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2. Januar 2012

Regionale Änderungen zum Ladenöffnungsgesetz

Mindestens an zwei Samstagen im Monat
?Frei?




Für das Jahr 2012 stehen in einigen Bundesländern diverse Änderungen an den bestehenden Gesetzen zum Ladenschluß an. Als erstes Bundesland hat der Thüringer Landtag am 16.12.2011 diese Änderungen verabschiedet.


Neben kleineren Änderungen bezüglich Öffnung an Sonntagen für Bäckerreiverkaufsstellen und Blumenläden (8.00 Uhr auf 7.00 Uhr), der Wahlmöglichkeit zwischen 1. und 2. Advent, wurde auf eine, von der FDP vehement geforderte, weitere Freigabe der Ladenöffnungszeiten weitgehend verzichtet.
Es gab allerdings eine nicht unerhebliche Änderung am bestehenden Gesetz!
Im neuen, ab dem 01.01.2012 gültigen, Ladenschlußgesetz für Thüringen wurde im Sinne einer Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes ein Beschäftigungsverbot eingefügt!

Zitat:
"Arbeitnehmer in Verkaufsstellen dürfen mindestens an zwei Samstagen in jedem Monat nicht beschäftigt werden!"

In der Realität bedeutet dies, daß jeder Beschäftigte im Thüringer Einzelhandel an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden, und damit auch nicht arbeiten darf. Selbst dann nicht wenn dies freiwillig geschehen soll!
Von dieser neuen Regelung ist selbstverständlich auch OBI betroffen und muß diese in allen seinen Märkten in Thüringen Eins zu Eins umsetzen. Bei der derzeitigen Personaldichte in einzelnen Märkten sollte das wohl eine nicht ganz einfach zu lösende Aufgabe werden.

In NRW steht in 2012 ebenfalls eine Änderung des Ladenschlußgesetzes an!
Es besteht durchaus Hoffnung das Rot-Grün hier etwas Ähnliches zum Schutz der Arbeitnehmerinterressen beschließt. Erstmals sollen hier auch die Bürger in einer Umfrage Ihre Meinung zur Ladenöffnungszeit abgeben.

68 Kommentare:

  1. Vorschlag!!!

    Wir machen nur noch an 2 Sonnabende im Monat auf. Denn müsste es gehen.

    Hoffentlich kommt das Flächendeckend in allen Bundesländern.

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  2. Ist das wieder Tarif abhänging oder müssen da alle mitmachen??? Wann gilt das für alle Bundesländer??

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  3. Es gibt sogar einen Obi in NRW da dürfen die Mitarbeiter sogar Sonntags arbeiten und( zum Glück vorbei) Weihnachtsbäume verkaufen.

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  4. 2 Samstage im Monat frei, nicht schlecht,aber nicht um jeden Preis! Wenn es denn nun soweit kommen soll, dass man an den anderen Samstagen allein und den ganzen Tag arbeiten soll (steht bei uns zumindest zur Debatte- Servicecenter-), dann nein danke!
    Kann ich mich als Teilzeitkraft dagegen eigentlich zu Wehr setzen und wenn ja, wie??

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  5. Hallo Anonym 2.01.- 14:02

    Nein, diese Regelung ist nicht Tarifabhängig!
    Hier hilft die Ausrede.... "Mit ver.di reden wir nicht." diesmal nicht.
    ver.di hat daran zwar einen nicht unerheblichen Anteil, jedoch ist das dieses mal in einem Gesetz verankert!
    Und was bei Nichteinhaltung von Gesetzen passieren kann dürfte jedem klar sein.

    Zumal selbst im "OBI Verhaltenskodex" die Nichteinhaltung von Gesetzen unter Strafe gestellt ist:
    ...Gesetzestreue
    Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind eine selbstverständliche Pflicht für unser Unternehmen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Gesetze im Rahmen des Rechtssystems, in dem sie oder er arbeitet, einzuhalten....
    ...Verstöße und Sanktionen
    Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex ziehen arbeitsvertragliche Maßnahmen bis hin zur Infragestellung der Fortsetzung des Arbeitsvertrages nach sich. Gegebenenfalls können sie auch zu externen rechtlichen Konsequenzen führen.....

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  6. @Anonym 2. Januar 2012 21:30,
    Zitat:
    "Kann ich mich als Teilzeitkraft dagegen eigentlich zu Wehr setzen und wenn ja, wie??" Zitat Ende.

    Zur Wehr setzen gegen Bestimmungen die dem Arbeitnehmerschutz dienen?
    Was für eine Frage?

    Klar kannst Du!
    Wandere aus!

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  7. @Anonym 2. Januar 2012 21:30,
    Nachtrag:
    Oder hast Du mit dem "dagegen wehren" das "dass man an den anderen Samstagen allein und den ganzen Tag arbeiten soll" gemeint?

    Klar kannst Du auch!
    Wenn es bei Euch einen Betriebsrat gibt, geh zu ihm!
    Wenn es keinen gibt: dann lies hier weiter

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  8. Ich hoffe das in NRW wieder normale Öffnungszeiten Gesetz werden,kein Mensch braucht Öffnungszeiten bis 24 Uhr und ausgebeutet werden doch nur die Mini JOBBER
    kriegen keine Nachtzuschläge geschweige Weihnachts oder Urlaubs Geld das nennt man dan gleichbehandlung. 7:00-20.00 reicht vollkommen aus

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  9. Ich wäre schon froh einen Samstag im Monat zu haben.

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  10. Super Gesetz und natürlich unter Mitwirkung praxisfremder Gewerkschafter.
    Wenn mal früher über die Auswirkungen nachgedacht wurden wäre, würden jetzt nicht mehr ,,Köpfe" eingestellt werden und im Gegenzug die Mitarbeiter mit flexiblen Verträgen geringer beschäftigt werden.

    Jetzt haben Sie zwar zwei Samstage frei, verdienen aber nur noch soviel Geld das sie bei einem anderen Arbeitgeber am Abend oder am Wochenende arbeiten gehen müssen.
    Da ist ja allen Familien geholfen.

    Also den Abschluss müsst Ihr alleine feiern.
    Ich muss mir einen Nebenschop suchen.

    Mitarbeiter Thüringer Einzelhandel.

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  11. praxisfremde Gewerkschafter?

    Wußte gar nicht die in der CDU sind und im Thüringer Landtag sitzen.
    Die Arbeitszeit verringert sich durch den zusätzlichen freien Samstag allerdings nicht so wie von Dir beschrieben! Es fällt dafür ja schließlich ein sonst freier Wochentag weg. Ich finde diese Regelung sehr gut und meine Kinder auch, die freuen sich schon das sie ihre Mutter am Wochenende jetzt häufiger mal sehen.

    Also was ich damit sagen will: Das was Du da schreibst ist Unsinn!
    Übrigens: ich bin ein "echter" Mitarbeiter Thüringer Einzelhandel!
    Und es heißt nicht "Nebenschop", sondern Nebenjob!

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  12. Meine Aussage zu den Gewerkschaftern bezieht sich auf folgendes Zitat von weiter oben:

    ,,ver.di hat daran zwar einen nicht unerheblichen Anteil, jedoch ist das dieses mal in einem Gesetz verankert!,,

    Und das Du davon nicht direkt betroffen bist heißt nicht das es nicht andere trifft.

    In unserem Unternehmen haben alle Mitarbeiter flexible Verträge und werden jetzt weniger beschäftigt und weil mehr Mitarbeiter benötigt werden um die freien Samstage zu gewährleisten.

    Oder wie willst du das mit sechs Mitarbeitern realisieren.

    Aber dazu muss man wahrscheinlich wie Du ,,ein echter Mitarbeiter im Einzelhandel,, sein

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  13. Hallo Anonym 8.Januar 2012 22:30,
    was sind denn bei Euch "flexible Verträge"?
    Bedeutet das Ihr je nach Gusto Eures Arbeitgebers mal 10, mal 30 Stunden oder gar Vollzeit oder mal gar nicht beschäftigt werden könnt? Klär uns doch bitte mal auf.

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  14. Ganz so nicht aber bisher waren wir mit zb. 60% Eingestellt mit der Option mehr arbeiten zu können und das auch bezahlt zu bekommen

    Und da jetzt mehr Köpfe benötigt werden ist der o.g. Prozess im gange

    Sinn macht das ganze nur bei hundert Prozent Kräften in verkaufsstellen mit mindestens acht Mitarbeitern

    Wenn jemand anderer Meinung ist möchte ich mal gerne eine entsprechende Personalplanung sehen.

    Dabei ist dann noch zu beachten das nicht alle den laden führen dürfen und durch 12 Stunden Öffnungszeit täglich schon zwei ,,Schlüsselträger,, benötigt werden.

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  15. ja und wo wendet man sich denn hin wenn das Gesetz nicht eingehalten wird oder kann, auf Grund der geringen Mitarbeiterzahl. Hier kommt doch wieder der Spruch zum Einsatz "wo kein Kläger, da kein Richter".
    Wer prüft diese Geschichte?

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  16. ..Wo wende ich mich hin... wenn mein Arbeitgeber sich nicht an geltendes Recht hält?
    Muß diese Frage wirklich beantwortet werden?
    ...Wer prüft diese Geschichte?...
    Na Ihr selber!
    Leute Ihr müßt mal wieder lernen aufrecht zu gehen! Nicht immer nur nicken und "ja" sagen!
    Im deutschen Wortschatz kommt auch das Wort "Nein" vor!
    Es ist Euer Recht das einzufordern, nur tun müßt Ihr es selber. Es wird niemand kommen und Euch an die Hand nehmen. Es sei denn Ihr geht zu ver.di und organisiert Euch, denn Viele erreichen mehr als Einzelne.
    Ihr könnt natürlich auch weiterhin warten das jemand kommt und das für Euch tut. Dann noch viel Spaß beim warten.

    Und noch ein Hinweis: Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers dafür zu sorgen das geltendes Recht eingehalten und umgesetzt wird! Es ist nicht die Aufgabe der Mitarbeiter dafür zu sorgen das genügend Personal da ist um den Verkauf zu gewährleisten! So lange Ihr Euch darüber Gedanken macht wie unsere Arbeitgeber noch mehr an Personalkosten einsparen können (in dem Ihr Euch trotz permanenter Unterbesetzung den Kopf darüber zerbrecht wie der Laden am laufen gehalten werden kann), so lange wird sich da auch nichts ändern.

    Also probiert doch einfach mal wieder den aufrechten Gang! Dann klapptś auch mit der Durchsetzung Eurer Rechte!

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  17. @JetztReichts: sicherlich ist die Aussage richtig, nur nützt es keinem was wenn er den Mund aufmacht und sich dann einen anderen Arbeitsplatz suchen kann, gerade in Thüringen, wo dieses Gesetz jetzt greift, ist der Arbeitsmarkt nicht gerade am boomen und bevor man keinen Job mehr hat arbeitet man lieber 4 Samstage. Gerade in den Franchise-Märkten ist die Lage wohl anders als wenn man an die AG gekoppelt ist.

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  18. Das der Arbeitsmarkt "nicht gerade am boomen" ist wird uns von den Verantwortlichen bei OBI seit über 10 Jahren erzählt! Und mindestens genau so lange wird uns erzählt das es OBI sooo schlecht geht. Und dabei ist es egal ob Franchise- oder AG-Markt.

    "Angst" ist ein schlechter Ratgeber! Und darum wird von Arbeitgeberseite auch immer alles daran gesetzt unsere Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes am köcheln zu halten.
    Und außerdem ist es ja auch viel einfacher sich hinter dem "ich habe Angst" zu verstecken", als aufzustehen und selber etwas für sich zu tun. Es ist ja so viel einfacher darauf zu warten das andere das machen.

    Wie schon geschrieben: versucht doch einfach mal aufrecht zu gehen statt auf allen Vieren!

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  19. vielen Dank für den Tip mit den Aufrecht gehen aber hast du ausser dem schreien von Parolen auch einen konstuktiven Tip wie das ein Arbeitgeber einer kleinen Verkaufsstelle überhaupt bewerkstelligen soll

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  20. das der Markt nicht boomt sagt keiner von OBI das ist Tatsache... vielleicht warst du noch nicht in anderen Regionen wo die Arbeitslosenrate sehr groß ist und vor der Tür schon zwei Leute stehen die den Job machen. Die meisten OBI Märkte werden es weiter so laufen lassen und der Dinge harren die da kommen das ist der tatsächliche Arbeitsmarkt, dies werden andere bestätigen können. Bis jetzt hat keiner die freien Samstage eingeführt.

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  21. Anonym 11.Januar 2012 20:21
    Bitte ..bitte,
    der Tipp war völlig "gratis"!

    Und einen "Tipp" wie das mit den Samstagen zu regeln ist?
    Eigentlich ganz einfach, wieder mehr Personal einstellen und nicht mehr ganz so gierig sein.
    Denn: Gier frisst Hirn!

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  22. 11. Januar 2012 20:54
    Oooch nee, nich schon wieder!

    Vor noch nicht all zu langer Zeit standen noch 100 vor der Tür die den "Job" machen wollten. So jedenfalls die Sprüche der ML und VL.
    Jetzt sind es nur noch zwei. Ist es nicht ein Jammer?
    So ein Verfall. Jetzt zieht nicht mal mehr dieser abgedroschene Spruch. Meint Ihr nicht das da langsam mal was Neues her müßte?
    Und ob die meisten OBI Märkte das so weiter laufen lassen kann ich nicht sagen. Wird man spätestens dann sehen wenn die ersten ML eine saftige Strafe zahlen müssen wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen wenn das Amt für Arbeitsschutz ne Kontrolle macht. Und die kontrollieren gründlich!
    Das zahlen die dann aber sicher aus ihrer "Portokasse".
    Und nur zur Information: Der "tatsächliche Arbeitsmarkt" sieht so aus das OBI selbst vernünftige Auszubildende nicht mehr bekommt! Gleiches Bild bei den Kassiererinnen, Verkauf ähnlich!
    Und warum ist das so? Na klar; weil die sich nicht entscheiden können wen von den 1000 Leuten die "vor der Tür" stehen sie nehmen sollen!
    Und wartś mal ab wie das erst in fünf Jahren aussieht.
    Klar soweit?

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  23. Kleine Verkaufsstelle bewerkstelligen?
    Früher den Laden schließen.Dann paßt das mit dem Personal.Oder später aufmachen. Längere Öffnungszeiten bringen nicht mehr
    Umsatz.
    Sache des Arbeitgebers.

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  24. Alle die hier die letzten, schlauen Sprüche klopfen, arbeiten offensich nicht in einem OBI Markt sonst könnten Sie hier nicht so gescheit dahereden, wer hat es denn schon eingeführt? Bitte bringt doch mal ein Beispiel bei welchem Thüringer Markt die Neuregelung eingehalten wird... Jetzt bin ich aber gespannt.

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    1. Bist Du immer noch ..gespannt..?
      Kein abfälliger Kommentar mehr?

      Hoffentlich kommt das in den anderen Bundesländern auch bald.

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  25. Nach uns vorliegenden Informationen wird in den Thüringer Märkten mit Betriebsrat, das sind Erfurt I & Erfurt II, Sömmerda, Altenburg und Weimar, jedem Mitarbeiter entsprechend dem neuen Gesetz an zwei Samstagen im Monat frei gegeben.
    Diese Regelung soll so schon im Januar vollständig umgesetzt werden.
    Von den anderen Thüringer Märkten haben wir bisher keine Informationen, da es dort keine Betriebsräte gibt und uns Ansprechpartner fehlen.
    Falls jemand weitergehende Informationen hat bitte melden!

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  26. Es wird natürlich von den Märkten keine Information kommen, weil es hier leider keine Betriebsräte sitzen die solche Neuerungen durchsetzen un weil die Märkt die Füsse still halten weil sie sich ja strafbar machen, die werden sicherlich nicht mit der Fahne winken. Es gibt diese Märkte das könnt ihr glauben.

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  27. Und was sagt Dir das?
    Betriebsrat wählen, Mitbestimmung durchsetzen und für die Einhaltung von Gesetzen und Bestimmungen sorgen.
    Füße stillhalten hilft keinem Kollegen weiter, und wie ich weiter oben schon geschrieben habe: Angst ist oft genug ein schlechter Ratgeber.

    Nennt die Märkte die sich nicht an die Gesetze halten!
    Macht das hier im Blog öffentlich! Nur wenn ihr euch wehrt und das öffentlich macht wird sich etwas ändern.

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  28. Dachte immer Gesetze sind Gesetze ? Würdet ihr falls es ein Marktleiter oder VL will auch klauen ?

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  29. Die Umsetzung des neuen Gesetzes wird nicht nur bei OBI problematisch und nicht umgesetzt. Im Hause Höffner wird geprüft wie man das ganze umgehen kann um letztendlich doch alle 4 Samstage für das Personal bereitzuhalten. Also nochmal die Frage, wie und wo kann ich mich dagegen wehren? Höffner ist natürlich nicht gewerkschaftlich organisiert und auch sicher nicht daran interessiert etwas daran zu ändern. Es zählen nur nackte Zahlen! An wen kann ich mich verlässlich wenden? Außerdem habe ich gehört das es keine Sanktionen bei Nichteinhaltung des Gesetzes geben soll...MfG

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    1. Habt Ihr einen Betriebsrat?
      Der wäre nämlich erste Anlaufstelle, beziehungsweise sollte schon von sich aus tätig geworden sein.
      Natürlich ist Höffner nicht gewerkschaftlich organisiert. Doch Ihr als Mitarbeiter solltet es sein. Und zwar nicht erst wenn die Kacke am dampfen ist, sondern immer! Dann kommt es nämlich erst gar nicht so weit.
      Es ist so einfach. Antrag ausfüllen und jeden Monat Mitgliedsbeitrag zahlen (1% v. Brutto). Dann hilft ver.di auch Euch. Läuft bei uns nicht anders.

      Jedem der das nicht will kann ich nur sagen: selber kümmern, weiter allein rumwurschteln und selber klagen.
      Das haben unsere Arbeitgeber am liebsten, und dabei ist es gleichgültig ob der OBI oder Höffner heist.

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  30. Betriebsrat? Ja!, Kümmern? Ja!...aber was nützt all das wenn die Geschäftsleitung eben wegen fehlender Sanktionen keine Anstalten macht?! Und bitte, ich bin ja nicht von gestern. Würde ich bei verdi aktiv sein, könnten die mir im Einzelfall vll helfen, aber möglicherweise nicht dem ganzen Haus. Es drängt sich mir einfach die Frage auf, warum macht man ein Gesetz ohne Maßnahmen für die Umsetzung zu beschließen? Wollte da jemand nur gewisse Leute beruhigen? War das Ganze nur ein Rufen im Walde. Thüringen steht ja im Allgemeinen schon nicht so dolle da in punkto Lohn etc. Warum bauen die Firmen in Thüringen...sicher nicht weil hier die Luft so prima ist. Also wurde vermtl. versucht die Nörgler und Arbeitsrechtler still zu halten...oder?!

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    1. Ihr habt also einen Betriebsrat!
      Schön. Dann geh zu Ihm und frag was sie bisher unternommen haben um "Sanktionen" bei Nichteinhaltung dieses Gesetzes einzuleiten! Denn für den Betriebsrat ist es sehr einfach das durchzusetzen. Also frag Deinen BR. Und was das Helfen von verdi betrifft, wenn und würde hilft da nicht. Und das bei Einzelnen nicht viel passiert hast Du auch schon richtig erkannt. Das genau ist ja das Problem! Wenn Euer ganzer Laden organisiert wäre würden diese Fragen erst gar nicht entstehen. So aber heißt es immer wieder: wenn, würde, wäre. Und klar passiert da nichts. Gewerkschaften sind schließlich keine Wohltätigkeitsvereine. Gewerkschaften existieren durch ihre Mitglieder, was sie erreichen, erreichen sie durch ihre Mitglieder und ... für ihre Mitglieder! Das ist es was immer vergessen wird. Ihr müßt schon wollen das etwas für Euch getan wird, und das bedeutet das Ihr selber etwas tun müßt! Wenn Ihr endlich begreift das Ihr Euch zusammen tun, organisieren müßt, dann wird auch was passieren. Wenn Ihr das nicht begreift und umsetzt: weiterwurschteln und warten bis zum St.-Nimmerleinstag.
      Und ja, ich mache Werbung für verdi. Auch weil mir klar ist das es ohne sich zusammenzuschließen und durch Masse Druck aufzubauen keinen Weg aus dieser Misere geben wird.

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  31. Ich finde diese Diskussion sehr interessant, obwohl ich gar nicht auf diese Seite wollte.
    Ich war eigentlich auf der Suche nach der aktuellen Fassung dieses Gesetzes.
    Aber wie ich sehe, hat jeder Arbeitgeber ein Problem mit dem sehr sehr kurzfristig beschlossenen Gesetz.

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    1. Hatten Arbeitgeber schon jemals KEIN Problem damit wenn es Verbesserungen für die Arbeitnehmer gab? Irgend etwas zu jammern gibt es doch immer. Wie heißt es doch so schön: Die Klage ist der Gruß des Kaufmanns"!

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  32. Was ist, wenn die Kollegen lieber die Wochentage frei haben wollen und so weiterarbeiten wollen wie bisher ? Kann man dann auf freien Samstage verzichten ?

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    1. Wenn Du der Ansicht bist das Du lieber entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn fahren willst obwohl es verboten ist, darfst Du das dann oder nicht?
      Nur weil jemand etwas "will" wird ein Gesetz nicht ungültig. Also klare Ansage, nein! Wenn dein Arbeitgeber Dich, auch auf Deinen Wunsch hin, entgegen der gesetzlichen Bestimmungen trotzdem beschäftigt macht er sich strafbar.

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    2. Ganz schlauer, ich arbeite doch lieber kurze Samstage und nicht den ganzen Tag. Das bleibt einen nämlich nur übrig bei kleineren Verkaufsstellen so zu arbeiten. Sehr Familienfreundlich!!! Wenn die großen Handelsketten weiter keine Leute einstellen und es auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen wird. Irgendwann ist es auch noch Gesetz wann wir aufs Klo zu gehen haben. Die Politiker sollen sich lieber um andere Dinge kümmern und nicht wie jeder auf Arbeit zu gehen hat!

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  33. Antworten
    1. Königswinter? Da gibts auch einen OBI.
      Und was soll uns das jetzt sagen?

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  34. Auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt wird über eine Änderung im Ladenöffnungsgesetz diskutiert!

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  35. Und in Thüringen wird darüber nachgedacht das Gesetzt wieder zu entschärfen nachdem man gemerkt hat, das es von Leuten gemacht wurde die ausser vom Parolenschreien keine Ahnung haben.

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    1. Die armen CDUler! Jetzt werden die auch noch als Parolenschreier abgestempelt.

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    2. bei uns hier hat sich noch keiner beschwert über den zusätzlichen samstag!
      außer unser chef natürlich.

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  36. Ich meine die die auf der anderen Seite des Tisches waren ;-)

    Obwohl ich auch den CDUlern mehr zugetraut hätte.

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  37. Auch wenn ich grundsätzlich nichts mit Gewerkschaftern am Hut habe, finde ich die Austauschmöglichkeit von Meinungen hier gut.
    Und erstaunlicher Weise werden sogar die Verdikritischen Meinungen veröffentlicht.
    Dafür meine Anerkennung und Dank.

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  38. Ich finde die Lösung mit den 2 Samstagen nicht wirklcih prickelnd und nicht auf den Bedarf von uns Arbeitnehmern zugeschnitten. Sinnvoller wäre es gewesen die Öffnungszeiten direkt wieder zurück zuschrauben und nicht auf die Lösung auszuweichen: " Ja , aber wir haben ja was geändert....".
    Wenn man die kosten nutzen Rechnung nihmt dann wird bei vielen Unternehmen ersichtlich das eine Reduzierung der Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch auf 20 Uhr z.B.ein direkte Kostenersparnis der Unternehmen und mehr Zeit der Arbeitnehmer für die Familie bedeutet. Soweit denkt aber niemand von den Leuten die immer einkaufen wollen und das zu jeder Zeit, außerdem von einem warmen Sessel im Landtag sieht man nicht was draußen vor dem Fenster los ist.

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  39. In unserem Markt lassen sich die 2 freien Samstagen eigentlich nicht umsetzen, aber Gesetz ist Gesetz und es wird durchgesetzt. Die Mitarbeiter, die derseit samstags arbeiten müssen, werden kaputt gespielt und haben teilweise keine Pause.
    Die Kunden beschweren sich wegen der langen Schlangen und der nicht auffindbaren bzw. nicht mehr vorhandenen Verkäufer.
    Nun ist es aber so, dass wir zusätzlich eine Betriebsvereinbarung haben, die besagt, es gibt entweder nur Frühschicht bis 13 Uhr, bzw nur Spätschicht 13-20 Uhr. Einige Mitarbeiter würden an den zu arbeitenden Samstagen auch voll arbeiten z. Bsp. 10-18 Uhr oder so ähnlich, damit mehr Zeit abgedeckt wäre und alle Kollegen auch mal eine Pause bekommen.
    Meine Frage an Euch wäre, ob man sich mit einer Unterschriftenliste über diese bestehende Betriebsvereinbarung hinweg setzen kann. Oder ist eine Betriebsvereinbarung auch wie ein Gesetz?
    Wir hoffen das man sich bald etwas einfallen läßt, denn noch ist keine Saison.

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    1. "Betriebsvereinbarung, ...Frühschicht bis 13 Uhr, bzw nur Spätschicht 13-20 Uhr...."

      Dabei kann es sich doch eigentlich nur um einen Erfurter Markt handeln.
      Um Deine Frage zu beantworten:
      Ja eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz! Und nein, Ihr könnt Euch nicht mit einer Unterschriftenliste darüber hinweg setzten.
      Arbeitgeber und Betriebsrat haben beide unterschrieben und sind daran gebunden. Der AG hat dafür zu sorgen das diese Betriebsvereinbarung umgesetzt wird, der Betriebsrat hat zu kontrollieren das der AG das auch tut.
      Wenn keine Pausen gemacht werden sind die MA selber Schuld, denn, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein ML sich hinstellt und sagt: Du darft keine Pause machen! Das geht immer vom MA selbst aus.
      Und Du schreibst "einige Mitarbeiter würden an den Samstagen auch voll arbeiten". Und was ist mit dem Rest? Will das Gro der Mitarbeiter das auch? Und wo nehmt Ihr dann die Zeit her die Ihr an den Samstagen mehr arbeitet? Überstunden sind keine Alternative. In der Woche weniger arbeiten? Und wer fängt dafür die Zeit in der Woche auf? Fragen über Fragen.
      Die Betriebsräte der Thüringer Märkte haben die Geschäftsleitung aufgefordert Vorschläge zur Lösung des Problems zu machen. Was kam war nicht akzeptabel. Die GL wurde aufgefordert bis zum 15.02. Vorschläge zu machen die auch von den Beschäftigten und damit von den Betriebsräten akzeptiert werden können.
      Wir werden ja sehen was passiert, denn wie schon richtig geschrieben wurde: noch ist keine Saison.

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    2. Danke für die klare Auskunft. Ist nett, dass endlich mal jemand eine Aussage macht, was im Moment gemacht wird. Das sich Gl und BR getroffen haben ist ja bekannt, aber wie es weiter geht oder wie die o.g. Frist waren nicht bekannt. Ich bezweifle allerdings, dass die GL einen akzeptablen Vorschlag bringen wird, aber wie es so schön heißt: Die Hoffnung stirbt zu letzt!
      Es ist doch aber auch verständlich, dass MA sich Gedanken machen, wie es weitergeht. Klar freuen sich die Mitarbeiter über den 2. Samstag, wer nicht. Aber die Freude wird getrübt, wenn man die anderen Samstage mit Widerwillen auf Arbeit geht, weil die Arbeit eigentlich nicht zu schaffen ist.
      Übrigens will natürlich keiner Überstunden machen aber die Leute die Samstags fehlen sind ja wochentags dafür da und somit wäre ja ein kurzer Tag für die samstags Arbeitenden durchaus realistisch. Was die Pausen angeht ist klar, dass der ML das nicht verbietet. Aber es gibt durchaus Mitarbeiter denen ihr Arbeit etwas bedeutet. Auch wenn Kunden des öfteren anstrengend sein können, kann man doch nicht einfach die Schlange an der Info, Holzzuschnitt, Kasse....usw. einfach ignorieren und sagen: "Sorry, ich muss zur Pause!"
      Der Kunde bringt unser Gehalt, dass wird gerne mal vergessen.
      Ich weiß nicht wo das alles noch enden soll.
      Danke nochmal für die Infos und warten wir mal den 15.02. ab.

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  40. In unserem Markt sind zu den 2 freien Samstagen noch heftige Diskussionen im Gange. Die Dienstplanschreiber sind verunsichert wie sich es mit den 2 freien Tagen verhält, wenn dann Urlaubszeit ist. Können die Samstage, in denen man Urlaub hat, als diese freien Samstage angerechnet werden?
    Zum Beispiel ein MA hat im Juli 2 Wochen Urlaub. Muss er dann zwangsläufig die verbliebenen 2 Wochen samstags arbeiten, oder hat er dann 4 Samstage am Stück frei.
    Leider haben wir nix,wo man dies nachlesen kann.
    Hat einer von euch eine Idee wo man eine genaue Aussage (möglichst schwarz auf weiß) herbekommt oder vielleicht einen Internetlink?
    Vielen Dank schon mal.

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  41. Eigentlich ganz einfach (Theoretisch jedenfalls). In einem rollierenden System steht der frei Tag ja fest! Also bisher auch mindestens einer der zwei Samstage. Der zweite Samstag muß nun in das rollende System eingefügt werden. Ist das geschehen ist auch dieser Tag dann fix. Wenn dann Urlaub, krank, Ü-Stunden oder was auch immer anfällt, bleibt der freie Tag da wo er ist. Er steht im rollenden System ja von vorn herein fest.
    Arbeitet Ihr nicht in einem rollenden System, sondern legt die freien Tage willkürlich oder nach Wunsch fest können auch die freien Samstage willkürlich festgelegt werden. Also zum Beispiel im Urlaub auf den Samstag.
    Wenn also jemand im rollenden System arbeitet und regelmäßig an zwei Samstagen in Folge frei hätte, und in den nächsten zwei Wochen Urlaub hat, dann hätte er an allen vier Samstagen im Monat frei.
    Wo ein Betriebsrat da ist ist es relativ einfach, da der dort ein Mitbestimmungsrecht hat. Ist keiner da, dann von Gottes Gnaden, lso so wie zum beispiel im OBI Jena. Dort gibt es überhaupt keine freien Samstage. Außer für den ML vielleicht.

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  42. Mein Gott,

    Ihr arbeitete doch alle im Einzelhandel. Da muß man mit samstags arbeiten leben.
    Wenn man damit ein Problem hat, dann neuen Job suchen!

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    1. Laß mal den lieben Gott lieber da raus!
      Der hat nämlich bestimmt nicht gewollt das Geschäfte rund um die Uhr öffnen, Verkäufer mit Niedriglöhnen abgespeist werden und Mütter durch Familienfeindliche Arbeitszeiten gezwungen sind Ihre Kinder zu vernachlässigen.
      Und im Übrigen hat niemand etwas gegen Samstags arbeiten! Doch da ein Ausgleich für Arbeitszeiten bis 22 oder 24 Uhr lange überfällig war ist die Thüringer Regelung mit den zwei freien Samstagen nur zu begrüßen und man kann nur sehr hoffen das die anderen Landesregierungen das genau so sehen.
      Den von den Händlern lautstark propagierten Untergang des Abendlandes wird es dadurch nämlich nicht geben.

      Die meisten der deutschen Millardäre sind nun mal im Einzelhandel zu Hause.
      Die Frage weshalb das so ist und was das miteinander zu tun hat läßt sich relativ einfach beantworten:

      Die meisten prekären Arbeitsverhältnisse gibt es im Einzelhandel!
      Die meisten Niedriglöhner gibt es im Einzelhandel!
      Die meisten ........

      Übrigens schreien wegen der Thüringer Samstagsregelung gerade die Händler am lautesten, die ihren Mitarbeitern die schlechtesten Arbeitsbedingungen bieten! Warum das wohl so ist?

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  43. Zum Kommentar vom 25 Februar 01.47 PM
    Such doch du dir einen neuen Job.

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  44. Manche Unternehmen führen ja ein sogenanntes " Wunschfrei" als Ersatz für den vom Gesetz vorgeschrieben 2. freien Samstag. Ob das rechtens ist wage ich zu bezweifeln, aber manche Abteilungsleiter drängen Mitarbeiter regelrecht sich ein solchen Tag zu nehmen. Wenn hier jemand schreibt , "...anderen Job suchen...." der scheint hier definitiv falsch zu sein.
    Das ganze wird erst richtig interessant wenn die Sommerurlaubszeit kommt, weil bis jetzt beschweren sich ja "nur" die Kunden aber die braucht man ja nicht im Einzelhandel ( Ironi off).

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  45. Mittlerweile, bin ich auch ein halbes Jahrzehnt dabei, und immer wieder im Sommer,
    schreien die Kunden, nach Bedienung. Aber mir ist es mittleiweile egal. Ich sag denen immer geradeaus die Antwort:
    Für die Personalsituation bin ich nicht verantwortlich, und werde ich auch nicht sein. Bei Beschwerden, kann ich das
    evt. Nachvollziehen, aber die dann bitte an die Zentrale Wermelskirchen richten. Komisch solche Kundenbeschwerden kommen
    dann nicht von der Zentrale zurück in den Markt....

    Jeder Standard Müll schon...
    In dem Fall, liebe Zentrale wieder Eigentor.
    Mulder

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  46. Es gibt einen Obi Markt in Jena da gibt es überhaupt keinen freien Tag. Immer eine 6 Tage Woche. Monat für Monat. Angeblich wegen Personalmangel. Das ist die größte Sauerei die es gibt. Denen sollte man mal richtig an die Karre fahren.

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  47. Ich hab mal nachgelesen. Die Aufgaben von Betriebsrat und GBR sind unterschiedlich. Da hat sie also Recht, wenn sie sagt das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Wenn ich dieses Gesetz richtig verstehe, muss jeder nach seiner Überzeugung abstimmen und das man andere von seiner Meinung überzeugen möchte ist doch auch in Ordnung. Was werft ihr also unserem BR vor? Das ihr ihn nicht von eurer Meinung überzeugen könnt? Ich muss richtig schmunzeln, wenn ich mir das bei euch vorstelle, denn eins kann sie gut, diskutieren. Man kann sehr gut mit ihr streiten, aber es ist auch möglich sie zu überzeugen. Eine Sache finde ich in eurem Beitrag nicht in Ordnung, wir haben doch freie Meinungsäußerung. Ihr sollet das Abstimmverhalten nicht werten. Jeder hat das Recht seine Meinung zu sagen, das ist so wichtig in einer Gesellschaft. Unsere Geschichte hat doch gerade uns gelehrt, dass die Mehrheitsmeinung nicht zwingend die richtige sein muss. Lasst die Vielfalt der Meinungen zu und ihr werdet euch entwickeln. Eine Gesellschaft, eine Partei oder ein kleines Gremium in dem die Mehrheit Druck auf Minderheiten ausübt, wird irgendwann die Demokratie töten.

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    1. Ach ja das "Demokratie"; ein vielgeschundenes Wort.
      Gerne zitiert und groß verkündet von eurer BRV. Aber allzuviel steckt da nicht dahinter.
      Ich möchte daran erinnern, dass unter ihrem Vorsitz ein demokratisch gefasster Beschluss des GBR nicht umgesetzt wurde. Obwohl es ihre Aufgabe war hat sie es einfach nicht getan, trotz mehrmaliger Aufforderung. So viel zur Demokratie !
      Unter ihr wurde aus Demokratie eine "Demokratur". Was ihr nicht passt wird nicht gemacht, auch wenn alle anderen einer anderen Meinung sind.
      Der GBR hat sie dann zur nächsten Wahl abgewählt- auch das ist Demokratie!
      Sie bildet keine Meinungen sie manipuliert sie, auch das kennen wir aus unserer Geschichte.

      Wenn ihr mit ihr zufrieden seid (vieleicht ist sie bei euch anders, oder ihr seid immer einer Meinung)
      dann ist das so.
      Ich verstehe euren BR nicht, was aber auch nicht nötig ist.
      Wir haben derzeit eine GBR-Vorsitz ( und damit meine ich beide) die ihre Arbeit aus Überzeugung machen, und nicht aus Machtstreben und dem Drang im Mittelpunkt stehen zu müssen,- wie es bei der Vorgängerin war.

      Und ich denke sie machen es nicht nur aus Überzeugung, sondern auch richtig gut.
      Behaltet ihr die eure, und wir die unseren- dann sind alle zufrieden!

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  48. Die Lösung?

    Schließt alle unrentablen Märkte und die sich behaupten leben wie im Schlaraffenland, auch ohne Betriebsräte.

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    1. Die Lösung?

      Schafft die Zentrale ab die die Märkte auspresst wie eine Zitrone. Dann könnten die Märkte leben wie im Schlaraffenland.

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    2. Dummes Gerede!

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  49. Hallo, zählen Krankheit und Urlaub mit zu den zwei freien Tagen rein oder werden diese gesondert berechnet? Stimmt es das dieses Gesetz ca 2015 angeschafft wird?

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    1. Krank und Urlaub ist wie gearbeitet!
      Nehme ich also für einen Samstag, an dem ich lt. Dienstplan hätte arbeiten müssen Urlaub, oder ich werde krank, dann ist das genau so als hätte ich gearbeitet.
      Viele ML sehen das naturgemäß völlig anders. Darum erhalten auch in vielen Märkten Mitarbeiter, die nicht die volle Woche anwesend sind, gleichgültig ob Krank oder Urlaub, keinen freien Tag.
      Das ist falsch, pure Willkür und entgegen jeder gesetzlichen Norm!

      http://www.schichtplanfibel.de/krank1.htm

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