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2. Januar 2012

Regionale Änderungen zum Ladenöffnungsgesetz

Mindestens an zwei Samstagen im Monat
?Frei?




Für das Jahr 2012 stehen in einigen Bundesländern diverse Änderungen an den bestehenden Gesetzen zum Ladenschluß an. Als erstes Bundesland hat der Thüringer Landtag am 16.12.2011 diese Änderungen verabschiedet.


Neben kleineren Änderungen bezüglich Öffnung an Sonntagen für Bäckerreiverkaufsstellen und Blumenläden (8.00 Uhr auf 7.00 Uhr), der Wahlmöglichkeit zwischen 1. und 2. Advent, wurde auf eine, von der FDP vehement geforderte, weitere Freigabe der Ladenöffnungszeiten weitgehend verzichtet.
Es gab allerdings eine nicht unerhebliche Änderung am bestehenden Gesetz!
Im neuen, ab dem 01.01.2012 gültigen, Ladenschlußgesetz für Thüringen wurde im Sinne einer Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes ein Beschäftigungsverbot eingefügt!

Zitat:
"Arbeitnehmer in Verkaufsstellen dürfen mindestens an zwei Samstagen in jedem Monat nicht beschäftigt werden!"

In der Realität bedeutet dies, daß jeder Beschäftigte im Thüringer Einzelhandel an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden, und damit auch nicht arbeiten darf. Selbst dann nicht wenn dies freiwillig geschehen soll!
Von dieser neuen Regelung ist selbstverständlich auch OBI betroffen und muß diese in allen seinen Märkten in Thüringen Eins zu Eins umsetzen. Bei der derzeitigen Personaldichte in einzelnen Märkten sollte das wohl eine nicht ganz einfach zu lösende Aufgabe werden.

In NRW steht in 2012 ebenfalls eine Änderung des Ladenschlußgesetzes an!
Es besteht durchaus Hoffnung das Rot-Grün hier etwas Ähnliches zum Schutz der Arbeitnehmerinterressen beschließt. Erstmals sollen hier auch die Bürger in einer Umfrage Ihre Meinung zur Ladenöffnungszeit abgeben.