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23. April 2012

Regionale Änderungen zum Ladenöffnungsgesetz (2)


Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß!
OBI will sich
NICHT
an geltendes Gesetz halten!



Im neuen, ab dem 01.01.2012 gültigen, Ladenschlußgesetz für Thüringen wurde im Sinne einer Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes ein Beschäftigungsverbot eingefügt!

Zitat aus dem Gesetz:
"Arbeitnehmer in Verkaufsstellen dürfen mindestens an zwei Samstagen in jedem Monat nicht beschäftigt werden!"

In der Realität bedeutet dies, daß jeder Beschäftigte im Thüringer Einzelhandel an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden, und damit auch nicht arbeiten darf.

Arbeitgeber, Arbeitgebervertreter und die FDP laufen von Beginn an Sturm dagegen.

OBI hat sich bisher weitestgehend an das Gesetz gehalten.
Bis jetzt!
Das Ganze erhält nun eine ganz neue Dimension. Wie schon in den letzten Wochen und Monaten spürbar war, setzt OBI jetzt (wieder) auf totale Konfrontation!
Nach der wiederholten Aufforderung von Betriebsräten an die Geschäftsleitung sich dem akuten Personalmangel nun doch endlich anzunehmen, hat OBI nun (Gegen)Maßnahmen ergriffen. Man ist zu der Erkenntnis gelangt nicht, wie es richtig und notwendig wäre, mehr Personal einzustellen, sondern das es besser sei sich nicht länger an Gesetze zu halten!
Genau das wurde den Betriebsräten letzte Woche per Schreiben von ML und VL mitgeteilt.
OBI beruft sich jetzt auf seine "Fürsorgepflicht"!
Man habe aufgrund der "Extremen Unterbesetzung" eine "Vernunft-Entscheidung" getroffen!

Nichts mehr mit "Verhaltensregeln", "Verhaltenskodex" "Great Place to Work", "Top Arbeitgeber" oder was auch immer.

Das die Mitarbeiter das nicht kommentarlos hinnehmen werden sollte eigentlich klar sein. Und wo das enden wird ebenso.  


Zitat Verhaltenskodex:
Gesetzestreue
Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind eine selbstverständliche Pflicht für unser Unternehmen...........



Verstöße und Sanktionen
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex ziehen arbeitsvertragliche Maßnahmen bis hin zur Infragestellung der Fortsetzung des Arbeitsvertrages nach sich...........
   
Eine kleine Anmerkung sei noch erlaubt:
Liebe OBI Geschäftsleitung, ein Gesetz steht nicht in Konkurenz zu einer Betriebsvereinbarung, sondern ein Gesetz geht immer vor Betriebsvereinbarung! Es sei denn die Betriebsvereinbarung sieht etwas Günstigeres vor. Darum spricht man auch vom "Günstigkeitsprinzip". Die Normenpyramide im Arbeitsrecht sollte Ihnen bekannt sein.
Oder hoffen Sie die Rosinentheorie führt zum Ziel?