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14. Oktober 2014

Vorsicht Kamera!




Eingangsbereiche der Märkte unter Videokontrolle?

Big Brother is watching you?
Alles Kamera oder doch nur "Sensoren"?
Diese Frage hatte das Arbeitsgericht Hannover vor kurzem zu klären.


Der Betriebsrat OBI Hannover-Linden stellte beim Arbeitsgericht Hannover den Antrag auf Unterlassung der Installation der Kundenfrequenzmessanlage bzw. auf Entfernung der Kameras in den Eingängen des Marktes.

In vielen Märkten wurden in der jüngeren Vergangenheit Anlagen zur Kundenfrequenzmessung installiert, eine sogenannte Kundenfrequenzanalyse. Hierzu wurden in den Eingangsbereichen ein oder auch mehrere Kameraobjektive installiert. Den Mitarbeitern und den Arbeitnehmervertretungen wollte man allerdings weismachen, es handele sich hierbei nicht um Kameras sondern nur um Sensoren.
Allerdings wurden Hinweisschilder angebracht auf denen deutlich zu lesen steht:

    *Achtung Videoüberwachung! *



*Auszug aus dem Beschluss des Gerichts:*
Auf Nachfrage erklärt die Vertreterin der Arbeitgeberin, dass in dem Moment, in dem die Kundenfrequenzmessung tatsächlich in Kraft tritt, auch eine Kamera mit eingeschaltet ist, die dann die Aufgabe der Kundenfrequenzmessung erfüllt.


Das Gericht stellt fest, dass ein (Video-) Bild erzeugt werden muss, um eine Zählung mit Hilfe einer Software durchführen zu können. Dies verletzt ggfs. das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen und das Recht am eigenen Bild, somit auch das Recht aller hier arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Allein die Erzeugung eines Bildes reiche aus, um die Zustimmung beim Betriebsrat einholen zu müssen bzw. die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten.

Da dies nicht geschah und sogar der Arbeitgeber die Installation von Kameras hier abgestritten hat, kam es somit zu folgenden Urteil.

*Das Urteil*

  1. Der Arbeitgeberin ist zeitlich beschränkt bis zur Einigung der Betriebsparteien oder einem Spruch der Einigungsstelle zur Installation
    einer Kundenfrequenzmessung durch den Dienstleister Visapix zu untersagen, die an den Kundenein- und ausgängen
    istallierten Sensoren zur Kundenfrequenzmessung in Betrieb zu nehmen.
  2. Der Arbeitgeberin wird zeitlich beschränkt bis zur Einigung der Betriebspartner oder einem Spruch der Einigungsstelle zu Installation einer Kundenfrequenzmessung durch den Dienstleister Visapix aufgegeben, die bereits erfolgte Installation der Sensoren an den Kundenein- und ausgängen inkl. Netzwerkanschluss rückgängig zu machen.


All das wäre nicht nötig gewesen wenn OBI seine Arbeitnehmervertretungen vernünftig informiert hätte.