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27. Mai 2011

Neue Entgeldstrukturen im Einzelhandel - Teil 1

Neue Entgeld-Strukturen im EH
Die Diskussion geht weiter!




Gehalts- und Lohntarifverträge - Die Geschichte

Unsere Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen sind veraltet heißt es. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, daß die Tarifstrukturen, mit wenigen Änderungen, bereits etwa 70 Jahre alt sind.
In den zurückliegenden 60 Jahren wurden die Tarifverträge jedoch enorm weiterentwickelt:
  • 37,5 Std. Woche
  • 6 Wochen Urlaub
  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)
  • Zuschlagsregelungen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • tarifliche Altersvorsorge
  • höhere Gehälter u. Löhne
Doch alle bisherigen Versuche, auch die Entgeldgruppenstruktur  zu modernisieren haben bisher zu keinem Erfolg geführt.
Darum schleppen wir seit Jahrzehnten auch tarifpolitische Erblasten mit, die sich wie folgt beschreiben lassen:
  • Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten besteht in unseren Gehalts- und Lohntarifverträgen weiter.
  • Die Mehrzahl der heutigen Vertriebsformen des EH findet sich in den Tarifgruppenbeschreibungen nicht wieder bzw. die Beschreibungen sind völlig überaltert.
  • In den Lohngruppen werden Ausbildungsberufe (Textil/Ernährung), die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, schlechter bezahlt als die übrigen Handwerksberufe. Das ist diskriminierend und rechtswidrig.
  • Altersdiskriminierung findet sich mehrfach in unseren Tarifverträgen.
  • Die kaufmännische Ausbildung im EH wird geringer bewertet als eine handwerkliche Ausbildung. Ein/e Kauffrau/mann im EH muß drei Jahre warten, bis die Endstufe der Tarifgruppe erreicht wird (mittelbare Diskriminierung).
  • Kaufmännische Berufsausbildung wird in unseren Tarifverträgen nicht belohnt.
  • Die Tarifvorschrift "Eingruppierung nach der überwiegenden Tätigkeit", hat in Verbindung mit den veralteten Tätigkeitsbeispielen zu massiven Abgruppierungen geführt. Aus Filialleitern wurden Verkaufsstellenverwalter, aus Abteilungsleitern Substituten und Erstkräften Verkäufer/Innen - und zuletzt noch aus Verkäufer/Innen durch eine "Funktionstrennung" gewerbliche Beschäftigte.
    Allein durch eine andere Benennung der Tätigkeit ist es den Arbeitgebern möglich, eine schlechtere tarifliche Eingruppierung durchzusetzen und so geringere Löhne zu zahlen.
  • Die §§ 2 und 3 unseres aktuellen Gehaltstarifvertrages stellen Betriebsräte vor enorme Probleme. Die Formulierungen sind häufig mißverständlich und können deshalb in der Regel nur mit einer entsprechenden Tarifvertragskommentierung sachgerecht gedeutet werden.
Fazit:
Unsere Gehalts- und Lohntarifverträge sind überaltert und nicht mehr sachgerecht, sie sind ungerecht und nicht diskriminierungsfrei, sie bieten wenig Schutz vor Abgruppierung, sie sind für Betriebsräte in ihren Gehaltsregelungen oft mißverständlich.



Fortsetzung folgt

Quelle: ver.di
   

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