__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

17. Januar 2018

Zitrone des Monats


Aufruf zur Solidarität mit den Mitarbeitern des OBI Marktes Lohr am Main

Die Mitarbeiter sind OBI wertvollstes Gut!
Nicht so im
OBI Lohr am Main!


Lange ist her, als die "Zitrone des Monats" vergeben worden ist. Nun ist es mal wieder notwendig!

Der Redaktion liegen Berichte vor, nach denen im OBI Markt Lohr am Main unglaubliche und menschenverachtende Zustände herrschen! Die Mitarbeiter werden von der Marktleitung wie Leibeigene behandelt, z.B. herrscht in diesem Markt ein Klima der Angst, u.a. durch Mobbing oder Bossing.
 Zum Beispiel:
  • wurden viele langjährige Mitarbeiter u. a. auch Auszubildende aus dem Markt vertrieben
  • werden Mitarbeiter von der Marktleitung durch geziehlt gestreute Lügen gegeneinander ausgespielt
  • ist Mobbing in diesem OBI Markt an der Tagesordnung
  • werden Mitarbeiter von der Marktleitung angeschrien, einen "normalen" Umgangston kennt der Marktleiter nicht
  • werden Abmahnungen willkürlich ausgesprochen  
 Zusätzlich kommen noch einige anderen unglaubliche Dinge zum Vorschein.

 Zum Beispiel:
  • prahlt die Marktleitung damit, dass diese es geschafft habe, langjährige Mitarbeiter loszuwerden
  • wer sich krank meldet, wird bei weiteren Ausfällen, das Leben zur Hölle gemacht, so droht der Marktleiter seinen Mitarbeitern
  • das Jugendarbeitsschutzgesetz wird bei jungendlichen Auszubildende nicht eingehalten
Die Geschäftsleitung ist mit einem Anschreiben durch die Mitarbeiter informiert und aufgefordert worden, hier dringend Abhilfe zu schaffen.
Der Gesamtbetriebsrat Deutschland hat die Geschäftsführung ebenfalls aufgefordert zu handeln. 
Gespräche gab es auch, aber ändern tut sich derzeit nichts. Für die Marktleitung gab es einen erhobenen Zeigefinger, ansonsten bleibt bisher alles beim Alten.


Nun hat der Gesamtbetriebsrat empfohlen, in allen Märkten eine außerordentliche Betriebsversammlung zum Thema Mobbing am Beispiel OBI Lohr durchzuführen, um alle Mitarbeiter über diese Mißstände zu informieren. Damit soll die Solidarität mit den Mitarbeitern des OBI Marktes Lohr bekundet werden.

Fazit:


Die Marktleitung vom OBI Lohr erhält hier und jetzt die Zitrone des Monats!
Auch Ihr habt Euch redlich bemüht, sie zu erhalten!

8. Januar 2018

Änderungen ab 2018 für Arbeitnehmer


Seit 1. Januar 2018 sind neue Gesetze und Regelungen in Kraft, unter anderem beim Mutterschutz und bei der betrieblichen Altersversorgung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht.

Mutterschutz

Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigunsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Außerdem gilt ein neues Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit – an diesem Punkt des neuen Gesetzes übte der DGB deutliche Kritik.

Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium...

Entgeltgleichheit
Um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte. "Ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht automatisch für mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sorgt. Denn kleine Betriebe, in denen es besonders häufig Diskriminierung gibt, werden vom neuen Gesetz zur Lohngerechtigkeit gar nicht erst erfasst", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium...
Betriebliche Altersversorgung
Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollen künftig auch Beschäftigte kleiner Unternehmen und geringfügig Beschäftigte Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Damit alle Beschäftigten möglichst viel Sicherheit und wenige Risiken haben, wurde das neue Sozialpartnermodell eingeführt. Es soll sicherstellen, dass die Bedingungen für betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Der DGB begrüßt das Gesetz im Grundsatz, übt aber auch Kritik: "Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir es vorgezogen hätten, wenn der Gesetzgeber einen verbindlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber vorgesehen hätte", so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...

Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung
Für 2018 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherten komplett selbst – die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen können von diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag allerdings nach oben oder unten abweichen. Wir haben die Übersicht aller Kassen zusammengestellt.

Mehr zum Thema...

Rentenangleichung Ost-West
Ab 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen. Dies regelt das so genannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz. Ab 2025 wird die Rente dann in ganz Deutschland einheitlich berechnet. 

Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...

Erwerbsminderungsrente
Wenn Menschen krankheitsbedingt nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können, reichen die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Hier greift die Erwerbsminderungsrente, die künftig höher ausfallen wird. Denn: Ab 1. Januar 2018 wird die "Zurechnungszeit" schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Der DGB hatte sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Diese Forderung wurde jedoch nicht umgesetzt.

Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...
Mindestlöhne
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt und beträgt auch im Jahr 2018 8,84 Euro. Im Laufe des Jahres 2018 wird die Mindestlohn-Kommission beraten, welche Höhe der Mindestlohn ab 2019 haben soll. Diesen Vorschlag richtet die Mindestlohnkommission dann an die Bundesregierung, die per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegen wird, der dann ab dem 1.1.2019 gilt.


Quelle: DGB.de