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25. März 2013

Was ist bei einem Streik zu beachten?

 

"Dürfen auch wir streiken"?

 

 

"Ich würde ja streiken, aber..." .... Was viele nicht wissen.

Was ist bei einem Streik zu beachten?


»Darf ich auch am Streik teilnehmen, wenn ich nicht gewerkschaftlich organisiert bin?«
Ja, es darf sich jeder an einem Streik beteiligen, weil dies im Grundgesetz verankert ist.

»Was unterscheidet rechtlich einen gewerkschaftlich organisierten MA von einem anderen?«
Rechtlich unterscheiden sie sich nicht. Da der Arbeitgeber den Streiktag natürlich nicht bezahlt, wird allen Streikenden dieser Tag automatisch von Ihrem Gehalt / Lohn abgezogen. Gewrkschaftsmitglieder bekommen den entsprechenden Nettobetrag von der Gewerkschaft zurückerstattet. Es muss nicht mit dem Gehaltsbüro in Kontakt getreten werden.

»Woher weiß ich ob mein Betrieb bestreikt wird?«
Ein Gewerkschaftsmitglied bekommt dies mitgeteilt. Ein Nichtmitglied kann sich bei der zuständigen Gewerkschaft (ver.di) darüber informieren oder beim Betriebsrat anrufen. Achtung: Der Betriebsrat darf aus rechtlichen Gründen nicht zum Streik aufrufen. Dies macht immer die Gewerkschaft. Deshalb weiß der Betriebsrat i.d.R. immer erst am Streiktag, ob im Betrieb gestreikt wird oder nicht.

»Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber abmelden?«
Nein, es muss niemand informiert werden, wenn man am Streik teilnimmt.

Was viele nicht wissen … Information zum Streikrecht!  
Streiks sind zulässig:
  • Der Streik ist ein Grundrecht und im Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetz festgelegt. Er ist das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung. D. h. jeder hat das Recht zu streiken, unabhängig davon ob er einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Jeder darf daran teilnehmen.
  • Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind gesetzlich verboten. Gegenteilige Behauptungen sind falsch. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 GG in Anspruch zu nehmen.
  • Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem /der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der /die Arbeitnehmer/in brauch keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgeld besteht für die Dauer des Streiks nicht.
  • Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende streiken.
  • Leiharbeitnehmer/innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten.
  • Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden i.d.R. vom Arbeitgeber nicht bezahlt.
  • Nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort, und zwar ohne zeitliche Begrenzung.

Übrigens: Der Betriebsrat selbst darf nicht zum Streik aufrufen. Das ist Sache der Gewerkschaft. Natürlich dürfen Betriebsratsmitglieder aber wie alle anderen am Streik teilnehmen.

41 Kommentare:

  1. Wer Organiesiert eigentlich einen Streik wenn keine Gewerkschaft im Haus ist.
    Ich meine so einen Duchschnittlichen Obi mit 40 Beschäftigten ohne Betriebsrat wo keiner in der gewerkschaft ist,
    Gehnehmigen sich die Mitarbeiter dann den streik selbst? Ist ja nen Grundrecht

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    1. Zum Streik darf nur die Gewerkschaft aufrufen. Ergo organisiert die Gewerkschaft auch.
      Keine Gewerkschaft = kein Streik = keine Möglichkeit sich zu wehren. Is doch ganz enfach.

      Kommen bestimmt gleich wieder die Kommentare mit "kann ich doch alles selber viel besser für mich allein verhandeln".

      Klar doch, träumt nur weiter.

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  2. Natürlich sind Betriebsratsmitglieder genau wie jeder andere Mitarbeiter nicht verpflichtet an einem Streik teilzunehmen.

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    1. Genau! Steht doch da, alle dürfen teilnehmen!

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  3. Mal sehn, Garantiert uns OBI das der Manteltarifvertrag in seiner jetzigen Fassung Bundesweit erhalten bleibt?

    Sollte es während der kommenden Tarifverhandlungen zu Verschlechterungen innerhalb des Manteltartarifs kommen, werden diese Verschlechterungen, dann übernommen, oder sagt man sich in Wermelskirchen, wir sind ja nicht Tarifgebunden, wir lassen alles wie es ist!?

    OBI gibt uns "Freiwillig" 3% für alle. Das ist schön.

    Das bedeutet bei einem Brutto von 2.000,- € - 60,- € Brutto.

    Bleibt ca. die Hälfte übrig also ungefähr 30,-€ netto.

    Was fordert Verdi?

    1,- € mehr pro Stunde = 163,- oder auch 170,- € Brutto = 81.50,- 85,- €, netto, natürlich nur ca.

    Ein Einstiegsgehalt von 1.800,- € und der Mantel soll erhalten bleiben.

    Als "Gierig" würde ich das jetzt nicht bezeichnen.

    Mal sehn was den "Lebensmittlern" so alles einfällt, aber eins ist sicher, sollte beim Mantel irgend etwas wegfallen, seien es Urlaubstage, Spätzuschläge ect. wird es keine 24 Stunden dauern bis etwaige Negativmaßnahmen umgesetzt sind.

    Dagegen werde ich mich wehren, denn es geht hier nicht um 30,- € mehr oder weniger, sondern es geht darum, das wir nicht zulassen dürfen, das derjenige Händler, der die Arbeitsbedingungen im Handel am weitesten nach "unten" zieht, sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft und alle anderen müßen notgedrungen mitziehen.

    Es geht um die Zukunft aller Beschäftigten im Einzelhandel!!!!






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    1. 3% für alle ist falsch!

      Gilt wohl nur für die wo nicht Tarifgebunden sind. Die Tarifgebundenen erhalten die 3% wohl nicht. In dem Schreiben was seit voriger Woche bei uns im Markt hängt steht nichts von 3% für alle!
      Wir sind ein Tarifgebundener Markt, äh.... waren bis April Tarifgebunden. Die Tarifverträge sind ja schließlich wegen viel zu hoher Löhne und Gehälter von den Arbeitgebern gekündigt worden gekündigt worden.

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    2. Sogar die Geringfügigen sollen bei uns die 3% bekommen. Wir sind nicht (mehr) tarifgebunden.

      Da hat OBI wohl dazu gelernt!

      Obwohl, ich hab mal nachgerechnet.
      Durch die 3% Lohnerhöhung würden die Geringfügigen sonst wohl unter die 2/3 Regelung der Sittenwidrigkeitsgrenze fallen.

      Oder wie die Richter am LAG Hamm festgestellt haben wäre das dann "Lohnwucher".

      Und gegen welchen Arbeitgeber ist dieses Urteil ergangen?

      Tengelmann! (Kik)

      Sind wir verwundert?

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  4. Verstehe nicht wofür oder wogegen ihr streiken wollt. Gegen OBi? Gegen die Einzelhändler?

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    1. Wofür wir streiken wollen?

      Dafür!

      Alle Stellenausschreibungen sollten diesen Passus enthalten!
      Minimalgehalt: Tarif

      Ja,das gibt es noch bei OBI. Wir alle sollten gemeinsam dafür sorgen,daß es überall bei OBI wieder so wird wie in Bayern!

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    2. Oder hier in Lohr (Bayern)

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  5. Wollen uns Betriebsräte hier zum. Streik aufrufen, weil sie es im Markt nicht dürfen? Wie seid ihr denn drauf ?

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    1. Betriebsrat und Arbeitskampf

      Der Betriebsrat hat auch beim Streik alle Rechte wie sonst auch. Der Betriebsrat muss neutral bleiben. Aber die Mitglieder des Betriebsrates dürfen auch am Streik teilnehmen (§ 74 Abs. 2 S. 1, Absatz 3 BetrVG).

      Und sehr häufig sind Betriebsräte auch Gewerkschaftsmitglieder. Darum nehmen sie auch am Streik teil.

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  6. Mag für dich ein Traum sein, selber zu verhandeln, für mich funktioniert das richtig gut.

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  7. Wofür oder wogegen soll gestreikt werden?

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    1. Manteltarif ist gekündigt worden! Schon mal gehört?
      Bis jetzt wurde immer gesagt wir lehnen uns an. Wenn der Mantel weg ist oder schlechter wird,an was lehnen wir uns dann an?

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  8. Wir können uns bei den Kollegen bedanken die 2011 gestreikt haben. Ansonsten währe es wohl kaum zu den pauschalen Lohnsteigerungen gekommen .

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  9. Jedes Jahr Gehaltserhöhungen und ihr wollt streiken? Ich wäre froh, wenn ich bei Obi arbeiten könnte. Ihr wisst wohl nicht was im Einzelhandel los ist. 1500 EUR Gehalt ist Durchschnitt.

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    1. Orientieren Wir uns wieder einmal an den schlechtesten Bedingungen?
      Oder ist wirklich der Durchschnitt" gemeint? Aushilfen,Teilzeit,Azubi und so?
      2250 Euro ist der Tariflohn im Einzelhandel,nicht 1500.

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  10. Zählt verdi auch meine Kranken-und Rentenversicherung wenn ich streike?

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    1. Krankenversicherungsschutz bei Beginn des Arbeitskampfes

      Deine Krankenversicherung bleibt auch beim Streik bestehen.

      Nach § 192 Sozialgesetzbuch V besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort, und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für kalt Ausgesperrte.
      Diese Vorschrift gilt in der Pflegeversicherung entsprechend (§ 49 Abs. 2 SGB XI). Pflichtversichert sind Beschäftigte mit einer Vergütung unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.
      Freiwillig Versicherte, also Beschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und deren Arbeitsentgelt über der Krankenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze liegt, bleiben ohne Rücksicht auf Beginn und Dauer eines Arbeitskampfes bei der bisherigen Kasse versichert. Anders als bei Pflichtversicherten besteht für diesen Personenkreis Beitragspflicht für die Dauer des Arbeitskampfes.

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    2. Streikunterstützung

      Wenn du streikst, dann zahlt dein Chef dir wahrscheinlich keinen Lohn. Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen eine finanzielle Unterstützung. Wie hoch deine Unterstützung ist erfährst du bei ver.di.

      Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden in der Regel vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Auch die Bundesagentur für Arbeit zahlt in dieser Zeit nicht.
      ver.di zahlt ihren Mitgliedern (und nur den Mitgliedern) während der Streikteilnahme Streikunterstützung. Unorganisierte Kolleginnen und Kollegen erhalten während des Streiks weder Lohn noch Arbeitslosengeld.
      Sie stehen somit ohne gewerkschaftliche Unterstützung da. Auch einer der vielen Gründe, Mitglied bei ver.di zu werden. Den Mitgliedern der ver.di wird vom ersten Streiktag an, zu dem zu vier oder mehr Stunden Arbeitsniederlegung aufgerufen wurde, Streikunterstützung bezahlt. Gleiches gilt bei Aussperrung. Die Unterstützung wird ver.di-Mitgliedern gewährt, die den satzungsgemäßen Beitrag entrichtet haben. Neumitglieder können Streikunterstützung erhalten, wenn für den vorangegangenen Beitragsmonat eine satzungsgemäße Beitragszahlung erfolgt.

      Höhe der Unterstützung

      Die Berechnung der Unterstützung erfolgt in der Regel nach dem Durchschnitt der in den letzten drei Monaten vor Beginn des Arbeitskampfes entrichteten Beiträge und dem tatsächlichen Arbeitsausfall. Unter www.streikgeldrechner.verdi.de kann man sich sein zu erwartendes Streikgeld ausrechnen. Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten Streikunterstützung, wenn sie am Streiktag zur Arbeit eingeteilt sind.

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  11. Wie erfahre ich wann und ob überhaupt in unserem Markt mit gestreikt wird?

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  12. ich arbeite lieber. Habe mir angesehen, was ich im Streikfall erhalten würde.

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    1. Der Egoist

      Als Egoismus bezeichnet man Eigennützigkeit oder Ich-Bezogenheit. Gemeint ist damit, dass ein Mensch etwas nur zu seinem Vorteil tut.
      Ein Egoist ist selbstsüchtig und sieht sich selbst immer an erster Stelle.
      Spricht man von Egoismus, so meint man damit die absolute Ich-Bezogenheit. Man handelt zu Gunsten der eigenen Person, ohne dabei Rücksicht auf seine Kollegen zu nehmen. Die Möglichkeit, seine Kollegen damit zu belasten oder zu verletzen, ist zweitrangig, denn das "Ich" ist einem am wichtigsten.
      Das heißt, dass ein Mensch sein Ich in den Vordergrund stellt und die Interessen seiner Kollegen zugunsten von persönlichen Interessen ignoriert. Egoisten sind unsolidarisch und unsozial.
      Man spricht von einem egoistischen Verhalten, wenn ein Mensch ausschließlich nur an seinen eigenen Vorteil denkt und dafür ganz bewusst Nachteile für seine Kollegen in Kauf nimmt.

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    2. Nachdem Gott die Klapperschlange, die Kröte und den Vampir geschaffen hatte, blieb ihm noch etwas abscheuliche Substanz übrig, und daraus machte er einen Streikbrecher. Ein Streikbrecher ist ein aufrechtgehender Zweibeiner mit einer Korkenzieherseele, einem Sumpfhirn und einer Rückgratkombination aus Kleister und Gallert. Wo andere das Herz haben, trägt er eine Geschwulst räudiger Prinzipien. Wenn ein Streikbrecher die Straße entlang geht, wenden die Menschen ihm den Rücken, die Engel weinen im Himmel und selbst der Teufel schließt die Höllenpforte, um ihn nicht hineinzulassen. Kein Mensch hat das Recht, Streikbrecher zu halten, solange es einen Wassertümpel gibt, der tief genug ist, daß er sich darin ertränken kann oder solange es einen Strick gibt, der lang genug ist, um ein Gerippe daran aufzuhängen. Im Vergleich zu einem Streikbrecher besaß Judas Ischariot, nachdem er seinen Herrn verraten hatte, genügend Charakter, sich zu erhängen. Den hat ein Streikbrecher nicht. Esau verkaufte sein Erstgeburtsrecht für ein Linsengericht. Judas Ischariot verriet seinen Heiland für 30 Silberlinge. Benedict Arnold verkaufte sein Land für das Versprechen, daß man ihm ein Offizierspatent in der britischen Armee geben würde. Der moderne Streikbrecher verkauft sein Geburtsrecht, sein Land, seine Frau, seine Kinder und seine Mitmenschen für ein unerfülltes Versprechen seines Trusts oder seiner Gesellschaft. Esau war ein Verräter an sich selbst. Judas Ischariot war ein Verräter an seinem Gott und Benedict Arnold war ein Verräter an seinem Land. Ein Streikbrecher ist ein Verräter an seinem Gott, seinem Land, seiner Familie und seiner Klasse!

      Jack London http://www.trueten.de/archives/2314-Jack-London-Der-Streikbrecher.html

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  13. Sei kein Streikbrecher!

    Kein Mensch ist zum Streikbruch verpflichtet. Wenn gestreikt wird, dann brauchst du nicht arbeiten. Zeige, dass du und deine Kollegen zusammengehören. Es ist eure Forderung und dafür steht ihr gemeinsam ein.
    Wer bei einem Streik trotzdem arbeitet ist unsolidarisch und gefährdet alle.

    Kein/e Beschäftigte/r ist zum Streikbruch bzw. direkter Streikarbeit verpflichtet. Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verweigert werden. Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung. Eine berechtigte Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust des Arbeitsentgeltanspruchs, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung trotz des Streiks noch erbracht werden kann (BAG v. 10.9.1985 – 1 AZR 262/84).
    Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden.
    Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber für die kein sachlicher Grund vorliegt, steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu. (BAG v. 11.8.1992 - 1 AZR 103/92, BAG v. 13.7.1993 – 1 AZR 676/92).

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  14. Ihr glaubt doch den Unsinn nicht, dass ein Streik zu Gehaltserhöhungen geführt hat? Danach müsste es den Kollegen in der Zentrale aber schlecht gehen. Außerdem geht das Geschäft auch bei Streik weiter .

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    1. Ich freue mich, daß es den Kollegen und Kolleginnen in der Zentrale auch ohne Streik finanziell gut geht.

      Bei uns in den Märkten ist leider das Gegenteil der Fall.

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  15. Das ist ja Propaganda, was hier publiziert wird.

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  16. Ich verrate weder meine Frau, auch nicht meine Kinder und arbeite trotz Streik. Die Kunden freuen sich , wenn sie den Weg nicht umsonst gemacht haben.

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    1. Scroll mal ein wenig hoch!
      Da steht was für Dich!

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  17. Ich lasse mich doch nicht zur Solidarität zwingen. Eine Meinung lasse ich mir nicht aufzwingen.

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  18. Ist der Schreiber vom 30.03. völlig übergeschnappt oder wollte er nur mal einen längeren Text schreiben. Was soll der Unsinn ?
    " Verräter an Gott, seinem Land, seiner Familie, seinen Kindern und seiner Klasse" - Mensch, du solltest zum Arzt gehen.

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    1. Mohawk-Valley-Formel

      1. Besteht die Gefahr eines Streikes, brandmarke alle Gewerkschaftsführer als Unruhestifter, um
      sie und ihre Gefolgschaft in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Führe eine Pflichtwahl
      unter Aufsicht der Werksaufseher durch, um die Stärke der Gewerkschaft zu ermitteln und die
      falsche Darstellung der Streikenden als kleine Minderheit zu ermöglichen. Verbreite über
      Presse und Anzeigen Propaganda mit gefälschten Forderungen der Streikenden, so dass deren
      Forderungen als willkürlich erscheinen und die wahren Forderungen im Dunkeln bleiben.
      2. Übe gleichzeitig ökonomischen Druck durch Androhung der Verlegung des Betriebes aus. Bilde
      eine gegen den Streik gerichtete zusammenhängende Gruppe aus einflussreichen Mitgliedern der
      Gemeinde, wenn praktikabel. Wähle hierfür bevorzugt Vertreter von Banken, Immobilienbesitzer
      und Geschäftsleute und bezeichne die Gruppe als Bürger-Komitee.
      3. Wenn der Streik ausgerufen wird, betone die Wichtigkeit von Recht und Gesetz, auf dass die
      Gesellschaft juristische und polizeiliche Waffen gegen die rein imaginären Gewalttaten
      zusammenballte, was alle bürgerlichen Freiheiten der Streikenden unterdrücken wird.
      4. Organisiere eine Massenveranstaltung zur Koordination der öffentlichen Stimmung gegen den
      Streik und Stärkung des ‚Bürger‘-Komitees.
      5. Versammle eine große Zahl bewaffneter Polizei-Einheiten zur psychologischen Einschüchterung
      der Streikenden. Nutze dafür lokale und staatliche Polizeieinheiten, die Bürgerwehr und
      “special deputies” möglichst aus entfernter Nachbarschaft. Weise die “deputies” und
      Bürgerwehren in die Gesetze zu ungesetzlichen Versammlungen, Unruhestiftung und
      ordnungswidrigem Benehmen ein. Verängstige sie und mache sie bereit ihre neu gewonnene
      Autorität bis an die Grenze zu nutzen.
      6. Erhöhe die demoralisierende Wirkung der obigen Mittel durch Aufstellung einer „back-
      to-work“-Bewegung, gesteuert von einer Strohpuppenorganisation von sogenannten loyalen
      Beschäftigten, die geheim durch den Arbeitgeber organisiert werden.
      7. Ist eine ausreichende Anzahl von Anträgen zur Wiederaufnahme der Arbeit vorhanden, so gib ein
      Datum zur Wiederaufnahme der Produktion des Betriebes bekannt, natürlich unter Hinweis auf
      die Forderungen der „back-to-work“-Bewegung.
      8. Inszeniere die Wiedereröffnung des Werkes so theatralisch wie möglich.
      9. Nutze die durch ständige Präsenz von Polizei-Einheiten und Druck der Bürger-Komitees
      gewonnene Demoralisierung der Streikenden, um die Weiterarbeit bereits an den Arbeitsplatz
      zurückgekehrter Arbeiter sicherzustellen und die verbleibenden Streikenden zur Aufgabe zu
      zwingen. Wenn nötig, verwandele den Ort durch Ausrufen des Notstandes in einen
      kriegsähnlichen Zustand. Isoliere den Betrieb von der Außenwelt, um jegliche externe
      Beeinträchtigung der Wirkung der „Formel“ auszuschließen.
      10.Beende öffentliche Proteste durch Bekanntgabe der Wiederaufnahme der Produktion und erkläre
      die Streikenden zu einer Minderheit, die sich gegen das Recht auf Arbeit stellt. Damit kann
      die Kampagne beendet werden – der Arbeitgeber hat den Streik gebrochen

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    2. Jack London soll zum Arzt gehen?

      Vielleicht solltest Du Deine Allgemeinbildung etwas erweitern ;-)

      http://de.wikipedia.org/wiki/Jack_London

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  19. Nochmal die Bitte, geh zum Arzt !!
    Wir leben im Jahr 2013 und sprechen vom Einzelhandel. All die Anstrengungen sind nicht erforderlich. Heute kann man sich auf das mangelnde Interesse der Mitmenschen verlassen. Kein Kunde wird nach Hause fahren, weil ein paar mehr oder weniger lustlose Menschen streiken.
    Inzwischen gibt es so viele Betriebsräte bei OBI. Warum kann der Konzernbetriebsrat nicht mehr Geld fordern? Ob Tarif oder nicht ist doch egal.

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    1. Du forderst die Leute auf zum Arzt zu gehen?

      Bei der Personalstärke? Jetzt wo endlich die Saison beginnt?

      Na ja, typisch Schreibtischtäter.

      Aber Spaß beiseite. Natürlich haben wir nicht mehr die Arbeitsbedingungen wie sie der gute Jack damals vorfand.

      Und jetzt rate mal warum?!

      Richtiiiiig!!!

      Weil die Arbeitgeber ein Einsehen hatten und von sich aus die Arbeitsbedingungen verbessert und die Löhne angehoben haben.

      Diese ganzen Gewerkschafter, Sozi's, Betriebsräte und so weiter haben doch noch nie etwas bewirkt.

      Alles Mitläufer und arbeitsscheues Gesindel.

      Immer getreu dem Wahlspruch: "Die dunkelste Kneipe ist immer noch besser als der hellste Arbeitsplatz."

      Und deshalb auch heute wieder der Aufruf:

      "Gründet Betriebsräte"

      P.s.: Original Ausspruch eines Marktleiters: " Manche Mitarbeiter halten sich verdächtig lange auf der Toilette auf.
      Früher waren die Toiletten in den Firmen schräg angebracht, damit man nicht so lange drauf sitzen konnte. Das müßte man eigentlich wieder einführen.

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    2. Alles hat seine Zeit. Ohne Gewerkschaften hätten wir heute andere Arbeitsbedingungen.
      Aber Gesellschaft und Menschen haben sich verändert. Diese Veränderung hat die Gewerkschaft verschlafen.

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  20. Nein ist es nicht. Sonst wäre es einfach.

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