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25. Juni 2015

Leistungs- und Verhaltenskontrolle


So etwas machen wir doch nicht!

So war es in den letzten Wochen immer wieder von der Geschäftsleitung zu hören und zu lesen, wenn mit Betriebsräten diskutiert wurde die zum Schutz der Kollegen vor unzulässiger Überwachung ihre Mitbestimmung gelten machten.

Und selbst wenn es möglich sein sollte .... wir tun so etwas doch nicht, wird da immer wieder versichert.

Auf die Forderungen vieler Betriebsräte, dann doch bitte alle Informationen offenzulegen und schriftlich zu fixieren das übermäßige Überwachung und unzulässige Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen wird, reagiert unser Arbeitgeber mit offener Ablehnung.
Mitbestimmung?
Nein Danke!

Warum ist das so, wenn man doch nichts zu verheimlichen hat?
Wenn man doch gar nichts Schlimmes will?

Kann es sein das es so ist?
Kann es sein daß man überhaupt nichts Unredliches im Sinn hat?

Kann es sein, daß unser Arbeitgeber wirklich nur wissen will wieviel Beratung nötig ist?
Wieviel Beratung braucht man zu welcher Zeit, in welcher Abteilung, für welche Produkte?
Braucht man eventuell zu bestimmten Produkten oder Produktgruppen überhaupt keine Beratung mehr?
Braucht man nur noch die "Spezialisten" für Küche, Sanitär und Bauelemente?
Die "Projektverkäufer"?
Viele offene Fragen.

In OBI optimiert internen Papieren wird davon berichtet, daß im Zuge von OBI optimiert mehr Personal abgebaut wurde als ursprünglich geplant war! 
Geplant?
Es wurde doch immer wieder versichert OBI optimiert diene nicht dem Personalabbau!

Es gibt da bei OBI einen neuen Stern am OBI spricht an Himmel.
Maik S. hat Betriebsräten kürzlich erklärt, es gäbe ja schließlich schon Märkte in denen getestet wird wieviel Umsatz man ohne Beratung und ohne viel Personal macht und das da schließlich nur die Warenversorgung und Einräumung selbiger organisiert sein muß damit die Ware für den Kunden an den Haken kommt. Dann klappt das schon.

Was den Betriebsräten bisher gesagt wurde ist also dann doch noch lange nicht die ganze Wahrheit.

Personalkosten sind nun mal der größte Kostenblock.
Doch, wie leidensfähig sind die Mitarbeiter bei OBI? Wo ist die Grenze?
OBI ist wohl momentan dabei, genau das herauszufinden.

   
    

2. Juni 2015

40 Stunden Vertrag - 35 bezahlt


Tarifliche Bezahlung?
Nein!

Tarifliche Arbeitszeit?
Nein!

Die Bezahlung unter Tarif gilt für ganz OBI.
40 statt 37,5 oder 38 Stunden p. Woche gilt immer noch für viele Märkte.

Bezahlung unter Tarif und arbeiten über Tarif?
Doppelt gekniffen also!


In welchen Märkten gilt eigentlich noch immer das Prinzip 40 Stunden arbeiten, 35 bezahlen?
Bitte helft bei der Offenlegung und teilt uns das hier mit!