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14. Januar 2014

Leitend oder Leidend?



Gerade zu Zeiten von Betriebsratswahlen stellen sich immer wieder die gleichen Fragen. Auch bei OBI.
Wer darf wählen? Wer ist wählbar? Und für welche Arbeitnehmer gilt das BetrVG nicht.
  1. Was macht einen leitenden Angestellten eigentlich aus?
  2. Ist jede "Führungskraft" (z.B. Marktleiter) gleich ein leitender Angestellter?
  3. Wer ist leitender Angestellter nach §5 BetrVG?
  4. Was sagt die Rechtsprechung dazu?

"Allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer in seinem Arbeitsvertrag als leitender Angestellter bezeichnet oder von seinem Arbeitgeber als solcher bezeichnet wird, macht diesen noch nicht zu einem leitenden Angestellten im Sinne des Gesetzes."

    Abgrenzung und Definition

    Die Gruppe der vielen Angestellten in Leitungsfunktionen innerhalb einer üblichen Betriebshierarchie, z. B. Abteilungsleiter, Meister, Hauptabteilungsleiter, Betriebsleiter usw. ist wesentlich größer als die der Leitenden Angestellten. Meist handelt es sich um außertariflich Angestellte, diese sind umgekehrt jedoch nicht automatisch leitende Angestellte.

    Leitender Angestellter nach Betriebsverfassungsgesetz

    Nach dem § 5 (3) Betriebsverfassungsgesetz ist ein leitender Angestellter,
    „wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
    1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
    2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
    3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.“
    § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG stellt auf die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis ab.
    Der leitende Angestellte muss nicht nur im Außenverhältnis befugt sein, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen. Er muss auch im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber eigenverantwortlich über die Einstellung und Entlassung einer bedeutenden Anzahl von Arbeitnehmern des Betriebs entscheiden können – und zwar im Wesentlichen frei von Weisungen. Demnach sind nur solche Angestellte als "leitende Angestellte" anzusehen, die durch ihre Personalentscheidungen für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs bedeutsame Entscheidungen zu treffen haben. Damit fallen etwa Personalleiter, die lediglich eine Entscheidung im Außenverhältnis zum Arbeitnehmer umsetzen, nicht unter diese Regelung.
    Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG ist leitender Angestellter, wer Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist.
    Die Erteilung einer Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) ist nicht ausreichend. Prokuristen, die ausschließlich Stabsfunktionen wahrnehmen, und Titularprokuristen sind daher keine leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG.
    Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG sind bestimmte Tätigkeitsfunktionen von Angestellten von zentraler Bedeutung für die betriebliche Praxis.
    Danach ist leitender Angestellter, wer sonstige Aufgaben regelmäßig wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind. Es muss sich hierbei um unternehmerische Leitungsaufgaben handeln. Diese können wirtschaftlicher, kaufmännischer, technischer, organisatorischer, personeller oder wissenschaftlicher Art sein.
    Die Befähigung dazu setzt besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraus, die auch durch eine längere praktische Tätigkeit erlangt werden können. Die übertragenen Funktionen müssen sich deutlich von denjenigen abheben, die eine normale Angestelltentätigkeit ausmachen. Entscheidungen müssen im Wesentlichen frei von Weisungen getroffen werden können oder sie maßgeblich beeinflussen. An dieser notwendigen Freiheit fehlt es, wenn Pläne oder Richtlinien derart vorprogrammiert sind, dass die Tätigkeit nur noch ausführenden Charakter hat. Und die Aufgaben dürfen nicht nur vorübergehend, etwa zur Vertretung, übertragen sein.
    Für die Stellung als leitender Angestellter ist es erforderlich, dass dieser die Unternehmenspolitik in dem ihm übertragenen Bereich maßgeblich beeinflusst und insoweit einen erheblichen Entscheidungsspielraum hat. Kennzeichnend für einen leitenden Angestellten ist, dass er entweder weisungsunabhängig freie Entscheidungen trifft oder diese maßgeblich beeinflusst.
    Es genügt nicht, dass ein Angestellter zwar aufgrund seiner Dienststellung oder seines Arbeitsvertrages dazu befugt ist, selbständig und eigenverantwortlich über die Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern zu entscheiden, im Innenverhältnis aber keinen entsprechenden Entscheidungsspielraum hat. Der geforderte Entscheidungsspielraum ist nicht gewahrt, wenn der Arbeitgeber sich die Genehmigung zu den Einstellungen oder Entlassungen vorbehält oder durch fortlaufende Einzelanweisungen maßgeblich auf die Personalentscheidungen Einfluss nimmt.

    Klärung des Status

    Der Arbeitgeber, der Betriebsrat und der Arbeitnehmer, um dessen Status es geht, können jederzeit durch das Arbeitsgericht den Status als Leitender Angestellter klären lassen. Im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl kann einen solchen Antrag auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft stellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit kann es angebracht sein, die Zeit vor der anstehenden Betriebsratswahl auch dahingehend zu nutzen, den Status einzelner Mitarbeiter klären zu lassen. Insbesondere ist dann ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht sinnvoll.
    BAG, Beschluss vom 5. 5. 2010 - 7 ABR 97/08
    LAG Hamm, Beschluss vom 23. Juli 2010 - Az. 10 TaBV 43/10

    Quellen: Wikipedia & business-wissen.de

    34 Kommentare:

    1. Unsere Marktleiter werden in dieser und der nächsten Woche auf die kommenden Betriebsratswahlen vorbereitet und "geschult".
      Was ihnen wohl vermittelt wird?
      Ob das Thema "Leitende Angestellte im Zusammenhang mit BR Wahlen" neben den anderen für Arbeitgeber wichtigen Themen auch behandelt wird?

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    2. neeee, wohl eher wie man eine Wahl die nicht ins Konzept des ML`s passt, unwirksam stellt... so wie Verfahrensfehler erkennen ..,. das Thema ML ltd. Angestellter oder nicht wird gescheut wie der Teufel das Weihwasser, denn es gibt ML die "leiden" und schuften und das weißé Hemd kannste mittags in die Tonne hauen und aber auch, ML die im Maßanzug Mittags speisen gehen und die sich noch nie auf der Fläche verausgabt haben, je nach Standort....glaube es gibt schon welche, die den BR im Innersten zustimmen sich aber nicht trauen dies offen zu tun ...habe schon ca. 10 MLs erlebt,aber noch nie ist einer mit gerichtlicher Auseinadersetzung wg.Kündigungsschutz gegangen (worden)... das soll wohl tunlichst vermieden werden, den ltd.Angestellte sind die offensichtlich nicht

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    3. Jetzt mal Tacheless! Darf der ML und Stelli mitwählen oder nicht! Sind ja leit(d)end mit Personalverantwortung

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      1. Na dann eben "Tacheless"!
        Darf ein "Stelli" mitwählen? Aber sicher doch! Ist doch ein ganz normaler Mitarbeiter, diese Frage stellt sich also gar nicht erst.

        Darf ein Marktleiter mitwählen?
        Aus meiner Sicht schon. Ist kein leitender Angestellter, jedenfalls nicht bei OBI.
        Drum Status gerichtlich feststellen lassen! Dann ist es sicher ob oder ob nicht!

        Und was die"Personalverantwortung" angeht, ist ja o.i. Beitrag ausführlich beschrieben was Voraussetzung ist. Und das sehe ich bei den OBI ML nicht.

        § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG stellt auf die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis ab.
        Der leitende Angestellte muss nicht nur im Außenverhältnis befugt sein, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen. Er muss auch im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber eigenverantwortlich über die Einstellung und Entlassung einer bedeutenden Anzahl von Arbeitnehmern des Betriebs entscheiden können – und zwar im Wesentlichen frei von Weisungen. Demnach sind nur solche Angestellte als "leitende Angestellte" anzusehen, die durch ihre Personalentscheidungen für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs bedeutsame Entscheidungen zu treffen haben.

        Zeigt mir den ML bei OBI auf den das zutrifft.

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    4. Was sorgt Ihr euch darum. Der Arbeitgeber stellt die Mitarbeiterlisten zur Verfügung. Arbeitgeber = Geschäftsführer. Darin wird dem Wahlvorstand mitgeteilt wer was ist. Daran hat sich der Wahlvorstand zu halten. Wenn also jemand meint das er Walberechtig ist hat er gegegen die Wählerliste 3 Tage Zeit Einspruch zu erheben,
      wenn er darauf nicht auftaucht, aber meint das ers müsste. Tut er es nicht ist die Liste für die Wahl gültig. ( Angabe ohne Gewähr, soweit ich das ganze vestehe)
      der ML könnte demnach unter Umständen sogar Betriebsratvorsitzender werden wenn er es wollte. Interessant. Und das vieleicht in einem Markt wo der ML zu Disposition steht... gar nicht auszudenken.
      Allerdings müsste er Einspruch gegen die Liste erheben und sein Status prüfen lassen
      Naja, ...nur ein bisschen Hirngespinste nichts ernstes , hehe

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      1. Zunächst wird nicht dem Wahlvorstand mitgeteilt wer was ist, da es die Aufgabe des Wahlvorstandes ist festzustellen wer auf der Wählerliste steht, und wer nicht. Wer denkt, er wurde falsch oder nicht berücksichtigt kann dies feststellen lassen.
        Wer meint er muss einen (stv) ML in den BR wählen, weil dann die Interessen der Belegschaft besser vertreten sind, der sollte sich diese Angestellten und das System OBI lieber nocheinmal ganz genau anschauen.
        Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes dass sich diese Menschen dann mehr für ihre Mitarbeiter ( immer noch keine Kollegen) einsetzen, selbst wenn sie wollten. Damit würden sie ja ihre Position im Unternehmen ein für allemal beenden. Und da die wenigsten ein Berufsleben in einem Unternehmen (OBI) beschäftigt sind, auch für weitere Unternehmen- man kennt sich in der Branche.
        ML, ob leitend oder nicht, haben die Interessen des Arbeitgebers zu vertreten. Ansonsten wird man kein Marktleiter, denn nur dafür werden sie eingestellt. Wer darüber anderes denkt ist meines Erachtens naiv, und wer einen ML zu BR wählen würde... naja muss ich das wirklich schreiben. .... der macht den Bock zu Gärtner, und schadet sich nur selbst.

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    5. Jetzt schnappt ihr völlig über, oder? Wenn ihr für diesen Unfug von der Fläche verschwindet, dann sollten wir vor den Wahlen genau nachdenken. Obwohl die Idee, den ML in den BR zu wählen schon wieder Charme hat.

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      1. Na mal sehen was passiert wenn sich der erste Marktleiter auf der Wählerliste seines Marktes wiederfindet.
        Mit Charme ist dann wohl vorbei.
        Und so wie OBI gerade aktiv versucht auf die bevorstehenden Betriebsratswahlen Einfluss zu nehmen, kann ich mir wirklich sehr gut vorstellen dass der eine oder andere Wahlvorstand hier tätig werden wird und es genau wissen will.
        Das wäre dann nur konsequent! Wie du mir, so ich dir!

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    6. Nachtrag !!
      Liebe ML & Stellvertreter ,
      lasst euch in die BR wählen, dann haben wir wieder Ruhe.
      Bei einem 5 Personen BR, eigene Liste und schon geht es.

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      1. Na endlich mal ein ML der ehrlich seine Meinung sagt!
        Ruhe vor wem?
        Ruhe vor den Betriebsräten, die nicht still halten und sich für ihre Kollegen einsetzten!
        Ruhe vor den Betriebsräten, die nicht nur ehrfürchtig nicken wenn Ihr ML etwas sagt.
        Ruhe vor den Betriebsräten, die nicht nur zusehen wenn permanent gegen Arbeitsschutzgesetze verstoßen wird!
        Dann habt Ihr Marktleiter wieder Ruhe?

        Lieber ML, wenn Du denkst es wird ruhiger, nur weil ein ZUTRÄGER im BR sitzt bist Du aber auf dem Holzweg!
        Es wird etwas umständlicher, aber ruhiger? Niemals!
        Das Gegenteil wird passieren!

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    7. Musst dann nur noch die Stimmen deiner Mitarbeiter bekommen ,-)) , wo es anständig läuft dürte das kein Problem sein. Fragt sich nur welcher ML sich den Spagat antun will, autsch!

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    8. Es geht gerade das Gerücht um die Marktleiter würden wegen der Betriebsratswahlen zusammengerufen und "vorbereitet". Diese "Schulung" wir wohl von HR, Dr. K & Co. durchgeführt und der Auftrag dazu soll vom Tepaß kommen.

      Es soll dort wohl auch angewiesen worden sein in Märkten wo Betriebsräte "aktiv" sind kein vereinfachtes Wahlverfahren zuzulassen, und in Märkten wo die Betriebsräte nicht so aktiv sind das zuzulassen.
      Ist da was dran, kann das wer bestätigen?

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      1. Na endlich kommt mal Leben in die "Bude".

        Ich weiß nicht was dran ist und kann auch nichts bestätigen, aber interessant ist das schon.

        Richtig spannend wird's ja erst wenn's wirklich losgeht.

        Ob sich unser AG der "Außenwirkung" bewußt ist?

        Das "die Betriebsräte" feststellen lassen wollen, ob die ML bei OBI als "Leitende" Angestellte durchgehen, kann man ja durchaus nachvollziehen.
        Weil "Leiten" oder "Umsetzen" sind schon zwei paar Stiefel und ich kann mich nicht erinnern, wann unser ML das letzte mal etwas selbständig entschieden hätte.
        Er darf ja nicht mal entscheiden wie viele Lampen im Markt an sein dürfen.

        Auf dem Papier haben die immer alle Vollmachten, wenns dann aber darum geht etwas zu entscheiden, muß man sich erst im Elysium rückversichern.

        Hab ich selbst schon vor Gericht so erlebt, das der offiziell vom Elysium bevollmächtigte Rechtsvertreter, sich jeden Satz den der Richter vorlas und von Ihm genehmigt haben wollte, erst nach einem Anruf in Wermelshausen mit ja oder nein beantworten konnte. Nach der 3. Unterbrechung wegen telefonierens, war der Richter dann schon leicht angefressen :-)

        Meinen Erfahrungen nach, sind diese Vollmachten und Ermächtigungen, das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind.

        Bei OBI gilt anscheinend das Gebot der Highländer: "Es kann nur einen geben"

        Darum - gründet Betriebsräte

        Der Demokratie verpflichtet, nicht dem Kapital!

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      2. Außenwirkung? Kann schon sein.
        Auf so ne Schlagzeile wie "OBI infiltriert seine Betriebsräte" wartet bestimmt der ein oder andere schon.

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    9. sollen doch die Betriebsräte die mit Tepaß ständig sprechen ihn fragen.
      Wenn ML keine leitenden Angestellten sind, können sie wählen und gewählt werden. Ich halte es für eine gute Idee ML und Stelli im BR zu haben. Dann ist alles an einer Stelle und man muss sich als Kollege nicht immer mit zwei Seiten verständigen.

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    10. Wer ist HR, Dr. K &Co.?

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    11. Es freut einen doch, dass es bei OBI kein echtes Problem gibt, wenn ihr euch mit so viel Misst beschäftigt.

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      1. Na dann freu Dich doch!
        Übrigens kommt Mist nicht von messen!
        "Mist ist die in der Landwirtschaft bei der Viehhaltung in Ställen anfallende Mischung von Exkrementen von Tieren (Dung mit Fest- und Flüssigbestandteilen, vgl. Gülle und Jauche) mit einem Bindemedium, welches traditionellerweise pflanzlicher Einstreu ist, meist Stroh, manchmal auch Hobelspäne oder Hanfhäcksel, oft vermischt mit dem vom Vieh nicht verzehrten Heu. Mist ist ein Wirtschaftsdünger und zählt zu den organischen Düngern."
        Quelle: Wikipedia

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    12. Wäre doch für den ML mal gut auch ständig in BR Sitzungen zu sitzen, dann müsste er nicht ständig die Arbeit der BR Mitglieder machen..............................

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      1. ooch, haben wir hier etwa einen überlasteten ML?
        Ist aber auch wirklich schlimm mit diesen Betriebsräten. Ständig nur am meckern von wegen Einhaltung Gesetzte und Arbeitsschutzbestimmungen. Schlimm, schlimm......., immer diese Einmischung nur wegen der paar Rechte und der Gesundheit der Mitarbeiter.
        Ironiemodus aus!
        Wir können nur hoffen das bald mal jemand öffentlich macht, wie ernst OBI die Mitbestimmungsrechte seiner Betriebsräte wirklich nimmt.
        Anfragen von Fernsehanstalten an BR mal was öffentlich dazu zu sagen gab es ja kürzlich.

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      2. Prognose (Unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

        Der Marktleiter wird auf die Wählerliste gesetzt. Jetzt ist die Frage wie reagiert er?

        Erstmal "reagiert" er gar nicht, sondern "agiert" im Rahmen der Vorgaben, die er auf der Schulung erhalten hat.

        Aktion Nr. eins: Keine Reaktion, Wahl findet statt - Persönlichkeitswahl - er erhält keine oder nur ein paar Stimmen, lehnt die Wahl ab. Allso alles wie gehabt.

        Aktion Nr. zwei: Er erhebt Einspruch - Das Arbeitsgericht stellt Status fest und befindet: "Leitender Angestellter" - ML wird von der Liste gestrichen - Wahl geht weiter.

        Aktion Nr. drei: Das Arbeitsgericht sellt für ML den Status "Kein Leitender Angestellter" fest.

        ML besteht auf Listenwahl, sammelt seine "Getreuen" um sich und reicht eine "Arbeitgeberliste" ein.

        Je nach Stimmung im Markt, bekommt diese Liste mehr, oder weniger Stimmen.
        Jedenfalls ist davon auszugehen, das dann bei einem fünfköpfigen BR unter Umständen mind. 2 "Arbeitgeberfreundliche" Betriebsräte im Gremium sitzen.

        Diese Variante halte ich für die wahrscheinlichste.

        Jetzt ist die Frage wer ist mehrheitsfähig? "Echte BR" oder die AG Seite?

        Welchen Vorteil hat die AG Seite dadurch? Zumindest den der sofortigen und ständigen Information über geplante Aktionen .

        Wer mit einer gewissen Naivität ausgestattet ist, könnte auch eine "Chance" zur "besseren Zusammenarbeit" wittern.

        Dies wird sicherlich Marktindividuell verschieden sein, so wie alles bei OBI.

        Was passiert aber weiter, sollte der ML per Gerichtsbeschluß kein "leitender Angestellter" mehr sein?

        Was bedeutet dieser Umstand für die Moral der Mitarbeiter?
        Was bedeutet dieser Umstand für die Moral der Marktleiter?
        Was passiert mit den Gehältern Marktleiter?
        Braucht man überhaupt noch Marktleiter?
        Gibt es weiterhin Marktleiterverträge mit Prämien, Provisionen und Geschäftswagen Regelung?

        Das System ist besser als der Mensch! Hat mal ein kluger Mann gesagt.

        Also dann, schau'n wir mal, was am "Ende des Tages" , rum-, rüber-, oder rauskommmen wird.

        Nur vorsichtshalber - gründet Betriebsräte

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      3. Wieso vorsichtshalber?
        Es wird höchste Zeit! Gründet Betriebsräte!

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      4. Ohh Mann, was muss einem als Kind wiederfahren sein, wenn man hier so ne Paranoia schiebt? ML auf der Wählerliste? Ich lach mich tot!

        Nur vorsichtshalber: Kümmert Euch um Eure Arbeit und unterstützt die Kollegen!

        Alter, ich komm aus'm Lachen nicht mehr raus!

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    13. Betriebsräte werden dieses Jahr gewählt. Ich würde jetzt mal die Ruhe bewahren. Ihr macht es euch mit diesen Texten doch nur selber schwer.

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    14. Ihr Betriebsräte habt nichts zu tun, oder? Diese ganze Diskussion: ML leitende Angestellte. Es ist nicht klar warum die geführt wird. Wenn sie nicht leitend sind, gehören sie auf die Wählerliste. Euch fehlt der Respekt vor der Leistung unserer ML. Kein Wunder, dass bei so einem Unsinn, mit dem ihr euch beschäftigt, nichts für die Mitarbeiter raus kommt.

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      1. 1. Nicht alle die hier schreiben sind Betriebsräte
        2. Warum diese Diskussion geführt wird? Na überlegt doch mal!
        3. ML sind keine Leitenden
        4. Der Respekt fehlt wohl eher von den ML gegenüber der Leistung der vielen Kollegen und Kolleginnen in den Märkten
        5. Finde ich überhaupt nicht das die vielen Betriebsräte sich mit Unsinn beschäftigen! Und das aus Eurer Sicht nichts für Mitarbeiter raus kommt dürfte hier ja wohl jedem klar sein. Sich für Rechte der Mitarbeiter einzusetzen bringt Euch ja schließlich nichts.

        Ich bin mit im Wahlvorstand und freu mich jetzt schon drauf wenn wir unseren ML auf die Wählerliste setzen werden. Unser ML wird so wie es sich darstellt wohl nicht wirklich böse darüber sein das dann auch für ihn das Kündigungsschutzgesetz gilt.

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      2. Richtig, grade wenn man mal berücksichtigt was der neue VL in der Region Hannover abzieht. Ich denke das spätestens jetzt die Märkte, die noch keinen BR haben sich sehr schnell dafür entscheiden werden doch einen BR zu wählen.

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      3. was zieht der neue VL in Hannover denn ab ? bisher noch nichts vernommen ...

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      4. Na was die VLs fast überall abziehen.
        Wie bei uns hier der puddle of foul water.

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      5. Hmm, würde mich auch interessieren. Etwas konkreter darf es dann schon sein. So eine allgemeine Behauptung reinsetzen und jeder macht sich seinen eigenen Reim drauf...und am Ende ist es ganz anders. ;-) Wer ist denn da jetzt aktiv?

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    15. Hey Buzz,
      Liste funtioniert aber nur bei ausreichend Angestellten. Upgrade von der" vereinfachten BR Wahl" die "herkömmliche" ist glaub ich nicht zulassig, nur der umgekehrte Weg. Das nur mit Zustimmung des BR. Passiert zwar , aber doch sehr selten.
      Schönen abend noch .-)

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    16. Keine Ahnung wie ihr auf die Idee kommt, ein ML wäre kein leitender Angestellter. Ich kann es mir nur dadurch erklren, dass ihr keine Ahnung von diesem Unternehmen habt. Da wird mir Angst, wenn ich mich durch euch vertreten lassen soll. Diese ganze Diskussion ist so überflüssig, wie eure unqualifizierte Arbeit.

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      1. "Unqualifizierte Arbeit" für jemanden der nicht weiss wer, wer ist. Würd ich mich trauen so über Kollegen zu Urteilen, die ich gar nicht kenne. Ich bin etwas entsetzt über eine solche Anfeindung. Und was den VL angeht, lasst ihn doch erst mal ankommen. Nicht alle VLs sind automatisch daneben. Hatten wir zwar auch schon, aber lang ist es her. Die BR brauchen wir einfach um auf Augenhöhe vertreten zu sein. Mal drüber nachdenken

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    17. Was ziehen die VL überall ab?

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