Verkäuferinnen und Verkäufer demonstrieren für ihre Arbeitsbedingungen.
Am 13.09.2012, ab 9 Uhr, dem Tag der nächsten Sitzung des Sozialausschusses des Thüringer Landtags, wollen Beschäftigte aus dem Thüringer Einzelhandel vor dem Landtag für ein Ladenöffnungsgesetz ohne einschränkende Rechtsverordnung demonstrieren.
Am 21.12.2011 wurde vom Landtag ein neues Thüringer Ladenöffnungsgesetz beschlossen, in welchem nicht, wie von ver.di und Betriebsräten gefordert, die Öffnung „Rund um die Uhr“ eingegrenzt wurde, aber zumindest die Vorschrift aufgenommen wurde, dass Beschäftigte zwei Samstage im Monat frei haben müssen.
Damit sollten der Arbeitnehmerschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gesundheitliche Aspekte stärkere Berücksichtigung finden. Die meisten großen Betriebe, in denen Betriebsräte über die Einhaltung von Gesetzen wachen, haben diese Regelung umgesetzt.Und nicht nur, dass die Beschäftigten die „langen Wochenenden“ genießen, gab es einige zusätzliche Arbeitsplätze.
Nunmehr haben aber gerade der Einzelhandelsverband, die IHK und einige nicht tarifgebundene Arbeitgeber zum Sturm auf diese Regelung „geblasen“, um es wieder aufzuheben.
Der Sozialausschuss des Thüringer Landtages hat den Auftrag bekommen, eine Rechtsverordnung zu diesem Gesetz zu beschließen, die die Regelung der zwei freien Samstage faktisch wieder aufhebt.
Mit unzähligen Unterschriften, Briefen, Gesprächen und E-Mails wurden die Abgeordneten von den Beschäftigten zum Erhalt der Regelung der zwei freien Samstage aufgefordert.
Mit einer zweistündigen Kundgebung wollen die Verkäuferinnen und Verkäufer am 13.09.2012 direkt bei den Abgeordneten ihre Meinung äußern und deutlich machen, dass eine Verkürzung der generellen Öffnungszeiten, aber mindestens die uneingeschränkte Beibehaltung der freien Samstage erwartet wird.