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22. August 2013

GBR Deutschland lehnt BEZ ab



...... BEZ Gespräche funktionieren nicht wie vorgesehen, werden von einigen Führungskräften lediglich dazu mißbraucht Mitarbeiter zu reglementieren.
So jedenfalls war es im aktuellen Beitrag des GBR Deutschland im OBI-Info zu lesen.

Leider hat unser Arbeitgeber die entsprechende Mitteilung des GBR Deutschland im OBI-Info ganz schnell wieder aus den aktuellen News entfernt. Das war dann wohl doch zu viel der Information.
Je ein Beitrag von Konzernbetriebsrat und Schwerbehindertenvertretung wurden übrigens zeitgleich entfernt.

Ihr findet den kompletten Artikel auch weiterhin unter OBI-info-Code: 2018860


37 Kommentare:

  1. OBI- Info dient der Information über aktuelle Themen der Unternehmen OBI. Eine sinnvolle Seite für interessierte Mitarbeiter.
    Auseinandersetzungen haben an dieser Stelle nichts zu suchen. News, die nicht zutreffen sind völlig unpassend. BEZ findet wie gewohnt statt.
    Uns fehlt die Zeit für diesen Unsinn.

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    1. Anscheinend fehlt Euch aber nicht die Zeit hier im Forum herumzuschmieren.

      "Der GBR lehnt BEZ Gespräche ab": Ist eine Information über ein aktuelles Thema des Unternehmens OBI für interessierte Mitarbeiter. Punkt!

      Wo bitte findet hier eine Auseinandersetzung statt?
      Was ist an dieser Aussage nicht zutreffend?
      Was daran ist Unsinn?
      Wer überprüft die Aussage:"BEZ findet wie gewohnt statt"?


      Nach Eurer Theorie müßte man also die
      Berichterstattung gleichschalten und es darf nur veröffentlicht werden, was vorher durch die Zensur Abteilung des Elysiums abgesegnet wurde?

      Toll!!

      Für freie Berichterstattung - gründet Betriebsräte!!!!

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  2. Dieser Zensur sollten GBR Deutschland, Konzernbetriebsrat und Schwerbehindertenvertretung gemeinsam mit allen zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln sofort erntgegentreten.

    Auch hat der BR das gesetzlich verankerte Recht, alle im Unternehmen üblichen Kommunikationsmittel für seine Arbeit zu nutzen - auch um die KollegenInnen zu informieren. Daher empfiehlt es sich umgehend und ggf. mit gerichtlicher Hilfe eine eigene (autonome) Intranetpräsenz durchzusezten.

    Übrigens "liebe Geschäftsleitung", ist dieses das Verhalten von ehrbaren und anständigen Kaufleuten???
    Auch in diesem Zusammenhang könnte man sich wünschen, dass Bundespräsident Joachim Gauck mehr als nur repräsentative Aufgaben hätte - siehe dazu:
    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundespraesident-zur-verantwortung-der-wirtschaft-gaucks-wutrede-1.1524214

    Ein Kunde

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  3. nicht richtig gelesen. Alle Arbeitnehmervertretungen haben die Möglichkeit, Informationen über das firmeninterne Netzwerk für die Kollegen und Kolleginnen zu veröffentlichen. Hier geht es um eine Seite die ausschließlich dem Zweck dient neue Fakten zu kommunizieren. Diese eigenartige Mitteilung zu den BEZ- Gesprächen trifft für weit mehr als 1.000 Mitarbeiter nicht zu. Falschmeldungen haben auf der Info- Plattform nichts zu suchen.
    Diese Seite soll Klarheit schaffen und keine Fragen aufwerfen.

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  4. Das die BEZ Gespräche abgelehnt wurden ist ein neuer Fakt! Also gehört die Meldung auch auf die "News" Seite.

    Zitat: "OBI beschäftigt über 43.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". Zitat Ende
    Quelle: http://www.obi.com/de/company/de/Unternehmen/Das_Unternehmen/index.html

    43.100 - davon arbeiten ca. 1.000 im Elysium, nach deren Logik darf also nichts auf der News Seite veröffentlicht werden, was auf sie nicht zutrifft?!

    Hab ich das richtig verstanden? Es trifft auf uns nicht zu, also verbieten wir Euch diese Meldung auf "die Titelseite" zu setzen???

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  5. BEZ findet wie gewohnt statt.

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  6. Der AG hat in dem Fall richtig gehandelt. Ihr müsst das Recht haben eure Kollegen zu informieren. Diese Meldung ist aber für sehr viele Mitarbeiter falsch. Da sich mit großer Wahrscheinlichkeit gerade diese Mitarbeiter auf der Info- Seite schnell aktuelle News abrufen, ist eure Info aus der Perspektive falsch.
    BR muss auch sehr verantwortungsvoll mit seinen Informationen umgehen.
    Es geht auch darum wie ernst ihr genommen werden wollt. Für eurer Image ist die Löschung des Betrags weniger negativ als die Tatsache das die BEZ Gespräche wie gewohnt stattfinden.
    Deutlicher kann ein BR seine "Machtlosigkeit" nicht öffentlich dokumentieren.

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    1. Na also, endlich mal eine klare Ansage.

      Zitat:

      "Deutlicher kann ein BR seine "Machtlosigkeit" nicht öffentlich dokumentieren."

      Zitat Ende

      Es geht Euch nur darum, das die "Märkte" keine "Macht" über das "Elysium" haben dürfen.

      Schön das Ihr das endlich einmal öffentlich bekanntgebt.

      Euch geht es also gar nicht um Betriebsratsarbeit im eigentlichen Sinn, sondern lediglich um Machtspiele.

      Da hab ich mal einen Lestipp für Euch,
      Stichwort:"Destruktive Machtspielenergie in konstruktive Leistungsenergie umwandeln.

      http://www.euroforum-fachwissen.de/management-und-marketing/fuhrung-management-skills-1/schwierige-situationen/machtspiele-konstruktiv-gestalten-die-fuhrungskraft-als-schlichter-tater-und-opfer.html

      Also, dann konzentrieren wir uns weiterhin darauf, bei OBI bessere, gerechtere, Arbeitsbedingungen
      zu schaffen, während Ihr mit Lesen beschäftigt seid.

      Mit den besten Wünschen für ein schönes Wochenende, bzw. einen schönen Sonntag, allen Kolleginnen und Kollegen, die am Samstag arbeiten.

      Und, solange das "Elysium" mit Lesen beschäftigt ist - gründet Betriebsräte!

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  7. Es geht nicht darum für wieviele oder welche Kollegen die Information nicht zutreffend ist. Hätte sich die Meldung auf die Märkte bezogen (natürlich auch nur auf die für die dieser BR zuständig ist) wäre die Info richtig gewesen, so ist sie es leider nicht. Da kann man so oft und laut sagen 1.000 Kollegen interessieren nicht wie man will.
    Es ist kein Beinbruch einen Fehler zu machen. Wenn man allerdings aus seinen Fehlern nicht lernen kann oder will , entwickelt. man sich nicht weiter.

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    1. GBR Deutschland steht da geschrieben, und der ist nun mal nicht nur für die Märkte in seinem Zuständigkeitsbereich zuständig.
      Aber wenn das ein Problem ist und hier um Zuständigkeiten gerungen wird, dann soll sich doch der Konzernbetriebsrat damit befassen! BEZ wird doch im Konzern einheitlich durchgeführt? Oder nicht?

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  8. Der Konzernbetriebsrat vertritt bei OBI nicht alle Konzernunternehmen.
    Es liegt beim AG ob Beurteilungsgrundsätze für alle Kollegen gelten soll, er muss zur Verhandlung auffordern. Sind die Unterlagen der Märkte und der Zentrale identisch ?

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    1. Zitat:
      Der Konzernbetriebsrat vertritt bei OBI nicht alle Konzernunternehmen.

      Sagt wer??

      Zitat:
      Es liegt beim AG ob Beurteilungsgrundsätze für alle Kollegen gelten soll, er muss zur Verhandlung auffordern.

      Also bitte nimm es mir nicht übel, aber Du solltest dringend mal ein Seminar besuchen!

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  9. Nein, BEZ ist nicht einheitlich.

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  10. Bin Mitarbeiter der OGH. Seminare dienen mir zur beruflichen Weiterentwicklung. Das Unternehmen in dem ich beschäftigt bin wird durch den Konzernbetriebsrat nicht vertreten. Dazu müsste der BR meines Unternehmens Mitglied sein. Wenn er Mitglied ist muss er zu Veranstaltungen eingeladen werden.
    Vielleicht sollet ihr die Seminare besuchen, die mir ans Herz gelegt werden.
    Wünsche euch trotzdem Glück für eure Arbeit. Wir kommen gut ohne euch aus. Bleibt mehr Kraft für die, die Hilfe nötig haben.

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    1. Nun ja, so etwas nennt man landläufig wohl unterschiedliche Rechtsauffassung!
      "Dein" BR ist Mitglied im GBR Deutschland. Das zumindest ist rechtlich sicher und nicht zu beanstanden.
      Der GBR Deutschland hat seine Vertreter in den KBR entsendet. Leider ist es nun mal so, dass von den Mitliedern des GBR keiner von "Deinem" BR in den KBR gewählt wurde. So wie auch der Rest der Mitglieder des GBR Deutschland nicht direkt im KBR vertreten ist, sondern von den in den KBR "Entsendeten" Mitgliedern des GBR vertreten wird. Auch der BR Zentrale wird als Mitglied des GBR Deutschland im KBR so vertreten. "Du & Dein" BR sehen das anders, ich weiß. Und darum "unterschiedliche Rechtsauffassung", denn es gibt weder eine gesetzliche Regelung auf die man sich stützen könnte, noch Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit zu diesem Thema. Auch die unsinnige Auffassung "Deines" BR, als Mitglied in einem KBR müsse er mit 10 statt mit den üblichen 2 Personen vertreten sein, ist durch nichts in Rechtsprechung und Gesetz auch nur annähernd belegt.
      Trotzdem hatte "Dein" BR die Gelegenheit Mitglied im KBR zu sein. "Dein" BR hat aber genau das abgelehnt, wollte einen "Eigenen" KBR gründen obwohl das rechtlich Unfug und nicht möglich ist.
      Jetzt könnte man spekulieren warum, doch das überlasse ich an dieser Stelle anderen.

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  11. Problemfall Gemeinschaftsbetriebsrat!
    Hinsichtlich der Vertreter eines Gemeinschaftsbetriebs (Betrieb, dessen Belegschaftsmitglieder bei verschiedenen Unternehmen beschäftigt sind, die gleichwohl aaber einen Betriebsrat gewählt haben)gilt, falls keine anderweitige Regelung durch Betriebsvereinbarung getroffen wurde,
    § 47(7) BetrVG. Das heißt die entsandten Mitglieder haben in allen Gesamt- und Konzernbetriebsräten so viele Stimmen, wir ihr (Gemeinschafts-) Betrieb Arbeitnehmer bei der letzten Wahl hatte (Fittting, § 47 RN 80, Richardi,§47 RN 77, DKK, § 47 RN 76 F.
    Auch bei Gemeinschaftsbetriebsräten ist die Entsendung in alle Gremien Pflicht!

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    1. Ziemlich wirr.
      Im hier zitierten § 47 / 7 BetrVG steht wörtlich:
      ....Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu....

      Hier wird von Gesamtbetriebsräten gesprochen, nicht von "in allen Konzernbetriebsräten".
      Und wie das Gesetz ausgelegt werden kann entscheiden am Ende ausschließlich die Richter am BAG.

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  12. Unser BR ist Mitglied im GBR OBI D. Damit bin ich als Mitarbeiter der OGH im Konzernbetriebsrat nicht vertreten. Die Unterstellung unser BR wollte aus dem GBR OBI D in den KBR entsendet werden, macht sich an Unterstellung und nicht an Tatsachen fest. Soweit wir informiert wurden, haben sich unsere in den GBR OBI D entsandten Betriebsräte nicht für die Entsendung in den KBR zur Wahl gestellt. Korrigiert mich wenn wir eine falsche Information dazu haben.
    Unser BR wäre lt. § 59(1)Satz 1 in V. mit § 54(2) BetrVG auch derjenige BR gewesen, der hätte zur konstituierenden Sitzung des KBR einladen müssen. Hat er aber nicht, soweit wir über dieses Thema informiert sind, ist unser BR der Auffassung die Gründung des KBR zu diesem Zeitpunkt ist falsch. Das Ergebnis gibt unserem Betriebsrat Recht. Ein handlungsunfähiger KBR ist viel schlimmer als keiner.

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    1. Handlungsunfähig?
      Du meinst weil Dein BR, der BR Zentrale versucht eine Konzernbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Wiedereingliederung zu blockieren.
      Und unser Arbeitgeber sich - leider - auf dieses Spielchen einlässt, eventuell sogar unterstützt?
      Nun wir werden sehen. Der KBR hat das notwendige Einigungsstellenverfahren bereits eingeleitet, von handlungsunfähig kann also wirklich nicht die Rede sein. Der KBR hat getan was in solch einer Situation zu tun ist.
      Er handelt und nutzt die Mittel, die der Gesetzgeber für solche Fälle vorgesehen hat!

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  13. Zu den offensichtlich arbeitgebernahen Kommentaren, falls nicht vom Arbeitgeber selbt initiert oder gar geschreiben, fällt einnem auch der folgende Kommentar - "umgemünzt" auf BR-Gegner und Union-Buster - zum Artikel "Psychopathen in der Chefetage" (http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-09/managertypen-psychopathen-chef/seite-1) der ZEIT ONLINE ein:
    "1. die andere Seite - Noch schlimmer als psychopatische Chefs sind die Mitarbeiter, die sich diesen Typen andienen. Da finden sich Topf und Deckel, Hund und Herrchen. Ganz schlimm hier in Deutschland.
    Zeit, bringt mal eine Charakterstudie von den Speichelleckern und Lakaien ..."

    Ein Kunde

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  14. nicht wirr, ganz einfach!

    § 54(2)BetrVG "Besteht in einem Konzernunternehmen nur ein Betriebsrat, so nimmt dieser die Aufgaben eines GBR nach den Vorschriften dieses Abschnitts wahr." Außer dem deutschen Zentralunternehmen vertritt unser BR 5 weitere Konzernunternehmen (fiktiv gibt es in jedem Unternehmen einen BR).

    § 47(7)Satz 1 BetrVG " Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in den Wählerlisten eingetragen sind.

    Ihr solltet das 1x1 eures Gesetzes, den Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen, noch einmal in eure Überlegungen einbeziehen, dann werdet ihr klarer sehen.

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    1. Das mit dem 1x1 ist gut, kann ich Dir ebenfalls nur empfehlen!

      Du springst hier von einem §§ zum anderen und vermengst alles miteinander.
      Etwas wirr eben!

      Im § 54 BetrVG wird die ERRICHTUNG des KBR beschrieben! Nicht die Mitgliedschaft in selbigen!
      Die Mitgliedschaft wird im § 55 geregelt. Ganz einfach eben, nicht wirr.
      Zudem seid Ihr doch überhaupt nicht in der Lage gewesen einen KBR zu gründen! Dazu fehlt Euch ganz einfach die Masse! Seht Euch die Voraussetzungen an die im Gesetz gefordert werden. Der Beschluss dazu kann nur von Gremien gefaßt werden, in denen mehr als 50% aller Arbeitnehmer im Konzern beschäftigt sind. Das seid Ihr aber nun mal definitiv nicht.
      Weiterhin findet man nirgendwo im BetrVG eine Regelung die eine doppelte Entsendung ermöglicht. Also die Mitgliedschaft in dem in den KBR entsendenden GBR, und gleichzeitig die Mitgliedschaft in dem KBR in den dieser GBR entsendet.
      Erbringt doch endlich den Nachweis das es diese von Euch behauptete Regelung gibt, oder eine entsprechende Rechtsprechung die dazu existiert. So spekuliert Ihr nur immer, und legt aus und deutet.

      Warum habt Ihr das Angebot des KBR nicht angenommen und zwei Eurer BR Mitglieder in den KBR entsendet? Ihr hättet schon längst Eure Wähler im KBR vertreten können. Doch das wollt Ihr ja gar nicht!
      Warum habt Ihr denn dieses Angebot ausgeschlagen?
      Immer nur lamentieren "Wir sind ja nicht im KBR, unsere Mitarbeiter sind nicht im KBR vertreten!"
      Es geht ganz einfach, Ihr müsst es nur wollen.
      Doch ich glaube, genau daran hapert es.

      Nun hoffe ich auch Du siehst jetzt ein wenig klarer!?

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  15. Wenn unsere Kunden so gefrustet mit dem Leben in Deutschland sind, muss man sich Sorgen um unsere Verkäufer machen? Da íst ja einer kurz vorm Amok!

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  16. Da ich euch ernst nehme habe ich in unserem BR nachgefragt, ob es ein "Angebot" gibt in den KBR zu entsenden.
    Zuerst habe ich erfahren, dass man nicht einem "Angebot" sondern einer Einladung folgt.
    Die zweite Info, es gibt , trotz Schreiben unseres BR, keinen Kontakt zum KBR. Auf das schreiben, ich habe es gelesen, gibt es bis heute keine Antwort.

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    1. Auch ich habe dieses Schreiben, bzw. diese email gelesen.
      Als Antwort auf den Vorschlag des KBR kann man darin folgendes lesen,
      Zitat:
      "Nach intensiver Erörterung beider Vorschläge sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass eine
      Zusammenarbeit in einem Gremium gegenwärtig eher zu einer gegenseitigen Behinderung, als zur Stärkung der Betriebsratsgremien führen würde. Wir sehen in Ihrer und unserer Arbeit, bedingt durch die Unterschiedlichkeit unser Belegschaften, derzeit keine Schnittstellen." Zitat Ende.
      Der in dieser email angesprochene Vorschlag des KBR an den BR Zentrale war die "Einladung"! Diese Einladung wurde ausgeschlagen, weil "keine Schnittstellen!"
      Laßt doch endlich die Ausreden, Ihr wollt ganz einfach nicht! Eine Konfrontation latent am köcheln zu halten scheint wohl besser ins Konzept zu passen.

      Weiter steht in diesem Schreiben,
      Zitat:
      "So möchten wir Ihnen noch einmal unseren Vorschlag ans Herz legen, über andere Organisationen der BR -Arbeit nachzudenken." Zitat Ende.
      Andere Organisationen der BR -Arbeit? Doch was steckt hinter diesem Ansinnen? Der existierenden KBR soll gespalten werden, und zwar in einen KBR für die Zentrale und einen KBR für die Märkte! So ein Humbug!
      Als ob es nicht schon genug Differenzen zwischen Zentrale und Märkten gäbe! Ihr setzt nun noch einen obenauf, und versucht mit aller Macht das Unternehmen zu spalten in Privilegierte und weniger Privilegierte!

      Ich hoffe sehr, und zwar im Interesse des Unternehmens und aller Mitarbeiter, das Euch das nie gelingen wird.

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  17. „dein BR ist Mitglied im GBR Deutschland. Das zumindest ist rechtlich sicher und nicht zu beanstanden“

    Folgt man dieser Argumentation und unterstellt jedes Zentralunternehmen hätte mehrere Betriebe, so wäre der BR Z in jedem dieser GBR Mitglied und folglich über die Mitgliedschaft in den 6 GBRs entsprechend im KBR vertreten. Sagt nun das Gesetz, wo es in einem Unternehmen nur einen BR gibt, tritt dieser an die Stelle des GBR (bei den Mitgliedern des KBR gibt es für diese Fälle ausreichend Beispiele)so ist die Schlussfolgerung eindeutig.
    Wäre eine „doppelte Entsendung“ des BR Z, nach ihrer Auffassung, rechtlich nicht möglich und man folgt dieser Meinung, so wäre auch die Mitgliedschaft im GBR OBI D ausgeschlossen. Folgt man diesem Argument konsequent, so dürfte der BR Z ausschließlich mit 2 entsendeten Mitgliedern im KBR sein. Eine Mitgliedschaft in allen GBR wäre ausgeschlossen

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    1. Es wird unterstellt und vermutet, hätte, würde, sollte, wäre.
      Fakten Leute! Fakten!

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  18. Die Fakten sind deutlich benannt.
    Zwei Auffassungen konsequent zu Ende gedacht, zwei logische Schlussfolgerungen.
    Erklärt einfach eure Logik. Dass euch die Meinung des BR Z nicht gefällt dürften alle verstanden haben, darum darf es nicht gehen.

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  19. Wartet doch einfach das Einigungsstellenverfahren ab.

    Dann wird man sehen in welche Richtung die "echte" Rechtssprechung tendenziell geht.

    Richtung BR-Zentrale oder Richtung KBR.

    Das könnte spannend werden.

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  20. Was für ein Einigungsstellenverfahren!

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  21. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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  22. Richtig, der BR Z schreibt an den KBR seine Meinung. Es sollte erlaubt sein eine Meinung zu haben. Er lädt aber in diesem Schreiben die Mitglieder des KBR ein um diese Meinung zu diskutieren.
    Warum kommt der BR Z zu dieser Meinung? Ich habe mir eure GBR Seite angesehen. BV Service Test, BV MDE Geräte, BV GPS u.s.w, auffällig, alles ausschließlich Themen der Filialen. Auch ich kann gemeinsame Themen nicht erkennen und stell es mir sehr schwierig vor , wenn sich unser BR mit diesen Themen auseinander setzen soll
    Das aktuelle Thema: BEZ
    Auch in diesem Fall kann es zwischen unserem BR und AG keine Auseinandersetzung geben, wir haben BEZ seit Jahren.
    Ihr bezeichnet uns als die "Privilegierten". Ihr wollt keine Trennung. Das führt zu der Schlussfolgerung, ihr glaubt eure Themen mit Hilfe der Zentrale besser durchsetzen zu können. Das liebe Kollegen wird nicht funktionieren, wenn ihr einen Krieg gegen unseren BR führt und damit gegen uns. Wir sind keine unmündige Gesellschaft die ihr für eure Zwecke einfach benutzen könnt. Wenn ihr uns braucht, müsst ihr versuchen mit uns zu arbeiten, da ist der Vorschlag unseres BR die Themen gemeinsam zu diskutieren ein Anfang.

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    1. Ihre Schlussfolgerung ist falsch Frau S. Genau das glauben wir nicht.
      Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.

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  23. Sprecht bitte nicht nur Frau S. an. Wir sind einige Mitarbeiter der OGH und interessieren uns. Was ist mit dem Vorwurf der "Einbahnstraße" gemeint? Was genau erwartet ihr von unseren BR?
    Wir diskutieren mit dem BR Meinungen. Was geht da bei euch nicht? Die diskutieren alle sehr gerne alle Themen.

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  24. Es ist wohl wie es ist, weil Frau S. gut auf die Filialen verzichten kann und es vielleicht auch will. Ohne die Filialen geht ganz einfach mehr.

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  25. BEZ = Recht und Vorteil der Kollegen.
    Die Argumente dagegen sind unsinnig.
    Versucht bitte auch komplexe Themen besser zu verstehen, sonst werden Betriebsräte zur Belastung.

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  26. http://www.dgbrechtsschutz.de/spezial/fragen-antworten-betriebliches-eingliederungsmanagement-bem.html

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