Streik zu beachten?


»Darf ich auch am Streik teilnehmen, wenn ich nicht gewerkschaftlich organisiert bin?«
Ja, es darf sich jeder an einem Streik beteiligen, weil dies im Grundgesetz verankert ist.


»Was unterscheidet rechtlich einen gewerkschaftlich organisierten MA von einem anderen?«
Rechtlich unterscheiden sie sich nicht. Da der Arbeitgeber den Streiktag natürlich nicht bezahlt, wird allen Streikenden dieser Tag automatisch von Ihrem Gehalt / Lohn abgezogen. Mitglieder bekommen den entsprechenden Nettobetrag von der Gewerkschaft zurückerstattet. Es muss nicht mit dem Gehaltsbüro in Kontakt getreten werden.

»Woher weiß ich ob mein Betrieb bestreikt wird?«
Ein Gewerkschaftsmitglied bekommt dies mitgeteilt. Ein Nichtmitglied kann sich bei der zuständigen Gewerkschaft (Ver.di) darüber informieren oder beim Betriebsrat anrufen. Achtung: Der Betriebsrat darf aus rechtlichen Gründen nicht zum Streik aufrufen. Dies macht immer die Gewerkschaft. Deshalb weiß der Betriebsrat i.d.R. immer erst am Streiktag, ob im Betrieb gestreikt wird oder nicht.

»Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber abmelden?«
Nein, es muss niemand informiert werden, wenn man am Streik teilnimmt.


Was viele nicht wissen, … Information zum Streikrecht!
Streiks sind zulässig
: • Der Streik ist ein Grundrecht und im Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetz festgelegt. Er ist das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung. D. h. jeder hat das Recht zu streiken, unabhängig davon ob er einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Jeder darf daran teilnehmen. • Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind gesetzlich verboten. Gegenteilige Behauptungen sind falsch. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 GG in Anspruch zu nehmen. • Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem /der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der /die Arbeitnehmer/in brauch keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgeld besteht für die Dauer des Streiks nicht. • Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende streiken. • Leiharbeitnehmer/innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten. • Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden i.d.R. vom Arbeitgeber nicht bezahlt. • Nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort, und zwar ohne zeitliche Begrenzung.

Übrigens: EinBetriebsrat selbst darf nicht zum Streik aufrufen. Das ist Sache der Gewerkschaft. Betriebsratsmitglieder streiken aber wie alle anderen mit.

13. Mai 2011

Blogs im Betrieb sorgen für Wirbel im Web

AiB berichtet über Blogs
So nutzen Betriebsräte die neuen Medien



Die renomierte Zeitschrift für Betriebsräte , Arbeitsrecht im Betrieb, berichtet in seiner letzten Ausgabe unter anderem auch über unseren Blog.

Das Blog im Betrieb, oder wie aus Angst Öffentlichkeit entsteht!

Es wird berichtet wie es zu diesen Blogs kam, was die Hintergründe sind, was damit erreicht werden soll.

Blogs im Internet sorgen für Wirbel im Betrieb!

Der Verlust des Informationsmonopols wiegt schwer für die Arbeitgeber und zwingt zu mehr Transparenz und Dialog mit den Beschäftigten.
Zudem versuchen Unternehmer und unternehmensnahe Führungskräfte immer wieder ihre Positionen, getarnt als Beschäftigtenmeinung, gegen die Meinung im Blog zu setzen.

Fair geht vor: Regeln in ver.di Blogs.

Um Wildwuchs zu begegnen, und Fairnes zu gewährleisten gibt es Regeln die von jedermann einzuhalten sind.



Quelle: AiB, Tim Bossmann

Sonntagsöffnung angesagt?

Sonntagsarbeit?
Nein Danke!

Der freie Sonntag gehört uns!

Selbst am 1. Mai wollte OBI es sich nicht nehmen lassen und hat Märkte geöffnet!
Sonntagsarbeit an sich ist schon schlimm genug, aber an solch einem Tag wie dem 1. Mai zu öffnen ist wie ein Schlag inś Gesicht der Mitarbeiter.
Gleiches passierte am 08. Mai, Muttertag!
Kennt denn die Umsatzgier überhaupt noch Grenzen? Es werden Umsätze gescheffelt ohne Ende,dem kleinen Mitarbeiter im Markt,also denen die die Ware bei OBI an den Mann bzw. die Frau bringen wird als Dank für Ihren täglichen Einsatz,für zig tausend geleistete Überstunden,dem Verzicht auf freie Tage,dem Verzicht auf geregelte Pausen,Verzicht auf ihren freien Samstag -> seit über 10 Jahren der ihnen zustehende Lohn vorenthalten.
Von diesen Sonntagsöffnungen profitieren doch sowieso nur Marktleiter,Vertriebsleiter,stellvertretende Marktleiter, Gartencenterleiter und alle anderen die einen Tatiemevertrag haben,der kleine Mitarbeiter im Markt hat davon außer zusätzlicher Arbeit und zusätzlichem Streß -> Nichts.

Ohne seine Mitarbeiter ist ein Marktleiter,sein Stellvertreter,sein Gartencenterleiter Nichts! Ohne die Mitarbeiter die Tag für Tag aufs Neue mit enormen Leistungen und teilweise unter Gefährdung Ihrer Gesundheit dafür sorgen das OBI funktioniert wäre OBI -> Nichts!

Womit wird also gerechtfertigt das z.B. ein Marktleiter das dreifache an Gehalt (zuzüglich Tantiemen) erhält wie eine Vollzeitkraft die nach Tarif bezahlt wird,und die ständig am Limit arbeitenden Mitarbeiter erhalten nicht einmal den Tariflohn? Erklärt uns doch bitte warum das so ist oder besser warum das so sein muß!
Sieht so die "Bezahlung nach Leistung" aus die von bestimmten Personen hier immer wieder gefordert wird?
Dazu sagen wir Mitarbeiter in den Märkten -> Nein Danke!

Der Sonntag gehört uns und unseren Familien - und nicht OBI! Sagt NEIN zu Sonntagsöffnungen!

Und wenn Ihr doch mal an einem Sonntag arbeiten mußtet dann muß Euch mindestens ein zusätzlicher Ersatzruhetag gewährt werden!
   

Blog-Problem

  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund eines massiven Problems mit einem Update auf Blogger.com, von Google verursacht, wurden leider die letzten Berichte und Kommentare gelöscht, bzw. sind einfach verschwunden!
Wir arbeiten an diesem Problem, entschuldigen uns dafür und werden Euch, sobald das Problem behoben wurde, wieder mit Informationen versorgen und wie gewohnt weiter machen!
Bis dahin,


Eure Blog-Redaktion

12. Mai 2011

Streiks bei Dehner gehen weiter!

Die Beschäftigten von Dehner setzten ihre Streikaktionen ab heute fort.
Grund dafür ist die Verweigerungshaltung der Dehner Manager zu den Forderungen der Beschäftigten nach Rückkehr zur Tarifbindung.

Bestreikt werden die Dehner Gartencenter in Kempten, Kaufbeuren, Memmingen, Neu-Ulm, Senden, Augsburg und München-Trudering.

Hartnäckig und entschlossen stehen die Dehner Beschäftigten für ihre Forderung ein. Die Flucht von Dehner aus der Tarifbindung wollen sie auch nach 18 Monaten nicht einfach so hinnehmen. Berthold Schleidt, ver.di Streikleiter aus Augsburg,
zeigte sich enttäuscht von der Verweigerungshaltung der Manager und zeigte Verständnis für die Wut der Beschäftigten“.
„Gerade im Einzelhandel sind geschützte Mindestbedingungen für die Beschäftigten und ihre Familien, wie sie Tarifverträge bieten, elementar, dies zeigen viele Beispiele aus anderen Konzernen“.
„Die Beschäftigten sind auch sauer, weil sie hervorragende Leistungen gebracht haben und sich die Unternehmensleitung auf Kosten der Belegschaft saniert hat aber trotz hervorragender Gewinne die Tarifbindung verweigert wird,“

11. Mai 2011

Gelungener Streikauftakt

Mehr als 1000 Streikende
im bayerischen Einzelhandel


Mehr als 1.000 Streikende im bayerischen Einzelhandel

Nürnberg u.a., 9.05.2011.
Im bayerischen Einzelhandel sind mehr als 1.000 Beschäftigte aus knapp 40 Betrieben dem Streikaufruf der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gefolgt. Hintergrund ist das aus ver.di Sicht unzureichende Angebot des Arbeitgeberverbandes in der Tarifverhandlung vom 4. Mai und der unbefriedigende Verhandlungsverlauf im Einzelhandel.
„Die Beteiligung und die kämpferische Stimmung der Streikenden war bei den Aktionen hervorragend“, beschreibt Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer die Aktionen.
„Damit geht ein klares Signal an den Arbeitgeberverband, dass sich die Beschäftigten bei satten Gewinnen der Konzerne und immer mehr Leistungsverdichtung bei den Beschäftigten nicht mit weiteren Reallohnverlusten abfinden werden“, sagte Thiermeyer in der Streikversammlung in Nürnberg.
In Nürnberg beteiligten sich über 500 Verkäuferinnen und Verkäufer an den Streikaktionen. Sie bildeten eine Menschenkette zum Arbeitgeberverband. Auch an den anderen Orten demonstrierten die Beschäftigten für ihre Einkommensverbesserung.
Bestreikt wurden in Würzburg/Aschaffenburg die Betriebe H&M Großostheim, H & M in Würzburg Schönbornstraße und Schweinfurt Georg-Wichtermann-Platz, in Mittelfranken die Betriebe Schlecker Nürnberg, Auerbach, Fürth, Marktkauf in
Nürnberg Kölner Straße, in Mögeldorf und Roth, Marktkauf Thon in Nürnberg Wilhelmshavener Straße, E-Center Marktkauf Nürnberg Sulzbacher Straße, Karstadt Nürnberg Reichthalerstraße und Königstraße, Galeria Kaufhof in Nürnberg Königstraße und Nürnberg Aufseßplatz, real Nürnberg Virnsbergerstraße und real in Schwabach, in Ingolstadt Neukauf Vohburg, in Augsburg die Betriebe H & M Willy-Brandt-Platz, Annastraße, Moritzplatz, Schlecker mit Filialen in Augsburg, OBI Augsburg Proviantbachstraße, Karstadt und Galeria Kaufhof in Augsburg Bgm.-Fischerstraße, in der Oberpfalz Schlecker Verkaufsstellen im Bezirk Oberpfalz und einzelne Filialen von Netto Markendiscount AG & Co. KG im ver.di Bezirk Oberpfalz, in München die Betriebe real, Margot-Kalinke-Straße und Machtlfinger Straße sowie in München-Germering das AEZ Amper-Einkaufszentrum, in Kempten H & M Memmingen sowie mit einer Mittagspausenaktion die Betriebe Feneberg Lebensmittel, Kaufhof, Schlecker und real in Kempten, in Niederbayern real Passau sowie Schlecker Filialen in Niederbayern.
  

9. Mai 2011

Streiks im Einzelhandel beginnen - auch bei OBI

Streikauftakt im bayerischen EH
ver.di macht Druck





Heute ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) rund 40 Betriebe in Bayern zu Warnstreik- und Streikaktionen auf, auch bei OBI.
Hintergrund ist das aus ver.di Sicht völlig unzureichende Angebot des Arbeitgeberverbandes in der Tarifverhandlung vom 4. Mai und der unbefriedigende Verhandlungsverlauf im Einzelhandel.


Betroffen sind Betriebe in Würzburg/Aschaffenburg die Betriebe H&M Großostheim, H & M in Würzburg Schönbornstraße und Schweinfurt Georg-Wichtermann-Platz, in Mittelfranken die Betriebe Schlecker Nürnberg, Auerbach, Fürth, Marktkauf in Nürnberg Kölner Straße, in Mögeldorf und Roth, Marktkauf Thon in Nürnberg Wilhelmshavener Straße, E-Center Marktkauf Nürnberg Sulzbacher Straße, Karstadt Nürnberg Reichthalerstraße und Königstraße, Galeria Kaufhof in Nürnberg Königstraße und Nürnberg Aufseßplatz, real Nürnberg Virnsbergerstraße und real in Schwabach, in Ingolstadt Neukauf Vohburg, in Augsburg die Betriebe H & M Willy-Brandt-Platz, Annastraße, Moritzplatz, Schlecker mit Filialen in Augsburg, OBI Augsburg Proviantbachstraße, Karstadt und Galeria Kaufhof in Augsburg Bgm.-Fischerstraße, in der Oberpfalz Schlecker Verkaufsstellen im Bezirk Oberpfalz und einzelne Filialen von Netto Markendiscount AG & Co. KG im ver.di Bezirk Oberpfalz, in München die Betriebe real, Margot-Kalinke-Straße und Machtlfinger Straße sowie in München-Germering das AEZ Amper-Einkaufszentrum, in Kempten H & M Memmingen sowie mit einer Mittagspausenaktion die Betriebe Feneberg Lebensmittel, Kaufhof, Schlecker und real in Kempten, in Niederbayern real Passau sowie Schlecker Filialen in Niederbayern.


Aus dem Streikaufruf von ver.di:

„Vor zwei Monaten wurde dieses Angebot schon wortgleich in Hessen vorgelegt.
Seither hat sich trotz der vielen Verhandlungen in den anderen Bundesländern durch Verhandlungen nichts weiter bewegt. Jetzt müssen wir eben Druck in den Betrieben machen“, so ver.di Streikleiter Manfred Wages in Nürnberg.
„Obwohl die Konzerne und Unternehmen im Handel hervorragende Gewinne gemacht haben, wollen die Manager die außergewöhnlichen Leistungen der Beschäftigten im Handel nicht honorieren“, kommentierte Hubert Thiermeyer, Verhandlungsführer von ver.di, das Angebot der Arbeitgeber.
„Wir haben den Eindruck als wollten die Konzerne ihre Gewinne nicht nur über Personalabbau und Leistungsverdichtung, sondern jetzt auch noch über Reallohnverluste weiter steigern“, so Dirk Nagel, ver.di Streikleiter in München.
Die Beschäftigten sind sauer, sie müssen immer mehr leisten und dann wird ihnen die Anerkennung verweigert“ erklärte Georg Luber, ver.di Streikleiter in der Oberpfalz.
„ Wir lassen die Wertschätzung und notwendigen Entgelterhöhungen nicht auf die lange Bank schieben“, ergänzte Aline Gottschalk, ver.di Streikleiterin in Augsburg.
„ Da reden Politiker vollmundig vom Aufschwung XXL und auf der anderen Seite sollen die Beschäftigten aus diesem Aufschwung ausgeschlossen werden“, sagte Reinhold Schiller, ver.di Streikleiter in Regensburg.
„Die Konzerne schreiben Profite und in den Tarifverhandlungen schreiben sie scheinbar die Beschäftigten ab“, so Reinhardt Semmler, ver.di Streikleiter in Ingolstadt.
„Wir wollen auch endlich bei der Abschaffung der diskriminierenden Ortsklassenabschlägen weiter kommen, denn es ist nicht einsehbar, dass die gleiche Arbeitsbelastung und Arbeitsleistung unterschiedlich bezahlt wird, erklärte Monika Linsmeier, ver.di Streikleiterin in Niederbayern.
 

8. Mai 2011

Alles Gute zum Muttertag

Alles Gute zum Muttertag



Allen Müttern, denen die es schon sind, und denen die es bald werden und all denen die es noch werden wollen. Die OBI Verdi Blog Redaktion wünschen Euch einen wunderschönen Muttertag im Kreis Eurer Lieben! Wir hoffen inständig das Ihr an Eurem Ehrentag nicht der Profitgier von irgendwelchen "Führungskräften" aufgesessen seit und an diesem wunderschönen, sonnigen Tag arbeiten mußtet!

Einen schönen und erholsamen Muttertag wünscht Euch die Blog-Redaktion.